Für Notfälle gibt es eine Direktion, Portier, Schulwart, etc., das rechtfertigt kein Handy.
Wenn es den Unterricht in irgendeiner Form stört, kann man die Herausgabe fordern und ist am Ende des Tages zurückerstatten (den Eltern unter 18 J.), andernfalls riskiert man eine schriftliche Verwarnung...