Handy einbehalten Frage 

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swiffer

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Hallo

Also heute in der Schule wurde mir mein Handy abgenommen...

Dazu muss ich sagen das es keinen anlass gab, es hat kein Handy
gebimmelt oder irgendwie gestört...

Der Lehrer ist in die Klasse gekommen und hatt uns
aufgefordert unsere Hosentaschen zu leren um sicher zu stellen
das alle Handys ausgeschaltet sind ....

6 Handys , darunter meins wurden einbehalten.:(

Alle aus der Klasse sind über 18 Jahre alt...

Meine Frage ist nun darf der Lehrer das Handy nur bis ende der Stunde
, oder solange wie er es für richtig hält einbehalten :confused::confused::confused:

Und wie sieht das aus wenn das Handy Beschädigt worden ist ??
 
Grundsätzlich wenn etwas kaputt geht ist der Lehrer schuld, wenn er meint er muss dir dann nichts ersetzen oder zahlen gehts halt zum Schulleiter, wenns dann noch immer nicht hilft muss man halt blöffen das man zum Ministerium schreibt oder geht.Auch darfd er Lehrer das Handy nicht für immer einbehalten ist ja nicht so das du es ihm schenkst, man kann dan schon von Diebstahl sprechen, aber wenn er es nur 1-3 Tage einbehält geht das in ordnung. Aber spätestens nach einer Woche würde ich den Lehrer ansprechen und das Handy zurück fordern, andernfalls muss man allesamt mit den 6 Leuten zusammen zum schulleiter, denn bei so vielen personen kann es dann nur stimmen und er kann dir nicht sagen das du lügst bla und blub.


Ps. Vor dem abgeben würde ich es grundsätzlich ausmachen da der Lehrer ja sonst noch in sachen schnüffelt die ihn gar nichts angehen ;)
 
… aber wenn er es nur 1-3 Tage einbehält geht das in ordnung. …

:eek:

Dazu würde mich mal eine Quelle interessieren :D

Ich galube nicht, dass er berechtigt ist, das Handy länger als bis zum Ende des Unterrichtstages einzubehalten, wenn nicht sogar NUR bis zum Ende der/seiner Unterrichtsstunde.

Zu klären wäre dies über die Haus-/Schulordnung und wenn dort nichts steht, über die zuständige Schulbehörde, welche Regelungen dazu konkret an der Schule vorhanden sind.

Das Handys (eingeschaltet) im Unterricht nichts zu suchen haben, versteht sich von selbst, aber rechtfertigt m.M. nach in keinem Fall die Einziehung über o.g. Zeitraum.

btw: eine Woche :weg: der arme swiffer … bzw. ganze Generationen sterben, wenn sie eine Woche ohne Handy leben müssen :D

btw²: Als Elternteil würd ich meinem Spössling die Hölle heiss machen, wenn der mir eine Woche lang etwas erzählt, von wegen "Das Handy hat der Lehrer … blalaber"


Gruss,
NeHe
 
Also ich behaupte mal ganz dreist, dass kein Lehrer das Recht hat Privateigentum des Schülers ohne dessen Einwilligung an sich zu nehmen.

Wenn überhaupt kann höchstens bei begründetem Verdacht (Gefahr im Verzug) das Handy bis zum eintreffen der Polizei einbehalten werden um dann von diesen Ordnungsgemäß beschlagnahmt zu werden.

Ich an deiner Stelle würde dem Lehrer mein Handy nicht aushändigen, wenn er dies verlangt. Ich würde ich ihn Fragen auf welcher Rechtsgrundlage er denn überhaupt handelt.

Ausnahmen könnten aber unter Umständen in der Schulordnung geregelt sein.

Eine weitere Frage stellt sich auch zwecks des Datenschutzes, denn mit bekannten IMEI's kann man auch das ein oder andere Nachverfolgen. Auch kann der Lehrer sämtliche Daten von den Speicherkarten kopieren, da diese auch bei den ausgeschalteten handys nutzbar sind (meistens).

Also ihr könntet ihn eventuell auch wegen Datenschutzbestimmungen rankriegen. Hängt aber auch davon ab, ob ihr die Handys freiwillig abgegeben hat.

Schau am besten auf dejure.org

Aber Vielleicht findet sich hier der ein oder andere Jurist bzw. angehende Jurist.

MfG Alman
 
Sofern ihr keine Klassenarbeit geschrieben habt oder das Handy irgendwelche Geräusche von sich gelassen hat, würde mich brennend der Grund für die Sammelaktion interessieren. Schließlich ist für manche das Handy, manchmal zurecht, absolut Notwendig.
An unserer Schule war es immer so, dass man es sich noch am selben Tag ab 12.30 Uhr im Sekretariat abholen konnte.

Wenn mans drauf anlegt könnte man die Lehrkraft ja mal anzeigen, um dem ganzen nachdruck zu verleihen vllt die Eltern mit zur Wache nehmen. Es soll Beamte geben die nehmen einem das sonst nicht ab.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
der darf doch auch eure Hosentaschen nicht leeren, bzw. euch dazu zwingen, zählt ja wohl unter Privatssphäre...

MfG Schlaechter
 
N´abend zusammen...
also das Einbehalten der Handys ist in der Regel nur zu disziplinarischen Zwecken rechtmäßig. Ihr befindet Euch in der Schule in einem Sondergewaltverhältnis in dessen Rahmen der Lehrer eben eine gewissen Spielraum bei disziplinarischen Maßnahmen hat. Dies hat aber eben seine Grenzen am Schultor bzw. bei gröberen VErstößen darüber hinaus, aber dies muss dann durch einen Verwaltungsakt, d.h. eine etwas förmlichere Maßnahme begründet werden. (Bspw. bei Schulverweis, Suspendierung etc.) Dies ist dann auch auf dem Verwaltungsrechtsweg angreifbar. Abhängig vom Bundesland gilt auch noch das Widerspruchsverfahren, welches vor dem Klageweg beschritten werden sollte.

Konkret zum Fall erscheint mir eine private Aufbewahrung durch den Lehrer über den Schultag hinaus durchaus rechtswidrig. Zumindest wenn diese Maßnahme nicht durch den Schulleiter durchgeführt wurde. Ich erkenne auch ehrlich keinen Sinn in dieser Maßnahme, außer das Handy wäre zu einem Täuschungsversuch bei einer Klausur genutzt worden, aber selbst dann ist das Einbehalten über diesen Zeitraum zumindest unverhältnismäßig.

Ohne Hinzuziehung weiterer juristischer Maßnahmen würde ich versuchen die Sache zunächst im ruhigen Gespräch zu klären.

Grüße
P
 
der darf doch auch eure Hosentaschen nicht leeren, bzw. euch dazu zwingen, zählt ja wohl unter Privatssphäre...

Das mag sein, aber wenn man es nicht macht, hat man nur noch mehr Stress. Das lohnt sich nicht wirklich in meinen Augen.
 
Also bei uns (bin auf der Abendschule, Techniker) steht in der Schulordnung absolutes Handyverbot im Schulgebäude und bei nicht einhalten wird das Handy bis zum Schuljahresende einbehalten. Die Schulordnung muss jeder unterschreiben und somit hat man eingewilligt. Dies gilt auch für die Berufsschule im gleichen Gebäude.
 
mal abgesehen von schulordnungen etc. ist das handy immernoch mein privateigentum. ein einziehen ist nur in störenden fällen bis stundenende sinnvoll. abgesehen davon: abschalten und gut. niemand kann dir übrigens verbieten dein handy in den pausenzeiten zu nutzen.

ich hätte mein handy garantiert nicht rausgerückt, auch wenn ich es in der hosentasche gehabt hätte. ich hätte es im beisein des lehrers ausgeschaltet und wieder weggesteckt. will er dann mir das handy wegnehmen, kann er das gern versuchen, wenn er es auf eine diebstahlsanzeige scharf ist.

(so geschehen bei meiner letzten weiterbildung)
 
An alle die meinen Handy muss man nicht rausrücken:

Ihr wisst schon das Lehrer das Hausrecht an Schulen durchsetzen dürfen oder? Ich hätte auch mein Handy erstmal rausgerückt bevor mich der Wachschutz auf Anweisung des Lehrers rauswirft.

Deswegen ist es an den meisten Schulen auch so geregelt (sofern man bereits Volljährig ist) dass man sich einbehaltene Gegenstände am Ende des Unterrichts gegen Unterschrift wieder abholen darf. Auch wenn etwas anderes in der Schulordnung steht würde ich darauf pochen, zumal dir ja beim Heimweg etwas passieren könnte und du dann keinen Notruf absetzen könntest.

Sofern dein Lehrer das Handy übrigens nicht wieder herausgeben möchte erfüllt das den Tatbestand der Unterschlagung.

DragonFly44
 
Dein Lehrer darf das wahrscheinlich nicht, aber wenn dich nicht "wehrst", ist das auch deine Schuld, bitte deinen Lehrer am besten erst einmal darum, die die Rechtsgrundlage seines Handelns offen zulegen, das Eigentum ist durch das GG ja ziemlich eindeutig geschützt, ansonsten wende dich ans Kultusministerium.

Übrigens ist das nicht nur eine Verletzung deines Rechts auf Eigentum, sondern auch deiner Privatsphäre.

Und wie sieht das aus wenn das Handy Beschädigt worden ist ??
Ggf. Anzeige wegen Sachbeschädigung.
 
Zuletzt bearbeitet:
in vielen schulordnungen steht, dass massenspeichermedien verboten sind in der schule und dazu zählen auch handys. klar da hält sich eh niemand dran, ist aber oft so.

wenn man gg die schulordnung verstößt können maßnahmen wie verweise und im schlimmsten fall ein schulverweis angeordnet werden (was wegen dem handy ja nicht der fall sein wird). als alternative nehmen dann manche lehrer die handys an sich.
das darf er natürlich nicht, aber es ist eher ein freiwilliges abgeben, um schlimmeren maßnahmen aus dem weg zu gehen.

so stell ich mir das jedendfalls vor. ich geb keine garantie, dass das so ist, halt das aber für ne gute erklärung
 
In der Schulordnung ist das geregelt und wird meist per Elternbrief am Schuljahresanfang mitgeteilt oder ist bestenfalls auch auf der Homepage der Schule nachlesbar.
Die meisten Handys müssen nach einem - von der Schule angegebenen Zeitraum - im Sekretarit/Rektor wieder abgeholt werden, von einem Volljährigen oder Elternteil.

Wie es mit einziehen eines Handys ohne Grund aussieht weiss ich nicht, ich hoffe für den Lehrer nur, dass er die Handys zum Rektorat gebracht hat, alles andere wäre für ihn eine sehr grosse Gefahr.
 
Also Handyverbot hin oder her.
Wenn das Handy ausgeschaltet ist, kann keiner von einem verlangen, dass man gegen irgendwelche Regeln in der Schulordnung verstößt.

Zum Topic:
Wenn du dein Handy immer noch nicht zurück hast, würd ich mal anfragen beim Lehrer anfragen, auf welcher Rechtsgrundlage er dein Handy einbehält. Länger einbehalten als bis Unterrichtsende (ohne entsprechenden Absatz in der Schulordnung) ist m. E. nach nicht rechtens. Solltest du dein Handy wieder haben, würd ich beim nächsten mal eben nicht die Hosentasche leer machen. Ich weiß jetzt nicht, wie die Rechtsgrundlage dazu ist, aber ich ich würde mich weigern (mit allen Konsequenzen) den Inhalt meiner Hosentaschen, ohne begründeten Verdacht (Täuschung bei Klausur etc.) auf den Tisch zu legen.
Aber das muss jeder mit sich selbst vereinbaren, ob er es sich evtl. mit seinem Lehrer verscherzen will. Ich bin nunmal jemand, der seine Meinung vertritt, mit allen negativen Konsequenzen. :D
 
Im Regelfall ist nicht mal ein "begründeter Verdacht" i. S. eines Täuschungsverdachtes notwendig. Nach niedersächsischem Schulrecht (Achtung: Schulrecht ist Landessache und kann daher stark divergieren!) kann gem. § 61 I NSchG (Niedersächsisches Schulgesetz) die einzelne Lehrkraft Erziehungsmittel einsetzen. Tatbestandsalternativen sind die Beeinträchtigung des Unterrichts oder die Verletzung sonstiger Pflichten. Sofern die Schulordnung ein Handynutzungsverbot statuiert, ist dies als allgemeine Schülerpflicht einzuhalten und ein Verstoß kann entsprechend geahndet werden. Ebenso ist denkbar, dass es auch ohne Verbot in der Schulordnung ausgesprochen werden kann, wenn das Handy in ungebührliche Weise genutzt wird oder es nach vorheriger mündlicher Ermahnung zu weiteren Beeinträchtigungen kommt. Die Rechtmäßigkeit der Maßnahme bemisst sich mangels spezieller Vorschriften wohl nach den allgemeinen Regeln, insb. der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme (auch arg. ex Art. 6 I GG). Eine Einziehung des Geräts ist sicherlich ohne weiteres bis zum Stundenende verhältnismäßig (unter den obigen Voraussetzungen als TB), meiner Meinung nach auch ohne Probleme bis zum Ende des Schultages (Wiederholungsgefahr, Wiedertreffen des Lehrers in späterer Stunde, etc). Was allerdings nicht geht, ist das Handy länger als die Schulzeit zu konfiszieren (jedenfalls für oben genannte Ordnungsverstöße, anders: Verdacht von Straftaten o. ä., z. B. Gewaltvideos auf dem Handy). Dies ist in Abwägung der Grundrechtsposition des Schülers regelmäßig nicht gerechtfertigt, da außerhalb der Unterrichtszeit keine Einwirkung durch die Schule & den Lehrer stattfindet, da ansonsten übermäßig in den Bereich privater Lebensführung eingegriffen würde (arg. ex Art. 2 i. V. m. 1 GG, Art. 5, 14 GG). Dies könnte aber wahrscheinlich bei permanenten oder entsprechend schweren Verstößen auch anders einzuschätzen sein und kann neben einer längerfristigen Konfiszierung auch noch weitergehende Ordnungsmaßnahmen nach § 62 II, III NSchG nach sich ziehen.
 
Also ich bin auch der Meinung das er es MAXIMAL bis zum Ende seiner Stunde einbehalten darf, aber da dir das Handy am anfang ohne begründeten Verdacht weggenommen ist würde ich es mir Sofort wiederholen!

Bei mir hat es damals auch ein Lehrer eingezogen und wollte es mir erst am Ende der Woche wiedergeben (also von Dienstag zu Freitag eingehalten), da hat aber mein Vater nicht mitgespielt und hat noch am gleichen Tag in der Schule angerufen das die Sofort mein Handy freigeben sollen da ich es auch im Notfall (Unfall, Polizei rufen usw.) brauche und das es nix im Schulsafe oder wo auch immer zu suchen hat!
 
Also ein Lehrer darf ohne Grund kein Handy einziehen.
Gründe dafür wären:
-Abitur bzw. Abschlussprüfung (auch Klassenarbeiten) aber nur solange die Arbeit dauert.
-Verdacht auf "Prügelvideos" (dann hast aber auch du noch das Recht es einzubehalten, da sie keine Staatsgewalt in dem Sinne sind (wie zb Polizisten)
-Wenn es stört (Musik-spielt, klingeln, oder du damit rumhantierst)
und weitere, die aber eindeutig sind.

Ein Handy darf grundsätzlich an sein in der Schule (bzw.Standby Modus) wegen Notfälle etc.

Wenn der Lehrer es einzieht. Muss er dir das (soweit du 18 bist) am selben Tag wiedergeben. Wenn du nicht 18 wärst müssten das deine Eltern abholen.
Aber länger als einen Tag ist nicht legitim, da das Handy zum einen zum Privateigentum gehört und zum anderen für Notfälle etc. gebraucht wird.
Aber sobald dein Handy auf Verdacht des Betrugs während einer Prüfung eingezogen wird ist dies legitim. Doch da weiß ich nicht, wie das mit der Einbehaltungszeit ist.

Bei Beschädigung darfst du ihn anzeigen, das ist ganz klar. -> Beschädigung fremden Eigentums.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

MFG
Cyka
 
Der Lehrer ist in die Klasse gekommen und hatt uns
aufgefordert unsere Hosentaschen zu leeren...

Da fängt doch schon ein Authoritätsbereich an, in dem der Lehrer nichts zu suchen darf - Das kommt ja schon einer Durchsuchung gleich - und das darf selbst nur die Polizei.

Ich bin auch der Meinung dass der Lehrer nicht das Recht dazu hat, Dinge von dir einfach einzubehalten - egal ob innerhalb des Unterrichts oder eben danach.

Sofern du ihn bittest dir das Handy wiederzugeben, darf er gar nicht nein sagen.

Wie genau die Rechtslage aussieht weiß ich leider nicht, informier dich mal damit du für den nächsten Auftritt gewappnet bist ;)
 
Eigentlich lässt sich gar nichts zu diesem Thema sagen. Den kein Lehrer kommt einfach so in das Klassenzimmer und nimmt Handys an sich.

Vom Themenstarter kennen wir nicht die ganze Geschichte.
Zum Beispiel könnte der Lehrer ja vorher um Raum gewesen sein und gesagt haben, wenn ich wieder reinkomme sind alle Handys aus! Klassenarbeit!

Anonst gibt es Regeln im Umgang mit Handys an Schulen. Wenn man sich nicht daran hält muss man halt mit den Konsequenzen rechnen.
 
Der TS hat doch alles geschrieben was sich ereignet hat, maus56729.

Und ich denke mal er hat es inzwischen zurück bekommen ;)
 
Ich würde auch mal behaupten, das es dem Lehrer reinrechtlich nicht zusteht

dir ein Handy abzuzocken. Es steht zwar in der schulordnung aber rechtens ist

das sicher nicht (bei mir hieß es früher glaube ich, sogar, das man es erst am

ende des jahres wiederbekommt)

In der Berufsschule war es am ende des tages (was echt ok war)

und jetzt interresiert es auserhelb von Arbeiten... niemanden mehr

ich würde auch zum rektor gehen und mich beschweren da es ja keinen grund gab
 
Für Notfälle gibt es eine Direktion, Portier, Schulwart, etc., das rechtfertigt kein Handy.

Wenn es den Unterricht in irgendeiner Form stört, kann man die Herausgabe fordern und ist am Ende des Tages zurückerstatten (den Eltern unter 18 J.), andernfalls riskiert man eine schriftliche Verwarnung und nach mehreren fliegt man aus der Schule.
Lehrlinge kann man in die Firma entlassen und von der Firma eine Bestätigung verlangen, denn die Schulzeit ist bezahlte Arbeitszeit und für's telefonieren wird keiner bezahlt, es sei denn er/sie ist Lehrling bei der Telekom.
Wer das konsequent macht riskiert die Kündigung/Entlassung.

Ein generelles Einsammeln von Handys ist aber keinesfalls rechtlich vertretbar!
 
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