Hallo
ich denke, was sich alles bezüglich Vorratsdatenspeicherung ändert, muss nicht nicht nochmal erwähnt werden. Es gibt im Board einige interessante Threads zu, die Du Dir mal anschauen solltest.
Ansonsten ändert sich folgendes ab Januar bzw. wie in den jeweiligen Texten bekannt gegeben wird:
Gläserne Lebensmittel
Von Mai 2008 an sollen Waren "gläsern" werden. Das heißt, Kunden können bei den Behörden Informationen über Lebensmittel, Getränke und Güter wie Kleidung, Reinigungsmittel oder Spielwaren einholen - etwa über Beschaffung, die Herstellung oder Inhaltsstoffe. Möglich macht dies das Verbraucherinformationsgesetz, das Anfang Mai 2008 in Kraft tritt. Allerdings dürfen Verbraucher nur Daten einfordern, die den Behörden vorliegen. Die Ämter sind nicht dazu verpflichtet, selbst Informationen zu beschaffen.
Hilfe auch von Nichtjuristen
Wer glaubt, Recht zu haben, dieses aber nicht bekommt, musste bislang einen Anwalt aufsuchen. Das ändert sich zum Juli 2008. Dann fällt das Anwaltsmonopol weitgehend. Künftig dürfen etwa Autowerkstätten Rechtshilfe bei Unfällen geben, oder Architekten dürfen ihren Kunden in baurechtlichen Fragen helfen. Auch unentgeltlicher Beistand, etwa von Freunden oder Bekannten, ist mit der Gesetzesänderung erlaubt. Auch die Verbraucherzentralen dürfen weiterhin Auskünfte in Rechtsfragen geben.
Besserer Durchblick bei Versicherungen
Ab Juli müssen Versicherungsvertreter ihren Kunden auf Euro und Cent genau mitteilen, wie viel sie beispielsweise an einer Haftpflicht-, einer Lebens- oder auch einer Hausratversicherung verdienen. Dann kann man sich als Kunde überlegen, ob man diese Summe für die jeweils gemachte Beratung wirklich bezahlen will oder sich doch im Internet selbst eine günstigere Versicherung sucht.
Neuerung im Kfz-Versicherungsvertragsrecht
Dort wird der Tatbestand der groben Fahrlässigkeit neu geregelt. Bisher war es so, dass Versicherungsnehmer in der Kasko leer ausgingen, wenn die Versicherung ihr Verhalten als grob fahrlässig einschätzten. Künftig geht es darum, wie hoch diese Schuld einzuordnen ist – je nach Grad muss die Versicherung dann auch zahlen.
Autofahren wird teurer
So sollen die Gebühren für die Hauptuntersuchung und den Abgastest jeweils um fünf Euro teurer werden. Beschlossen ist dies derzeit aber noch nicht. Richtig viel Geld müssen in Zukunft alle die berappen, die bei "schweren" Verkehrsvergehen erwischt werden. So sollen die Bußgelder für Raser, Drängler und Fahrer mit mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut fast verdoppelt werden. Die Änderungen des Bußgeldkatalogs sind aber ebenfalls noch nicht vom Parlament beschlossen.
Feinstaub-Plaketten werden eingeführt
Ab Januar richten die ersten deutschen Städte so genannte Umweltzonen ein. In diese dürfen nur noch Autos fahren, die ein bestimmtes Schadstoffniveau erfüllen, also unter einer bestimmen Grenze für Schadstoffe in den Abgasen liegen. Dafür gibt es eine Art Ausweis: Die sogenannte Feinstaubplakette auf der Windschutzscheibe.
Die Feinstaubplaketten kosten zwischen 5 und 10 Euro. Sie sind bei den Zulassungsstellen, den Prüforganisationen wie TÜV oder Dekra und allen Werkstätten, die Abgasuntersuchungen durchführen, erhältlich. Die Plakette ist aber nicht Pflicht. Autofahrer in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen brauchen sie vorerst auch nicht unbedingt. Denn Umweltzonen entstehen ab Januar erstmal in den Innenstädten in Köln, Hannover und Berlin. Wer aber dort erwischt wird, bekommt einen Punkt in Flensburg und muss 40 Euro Bußgeld zahlen.
Weitgehende Nichtraucherschutzgesetze
In Sachsen tritt das Gesetz ab 1. Februar in Kraft und gilt zum Beispiel in allen Kneipen. Es sei denn, es existieren besonders gekennzeichnete, abgetrennte Räume. Diskotheken wiederum müssen komplett rauchfrei sein. Mit Ausnahme der Diskotheken gilt gleiches auch für Thüringen – hier tritt das Nichtraucherschutzgesetz aber erst am 1. Juli in Kraft.
Sachsen-Anhalt verbietet dagegen das Rauchen schon ab 1. Januar. Allerdings dürfen Kneiper hier sogar den Hauptschankraum als Raucherzimmer deklarieren und Nichtraucher ins abgetrennte Kabuff schicken. Außerdem werden Verstöße im ersten halben Jahr nicht geahndet.
(Source Netzeitung)
In weiteren Bundesländern treten Rauchverbote in Gaststätten und öffentlichen Gebäuden in Kraft. Betroffen sind Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, Sachsen-Anhalt, Bayern und Nordrhein-Westfalen. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das bereits für öffentliche Gebäude wirksame Gesetz nun auch für Gaststätten; Nordrhein-Westfalen gewährt den Kneipenwirten eine Frist bis Juli. Ausnahmen vom Rauchverbot gelten meist für abgetrennte und entsprechend gekennzeichnete Nebenräume etwa in Kneipen oder Restaurants. In den übrigen Bundesländern gelten entweder bereits entsprechende Regeln oder sie folgen bis zur Jahresmitte
(Source Süddeutsche Zeitung)
Glücksspielmonopol
Das Geschäft mit dem Glück wird künftig vom Staat gemacht. So sieht es der umstrittene Glücksspielstaatsvertrag vor, der am 1. Januar 2008 in Kraft treten soll. Danach dürfen nur noch die Bundesländer Glücksspiel anbieten. Unter die neue Regelung fällt neben dem Angebot von Lotterien und Spielbanken auch das Geschäft mit den Sportwetten. Zudem wird die Werbung für Glücksspiel eingeschränkt. Auch im Internet brechen schwere Zeiten an. Internetwetten und Online-Lotto sollen ebenfalls verboten werden.
Steigende Strompreise
Zum Jahresanfang erhöht rund ein Drittel der deutschen Stromversorger die Preise, teils drastisch. Eine Kleinfamilie mit einem Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden muss im Schnitt 6,6 Prozent mehr zahlen als letztes Jahr, hat der Tarifvergleicher Verivox berechnet.
Beispiele für Energieversorger mit Preiserhöhungen:
Stadtwerke Wolmirstedt: 14,2 Prozent
Stadtwerke Jena-Pößneck: 12,4 Prozent
Stadtwerke Quedlinburg: 9 Prozent
Eon Thüringen: 9 Prozent
Stadtwerke Zeitz: 8 Prozent
Stadtwerke Meiningen: 5 Prozent
Stadtwerke Weimar: 4 Prozent
Energiepass für Häuser
Ob sich ein Gebäude finanzieren lässt, hängt auch von den Heizkosten ab. Mieter und Hauskäufer sollten daher über den Energieverbrauch eines Hauses Bescheid wissen. Hier hilft der Energiepass weiter, der von Juli 2008 an eingeführt wird. Er dokumentiert den Energiestandard von Häusern und muss vorgelegt werden, wenn ein Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet wird.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Der Bedarfsausweis wird von Handwerkern, Ingenieuren oder Architekten ausgestellt. Er zeigt den Energiebedarf eines Gebäudes. Dafür wird die Wärmedämmung gemessen. Kostenpunkt: rund 300 Euro. Günstiger ist der Verbrauchsausweis. Er kostet lediglich rund 40 Euro und orientiert sich am Energieverbrauch in den vergangenen Heizperioden. Beide Dokumente sind zehn Jahre gültig
Gleichbehandlung
Das Gleichbehandlungsgesetz zwingt die privaten Krankenkassen, die Kosten für Schwangerschaft und Entbindung nicht mehr nur auf die Prämien der Frauen umzulegen. Deshalb steigen zum Jahresanfang die Prämien privat versicherter Männer um rund zehn Prozent. Dafür sinken die der Frauen um diesen Betrag. Dies gilt sowohl für Neu- als auch für Bestandskunden.
Einheitliche Steuernummer
Ab Mitte 2008 bekommt vom Kleinkind bis zum Rentner jeder Bundesbürger eine Identifikationsnummer. Sie ersetzt die bisherige Steuernummer und bleibt bis zum Lebensende gleich. Mit der Nummer kann das Finanzamt beispielsweise besser verfolgen, ob ein Zugezogener schon an einem anderen Ort eine Eigenheimzulage bekommen hat und am neuen Wohnort abkassieren will. Bisher war das möglich, wenn man eine neue Steuernummer beantragte.
Steuerfrei Spenden
Großspender können künftig bis zu 20 Prozent ihrer Gesamteinkünfte im Jahr steuerfrei spenden. Bislang lag diese Grenze bei fünf Prozent. Kleinspender können bis zu 200 Euro ohne gesonderte Spendenquittung von der Steuer absetzen. Als Nachweis reicht ein Überweisungsbeleg der Bank.
Auswärtstätigkeit
Wer dienstlich viel unterwegs ist oder keine feste Arbeitsstätte hat, wie etwa Lkw- oder Busfahrer, kann seine Reisekosten künftig einfacher geltend machen. Ab dem 1. Januar wird nicht mehr zwischen Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit unterschieden, sondern einheitlich von einer Auswärtstätigkeit gesprochen. Die Betroffenen können ihre Kosten pauschal entweder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen oder als Werbungskosten von der Steuer abziehen. Nur für Übernachtungskosten sind weiterhin Belege notwendig.
Sozialversicherungen
Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig werden, sinkt in Ostdeutschland von monatlich 4550 Euro Bruttoeinkommen auf 4500 Euro. In Westdeutschland steigt die Grenze dagegen um 50 Euro auf 5300 Euro.
In der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beträgt die Beitragsbemessungsgrenze bundeseinheitlich 3600 Euro (2007: 3562,50 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze für die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung liegt bei 4012,50 Euro. Nur wessen Einkommen in drei aufeinanderfolgenden Jahren über der Versicherungspflichtgrenze liegt, kann in die private Krankenversicherung wechseln.
Sozialabgaben
Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung wird zum 1. Januar 2008 von 4,2 auf 3,3 Prozent gesenkt. Zum 1. Juli 2008 steigt allerdings der Beitragssatz der Pflegeversicherung von 1,7 auf 1,95 Prozent. Kinderlose müssen hierauf noch wie bisher schon einen Aufschlag von 0,25 Prozentpunkten bezahlen.
Kinderbetreuungskosten
Wer Ausgaben für Dienstleistungen, Kinderbetreuung oder Handwerkerleistungen hat, ist nicht mehr verpflichtet, Rechnungen und Kontoauszüge mit der Steuererklärung einzureichen. Im Zweifelsfall können die Finanzbeamten die entsprechenden Belege allerdings nachfordern.
Neues Unterhaltsrecht
Wer sein Leben als Mutter und Hausfrau verbringen möchte, geht künftig ein beträchtliches finanzielles Risiko ein. So jedenfalls sehen das die Kritiker des neuen Unterhaltsrechts, das am 1. Januar 2008 in Kraft tritt. Tatsächlich ist die klassische Hausfrau, also die Ehefrau, die zu Hause bleibt und ihre Kinder erzieht, die eigentliche Verliererin der neuen Gesetzeslage. Sie kann künftig im Falle einer Trennung, wenn insgesamt zu wenig Geld vorhanden ist und der Vater minderjährige Kinder hat, leer ausgehen. Denn das neue Unterhaltsrecht stellt erstmals in Deutschland das Kind in den Mittelpunkt.
Das Unterhaltsrecht regelt, wie lange und wie viel Geld ehemalige Partner ihren getrennt lebenden oder geschiedenen Lebensgefährten und deren Kindern zahlen müssen. Außerdem bestimmt es, wer Anspruch auf finanzielle Unterstützung hat, wenn der Unterhaltspflichtige - in den meisten Fällen der Mann - nicht für alle sorgen kann.
Das neue Gesetz verlangt den geschiedenen Partnern mehr Eigenverantwortung ab. So kann sich eine Frau, deren Mann gut verdient hat, insbesondere nach einer kurzen Ehe nicht mehr darauf verlassen, dass sie den Lebensstandard auch nach der Trennung halten kann. Vielmehr wird künftig bei der Berechnung der Ansprüche und der Bezugsdauer einkalkuliert, welchen Lebensstandard sie selbst ohne die Ehe erreicht hätte. Geschiedenen Ehepartnern wird außerdem zugemutet, früher wieder arbeiten zu gehen - nämlich wenn das Kind drei Jahre alt ist. Zuvor galt diese Regel nur für nichtverheiratete Partner mit Kleinkindern. Geschiedene Ehefrauen konnten dagegen acht Jahre aussetzen.
Resturlaub
Verbraucht ein Arbeitnehmer seinen Urlaub im laufenden Kalenderjahr nicht auf, kann er ihn bis zum 31. 3. des folgenden Jahres nehmen. Gelingt es ihm aber während dieser Zeit nicht, den Urlaub zu nehmen, verfällt der Urlaubsanspruch endgültig.
Erbschaftssteuer
Fast alle Erben, die nicht zum allerengsten Familienkreis des Verstorbenen zählen, werden in Zukunft mehr Steuern zahlen müssen. Dagegen sind die Angehörigen der Steuerklasse I, also Ehegatten, Kinder, Enkel, Eltern und Großeltern, sowie eingetragene Lebenspartner die Gewinner der Reform - es sei denn, das Erbe besteht vor allem aus Häusern, Grundstücken oder Firmenanteilen: In diesem Fall kann es wegen der vom Verfassungsgericht geforderten Gleichbehandlung aller Vermögensarten auch bei den engsten Verwandten zu deutlichen Mehrbelastungen kommen. Immobilien und Betriebsvermögen werden künftig bei der Steuerbemessung mit dem Verkehrswert angesetzt, bislang gewährten die Finanzämter großzügige Abschläge von bis zu 50 Prozent.
Das Gesetz soll nach jetziger Planung im Frühjahr 2008 verabschiedet werden und rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Erben, für die das neue Recht von Nachteil ist, können allerdings bis zum Inkrafttreten noch die bisher geltenden Regelungen nutzen. Möglicherweise ist es auch sinnvoll, einen Teil des Vermögens noch vor Wirksamwerden des neuen Gesetzes zu verschenken. Allerdings sollte hier in jedem Fall ein Experte zu Rate gezogen werden.
Riester-Rente
Die für die staatliche Förderung notwendige Gesamtsparleistung steigt auf vier Prozent des vorjährigen Bruttoeinkommens (bis zur Versicherungspflichtgrenze). Die vom Staat beigesteuerte Zulage steigt bei Ledigen von 114 auf 154 Euro im Jahr, für Verheiratete auf 308 Euro und für jedes Kind von 138 auf 185 Euro. Für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren werden, erhöht sich die Zulage auf 300 Euro im Jahr. Der höchstmögliche Sonderausgabenabzug beträgt 2100 Euro.
Rentenbesteuerung
Das seit 2005 geltende Alterseinkünftegesetz führt auch im nächsten Jahr zu Änderungen. Bei der Rentenbesteuerung erhöht sich 2008 der steuerpflichtige Rentenanteil von 54 auf 56 Prozent. Er gilt für Neurentner des Jahres 2008. Rentner können sich auch 2008 wieder auf eine Erhöhung freuen, ab 1. Juli gibt es aller Voraussicht nach etwa ein Prozent mehr.
Bafög
Studenten und Schüler erhalten vom 1. Oktober 2008 eine Bafög-Erhöhung von zehn Prozent. Ein Student kann dann maximal 643 Euro pro Monat erhalten, einschließlich der Zuschläge für Wohnen und Krankenversicherung. Auch der Elternfreibetrag steigt um acht Prozent. Er erhöht sich von 1440 Euro auf 1555 Euro. Die Bundesregierung rechnet damit, dass 100 000 Studenten und Schüler mehr unterstützt werden können. Die Ausbildungsförderung Bafög war seit 2002 nicht mehr erhöht worden.
Kombi-Lohn in Kommunen
Ein neuer Lohnzuschuss soll Kommunen einen Anreiz geben, Langzeitarbeitslose für sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten einzustellen. Je nach Alter des Betroffenen gibt es monatlich bis zu 800 Euro dazu. Die Zuschüsse können Städte und Landkreise mit einer Arbeitslosenquote von mehr als 15 Prozent erhalten. Subventioniert werden gemeinnützige Arbeiten, die nach Tarif oder ortsüblichem Lohn bezahlt werden. Für die auf drei Jahre befristete Förderung stellt der Bund bis zu 1,7 Milliarden Euro bereit.
Vermittlungsgutscheine
In die Suche nach einem Arbeitsplatz können Erwerbsuchende weiterhin auch private Vermittler einschalten. Den dazu notwendigen Vermittlungsgutschein erhalten sie künftig aber erst nach zwei Monaten (bisher: sechs Wochen) Arbeitslosigkeit. Der Gutschein hat einen Wert von 2000 Euro. Bis zu 500 Euro mehr können private Arbeitsvermittler neuerdings erhalten, wenn sie behinderte Menschen und Langzeitarbeitslose für mindestens ein halbes Jahr in reguläre Beschäftigung bringen.
Arbeitslosengeld I
Vorgesehen ist, die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld (ALG) I für ältere Arbeitnehmer zum 1. Januar an zu verlängern. Dieses Vorhaben der Bundesregierung ist noch nicht vom Bundestag beschlossen. Es soll allerdings eine rückwirkende Regelung geben. Demnach sollen Beschäftigte, die älter als 50 Jahre sind, das ALG I künftig für 15 Monate, über 55-Jährige für 18 Monate und über 58-Jährige für 24 Monate erhalten. Allerdings wurden die Bedingungen bei den Vorversicherungszeiten enger gefasst. Bislang wurde das Arbeitslosengeld grundsätzlich zwölf Monate lang bezahlt. Wer älter ist als 55 Jahre, bekam es maximal 18 Monate.
Eine Anschlussregelung für die sogenannte 58er-Regelung, die ältere Langzeitarbeitslose zum 1. Januar vor der Zwangsverrentung mit lebenslangen Abschlägen bewahren sollte, befindet sich – wie die Reform beim Arbeitslosengeld I – noch im parlamentarischen Verfahren. Sie soll rückwirkend in Kraft treten.
Pflegereform
Auch für dieses Vorhaben ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Geplant ist, dass die Reform zum 1. Juli startet. Zu diesem Termin werden die meisten Pflegesätze erstmals angehoben, weitere Erhöhungen folgen schrittweise bis 2012. Für die Betreuung altersverwirrter Menschen werden erstmals Leistungen bezahlt – bis zu 2400 Euro jährlich. Neben dem Anspruch auf bis zu sechs Monate unbezahlte Auszeit zum Pflegen sollen Beschäftigte Anspruch auf kurzzeitige Freistellung für bis zu zehn Arbeitstage erhalten, um Betreuung bei Eintritt eines Pflegefalles organisieren zu können.
Budget für behinderte Menschen
Behinderte Menschen haben von 2008 an einen Rechtsanspruch auf ein sogenanntes persönliches Budget. Sie erhalten dann Geld (statt Sachleistungen) und können sich die für sie notwendigen Leistungen selbst einkaufen - also zum Beispiel eine Pflegekraft einstellen. Wer will, kann aber auch weiter "Leistungen auf Rezept" in Anspruch nehmen, also etwa Pflegeleistungen oder eine begleitende Hilfe im Arbeitsleben. Höhere Kosten verursachen die neuen Regeln nicht. Das Gesetz regelt ausdrücklich, dass die Höhe des persönlichen Budgets die Kosten aller bisher individuell festgestellten Leistungen nicht überschreiten darf. Den Antrag auf Sachleistungen beziehungsweise auf das Budget kann jeder behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch stellen, egal wie schwer sein Handicap ist.
Chroniker-Regelung
Wer chronisch erkrankt und deshalb bei den Zuzahlungen von der halbierten Belastungsgrenze (ein Prozent statt zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinkünfte) profitieren will, muss künftig nachweisen, dass er sich vor der Erkrankung über wichtige Vorsorgeuntersuchungen beraten ließ. Dies soll gesundheitsbewusstes und eigenverantwortliches Verhalten stärken.
Post-Mindestlohn
In der Postbranche gelten vom 1. Januar an Mindestlöhne in Höhe von 8,00 bis 9,80 Euro für Betriebe und Betriebsteile, die überwiegend Briefsendungen befördern. Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat der Erweiterung des Entsendegesetzes um die Briefdienstleister-Branche am 20. Dezember zu. Erst danach konnte Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) den Post-Mindestlohn für allgemeinverbindlich erklären.
Briefmonopol fällt
Eigentlich müssten von Januar an düstere Zeiten für die Deutsche Post anbrechen. Dann fällt das Briefmonopol und dann dürfen neben dem ehemaligen Staatskonzern auch private Anbieter Briefe befördern. Eigentlich sollten vor allem die Kunden davon profitieren. Anbieter wie die Springer-Tochter Pin wollten der Post ernsthafte Konkurrenz machen. Durch den geplanten Mindestlohn für Briefträger von bis zu 9,80 Euro kommen die privaten Anbieter aber unter Druck. Ob sie überhaupt in den Markt gehen, ist derzeit fraglich.
(Source: Netzeitung / Süddeutsche Zeitung /FAZ)
Ist ja einiges aber sicher für jeden was dabei
Gruß yimmi