Eine direkte Antwort auf deine Frage

kann ich dir nicht liefern. Mir stellen sich da aber ein paar Fragen. Zu allererst:
Ist es eine private oder eine öffentliche Party?
Davon hängt nämlich einiges ab, also geht mit dieser Einschätzung nicht zu lässig um, denn das könnte euch massive Probleme bringen und fängt schon mit der Form der Einladung an. Wie wird eingeladen? Persönlich, per Telefon bzw. per E-Mail oder wollt ihr Flyer verteilen, aufhängen, etc.?
Habt ihr einen Raum/Club angemietet, wo das Ganze stattfinden soll?
Habt ihr vor, Eintritt zu nehmen und/oder Geld für die Getränke zu verlangen? Wie stellt ihr sicher, dass niemand auf die Party gelangt, der nicht eingeladen ist? Sonst wird aus einer privaten schnell eine öffentliche Party, wenn jeder (rein-)kommen kann, der will. Stellt jemand sicher, dass niemand unter 18 Jahren länger als bis 24.00 Uhr dort sein wird und dass kein Alkohol an Minderjährige ausgeschenkt werden kann?
Bei der Veranstaltung soll sicherlich auch Musik laufen. Clubs, die öfter Tanzveranstaltungen haben, dürften daher schon an die GEMA zahlen. Ansonsten müsste es von den Veranstaltern (also ggf. euch) dort angemeldet werden. Falls nicht, kann das ein teurer Spaß werden, denn das öffentliche Abspielen von Musik ist genehmigungspflichtig.
Ich treibe das bewusst ein bisschen auf die Spitze. Es kann nämlich sein, dass die Party super läuft, nichts passiert und ihr auch ohne GEMA-Anmeldung eine tolle Feier habt, weil es eine private Veranstaltung (»geschlossene Gesellschaft«) war und weil niemand daran Anstoss genommen hat und ihr ausgelassen aber friedlich gefeiert habt.
Doch was, wenn sich einer der möglichen Nachbarn an der Feier stößt, das Ordnungsamt anruft und die feststellen, dass die Party schon in ihrem Sinne genehmigungspflichtig war – weil öffentlich –, aber eine Genehmigung nicht vorliegt. Werden dann noch Minderjährige festgestellt, die Alkohol getrunken haben, könnte sich auch das Jugendamt bzw. die Staatsanwaltschaft für euch interessieren (Stichwort »Jugendschutzgesetz«); erst recht, wenn es im Verlauf einer solchen feucht-fröhlichen Party zu körperlichen Auseinandersetzungen kommt. Ach, und sollte (fremdes) Eigentum beschädigt werden wird noch festzustellen sein, ob solche Schäden durch eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, die man hat oder auch nicht. Und solltet ihr für Eintritt oder Speisen/Getränke doch Geld genommen haben, wird sich neben dem Ordnungsamt (Stichwort: »Ausschanklizenz«) sicherlich auch das Finanzamt dafür interessieren, wie viel Geld da über die Theke gegangen ist und wie das steuerlich bewertet werden muss.
Ich will euch damit keinesfalls den Spaß an eurer Party nehmen. Aber ihr solltet (so ihr es nicht schon ohnehin gemacht habt) euch Gedanken über gewisse rechtliche Aspekte eurer Party machen, nicht dass es später ein böses Erwachen gibt, denn wie ihr wisst, schützt Unwissenheit nicht vor Strafe.
Liebe Grüße,
—CentCom