A1 Führerschein machen geschlossen 

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da haste schon recht Species.8472. bin schon öfters mal mit jemandem aufem roller bei starkem regen gefahren. auch autobahn. ich dachte wir liegen gleich ein 1m unter dem boden. in dem fall is auto fahren viel leichter. da bleibt der ar... trocken^^
 
Earthling schrieb:
16 Fahrstunden für Motorrad - dann hat sich deine Fahrschule nicht an die Ausbildungsvorschriften gehalten:
Es sind 12 Sonderfahrten vorgeschrieben - allerdings darf man normalerweise erst nach 5 Grundfahrstunden überhaupt mit den Sonderfahrten anfangen..... dazu kommen noch Fahrstunden zur Prüfungsvorbereitung.....
16 Motorradstunden sind vielleicht dann realistisch - abgesehen vom vorgeschriebenen Ausbildungsablauf - wenn jemand schon M hat und/oder fahren kann - für einen absoluten Fahranfänger auf keinen Fall.

Die Anzahl der Fahrstunden hat auch nix mit der Gegend zu tun, sondern mit dem Talent..... der Preis dagegen schon.

mfg Earthling
Du kannst doch niemanden vorschreiben wieviele Fahrstunden er außerhalb der Pflichtstunden zu machen hat. Das er Vorschriften bricht kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Er war zB jemand der in Niedersachsen über das BF17 abgestimmt hat (er ist in irgendeinem Ausschuss). Ich war übrigens einer der ersten Versuchskanninchen im Jahre 2004!

Ich hatte zwar kein A1 (2003 nur M gemacht), dennoch konnte ich bereits Motorrad fahren und habe sofort die Pflichtstunden durchgezogen. Im Anschluss noch zwei Stunden die Übungen geübt, und dann kam es auch schon zur Prüfung. Darüberhinaus hat der Fahrlehrer kein Interesse seine Schüler frühzeitig die Prüfung fahren zu lassen, denn schließlich bezahlt man (zumindest bei uns) die Prüfungsgebühr an die Fahrschule nur ein mal! Wieso sollte er also gegen irgendwelche Vorschriften verstoßen?
 
Nein - ich kann diese Vorschriften niemanden machen - aber es gibt nunmal gesetzliche Vorschriften sowie Ausbildungsvorschriften für Fahrlehrer.

Hast du das hier gelesen:
Earthling schrieb:
16 Motorradstunden sind vielleicht dann realistisch - abgesehen vom vorgeschriebenen Ausbildungsablauf - wenn jemand schon M hat und/oder fahren kann
Aber egal, ob jemand schon Motorrad fahren kann oder nicht - es ist verantwortungslos von einem Fahrlehrer, sofort mit Pflichtstunden zu beginnen, wenn er sich vorher nicht selber davon überzeugt hat, dass jemand wirklich schon fahren kann. Die Schüler behaupten oft viel, was leider nicht stimmt....

denn schließlich bezahlt man (zumindest bei uns) die Prüfungsgebühr an die Fahrschule nur ein mal!
Egal, ob bei euch oder sonst irgendwo: jede praktische Prüfung kostet die Fahrschule einiges. Die Gebühren, die die Fahrschule verlangt, sind ev. Verhandlungssache - aber die Gebühren, die der TÜV verlangt, nicht, die müssen bei jeder Prüfung bezahlt werden - egal, wie viele Prüfungen man braucht, bis man besteht.
Darum kann ich mir nicht vorstellen, dass es irgendeine Fahrschule gibt, die für die 2. Prüfung (und jede weitere) nichts mehr verlangt.
Das kann sich eine Fahrschule einfach nicht leisten. Die momentanen TÜV-Gebühren für eine A-Prüfung betragen 112,81 € (TÜV-Süd).

Aber in einem Punkt muss ich dir zustimmen:
hat der Fahrlehrer kein Interesse seine Schüler frühzeitig die Prüfung fahren zu lassen
Wenn er die Schüler zu früh zur Prüfung vorstellt, ist die Gefahr zu groß, dass der Schüler nicht besteht. Ein Fahrlehrer bekommt für jede praktische Prüfung, die ein Schüler beim 1. Mal besteht, eine Prämie - besteht der Schüler erst beim 2. Mal, gibt´s nix extra.

mfg Earthling
 
Aber in einem Punkt muss ich dir zustimmen:

Wenn er die Schüler zu früh zur Prüfung vorstellt, ist die Gefahr zu groß, dass der Schüler nicht besteht. Ein Fahrlehrer bekommt für jede praktische Prüfung, die ein Schüler beim 1. Mal besteht, eine Prämie - besteht der Schüler erst beim 2. Mal, gibt´s nix extra.

mfg Earthling

Das wusste ich auch nicht :D
Ich muss dazu sagen, ich konnte vor der Fahrschule nicht Motorrad fahren, und damit meine ich überhaupt nicht. Und ich denke mit 10+12 Stunden bin ich eh gut dabei. Mein Fahrlehrer sagte, die brutalen bei ihm schaffens mit 8+12...

btw Earthling: Wenn ich mal fragen darf: Nur zum Vergleich, wie sind denn die Preise bei dir?

mfG
b0ah
 
Hi,
10 bis 12 Stunden sind vollkommen in Ordnung - vor allem, wenn man wie du bei Null angefangen hat :). Diejenigen, die weniger brauchen, haben normalerweise schon "Zweirad-Erfahrung".

Die Preise bei uns für Kl. A:
Grundgebühr: 220 €
Lehrmaterial: ab 35 €
Übungsstunde: 38 €
Sonderfahrt: 48 €
Vorstellung theor. Prüfung: 40 €
Vorstellung prakt. Prüfung: 110 €

Dazu kommen halt noch die TÜV-Gebühren für beide Prüfungen (11,07 € und 112,81 €), Gebühren für den Führerscheinantrag beim Amt (43,40 €), Sehtest (6,07 €) und LSM-Kurs ("kleiner" 1.Hilfe-Kurs - ca. 20 €).

Wenn ich mir die Preise in unserer Gegend anschaue, finde ich, dass du deinen Führerschein echt günstig machen konntest :D.

mfg Earthling

P.S.: Nicht, dass jetzt jemand denkt, ich hätte ne eigene Fahrschule - habe ich nicht.
 
ehm mal ne frage: wie siehts eig aus wenn ich ne ausbildung mache und fahrschule zugleich? krieg ich dann die stunden/tag freigestellt? oda wie läuft das ab?
mfg blumi
 
Du meinst ne Berufsausbildung, oder?
Das musst du mit deinem Chef absprechen - manche sind da sehr entgegenkommend, weil sie selber wollen, dass ihre Mitarbeiter nen Führerschein haben.
Aber Anspruch auf Freistellung hast du nicht.

Wenn du "normale" Arbeitszeiten hast (z.B. von 7 - 16 Uhr), ist es kein Problem, den Führerschein zu machen. Theorieunterricht bieten die meisten Fahrschule abends an, Fahrstunden genauso.
Bloß für die Prüfungen brauchst du dann morgens bzw. tagsüber frei - je nachdem, wann du dran bist (wird vorher mit dem Fahrlehrer abgesprochen).

mfg Earthling
 
Vor drei Jahren wurden bei uns folgendes für A verlangt:

Grundgebühr: 150€
Übungsstunde (60min): ~31€
Pflichstunde (45min): ~31€
Theorieprüfung: 0€ (wird bei uns beim TÜV geschrieben)
Praktische Prüfung: 80€
Tüv bekommt:
- ~45€ Bearbeitungsgebühr
- ~120€ Prüfungsgebühr

Die Fahrschule hatte damals eine Durchfallquote von ~12%!
 
Hallo zusammen


also ich meinenerst im Mai gemacht, musste keine extra Stunden machen,

kostenpunkt 1400,-€

Ich glaub es kommt auch darauf an wo man den schein macht, wenn du den Autoführerschein schon hast brauchst du keinen Erste-Hilfe-Kurs, so wars bei mir , hab Ihn aber trotzdem gemacht, ist schon über naja JAHRZEHNTE her, hat sich ja seitdem einiges daran gändert.

wichtig ist nur wen du Ihn machen willst dann sobald wie möglich, den die nächste änderung steht schonwieder vor der Tür, !!!! Soll wie ich erfahren habe bald auf 2 Prüfungen gesplittet werden, wird halt wieder teurer ,Hab Ich halt gehört!!!!
Könnt euch ja selbst mal umhören.


Macht aber Tierisch Spass mit dem BIKE(BMW R1200RT)

MfG
Papale
 
Soll wie ich erfahren habe bald auf 2 Prüfungen gesplittet werden, wird halt wieder teurer ,Hab Ich halt gehört!!!!
Wo haste denn das gehört? Ist das (mal wieder) ein Gerücht wie mit den Theorieprüfungen, die es angeblich bald ohne ankreuzen geben soll (was definitiv nicht stimmt)?
Habe selber noch nix davon gehört....

MfG Earthling
 
Hat mir mein Fahrschullehrer gesagt!!
Vielleich wars etwas undeutlich ausgedrückt, ich wollte eigentlich damit sagen das es wie bisher mit einer Umschreibung nach 2 Jahren für den großen schein nicht mehr getan ist , wenn man den großen schein haben will, muss man nochmal eine Prüfung ablegen, so mein Fahrschullehrer.


MfG
papale
 
Hm, stimmt meines Wissens nach nicht. Was sich ändert, ist, dass die Beschränkung vom A1 auf 80km/h für unter 18-jährige wegfällt, sprich dass die dann auch gleich die 125-er ungedrosselt fahren dürfen.

Bei der Kl. A18 bleibt es nach wie vor wie bisher: nach 2 Jahren entfällt die Beschränkung - gibt keine extra Prüfung und wird es auch in absehbarer Zeit net geben.

Weiß nicht, wie dein Fahrlehrer auf diese Idee kommt..... vielleicht will er noch schnell Fahrschüler anlocken.....

MfG Earthling


Ach so - keine Vollzitate! Schon gar nicht, wenn der Beitrag direkt oben drüber steht.
 
dürfen sie aber vorher schon auf ner 125er fahren muss halt auf 80 gedrosselt sein!
 
Sag ich doch.... auch, dass die Begrenzung bald wegfallen soll. Hm, ev. hab ich mich falsch ausgedrückt, so dass es nicht für jeden eindeutig verständlich war.

Sind jetzt eigentlich alle deine Fragen zum Führerschein beantwortet? Wenn ja, könnte man den Thread schliessen, bevor er (wieder) zu sehr vom Thema abweicht.

MfG Earthling


edit:
oO - verschrieben..... hast recht, b0aH *peinlich*
 
dass die Beschränkung vom A1 auf 80km/h für unter 18-jährige wegfällt, sprich dass die dann auch gleich 125 fahren dürfen.
.

Kommt auf keinen Fall vor 2013!

btw.: 125 ist die Kubikcentimeteranzahl aber keineswegs die Geschwindigkeit!^^

Meine Mutter meinte letztes mal, man müsse ne 125er unter 18 auf 80 Kubik drosseln xD

Aber wenn Hubraum=Geschwindigkeit wäre (^^), dann würde ja ne 600er 600 km/h fahren und ne 1000er 1000^^

so far,
b0ah
 
Hallo zusammen, hab hier mal was intressantes nachgelesen

Neue EU-Führerschein-Regeln

Die EU-Führerscheinrichtlinie ist nun vom EU-Parlament abgesegnet worden. Ab 2013 werden demnach europaweit nur noch die sogenannten EU-Führerscheine ausgegeben. Die neuen Papiere müssen alle 15 Jahre verlängert und mit einem aktuellen Foto versehen werden. Ältere Führerscheine bleiben jedoch bis 2033 gültig.

Dem Führerscheintourismus soll mit dem Aufbau eines internationalen Informationssystems ein Riegel vorgeschoben werden; Verkehrssünder können sich dann bei Verlust der deutschen Fahrerlaubnis keinen Ersatz mehr im benachbarten Ausland verschaffen.

Pkw-Anhänger über 750 Kilogramm sollen künftig auch mit einem Führerschein der Klasse B mitgeführt werden dürfen, solange die zulässige Gesamtmasse des Gespannes 4 250 Kilogramm nicht übersteigt. Ein Führerschein der Klasse BE ist dann nicht mehr nötig. Für Wohnmobile soll die Gewichtsgrenze bei 3 500 Kilogramm bleiben.

Motorradfahrer sind auch vom Ausbau des Stufenführerscheins betroffen: Statt zwei nach Alter oder Erfahrung gestaffelte Klassen soll es künftig drei geben. Bei der genauen Regelung der Stufen erhalten die Mitgliedsstaaten jedoch Spielraum. Zudem soll die einheitliche Führerscheinklasse "AM" für Mopedfahrer europaweit eingeführt werden, die die unterschiedlichen nationalen Regelungen ersetzt. Das Mindestalter darf von den Mitgliedern bestimmt werden, soll jedoch zwischen 14 und 18 Jahren liegen. In Deutschland gilt zurzeit die Altersgrenze von 16 Jahren. Die Richtlinie tritt im Januar 2007 in Kraft. Dann müssen die Mitgliedsstaaten die einzelnen Punkte der Vereinbarung in nationale Gesetze umsetzen. mid/hh






Der Führerschein kommt in Bewegung

Den Führerschein machen und damit bis ans Ende des Lebens fahren dürfen - das gilt in Zukunft nicht mehr. Denn mit der dritten EU-Führerscheinrichtlinie kommt Bewegung ins Thema Fahrerlaubnis.
Die wichtigsten Änderungen: Der Führerschein als Dokument muss in regelmäßigen Abständen gegen ein neues Exemplar getauscht werden, auch haben sich Motorradfahrer und Eigner von Caravans und größeren Anhängern auf neue Vorschriften einzustellen.

Die neue Richtlinie trat zwar schon am 19. Januar 2007 in Kraft, die Details wurden aber erst jetzt bekannt. So haben die EU-Staaten für die Umsetzung in nationales Recht zwar bis 2013 Zeit, eine Rechtslücke wurde aber bereits jetzt geschlossen: "Im Rahmen des Führerscheintourismus haben einige Autofahrer im europäischen Ausland eine neue Fahrerlaubnis erworben, weil ihnen die deutsche Erlaubnis entzogen worden war", erläutert Sven Rademacher vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) in Bonn. Die ausländischen Führerscheine ermöglichten das Fahren auch in Deutschland.

"Seit dem 19. Januar ist es nun nicht mehr so, dass ein solcher Führerschein in Deutschland zum Fahren berechtigt, wenn hier schon ein Entzug der Fahrerlaubnis vorgenommen wurde", sagt ADAC-Jurist Markus Schäpe in München. Wer eine ausländische Fahrerlaubnis besitzt, darf also nicht mehr fahren, wenn ihr Ausstellungsdatum nach dem 19. Januar liegt.

Alle 10 Jahre ein neuer Führerschein

"Spätestens ab dem Jahr 2013 wird der Führerschein als solcher auf zehn Jahre befristet", sagt Peter Glowalla von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BFV) in Berlin. "Es wird ein Austausch des Führerscheins vorgenommen", erklärt Markus Schäpe. Ein Grund ist, dass der Führerschein mit einem aktuellen Foto versehen wird. Die geplante europäische Vereinheitlichung macht laut Sven Rademacher durchaus Sinn: "Es sind europaweit derzeit rund 110 unterschiedliche Führerscheindokumente im Umlauf." Sechs sind es in Deutschland.

Gesundheitsprüfungen werden möglich

Ein weiteres Thema im Zusammenhang mit dem kommenden Recht sind Gesundheitsprüfungen. "Es bleibt den Staaten unbenommen, den Austausch der Dokumente mit einer Gesundheitsprüfung zu kombinieren", erläutert Peter Glowalla. Bisher heißt es allerdings, dass für Deutschland auch künftig keine derartigen Prüfungen vorgesehen sind.

Tests für Autofahrer, die mit Anhänger oder Caravan unterwegs sind

Auf einen Test oder eine Prüfung sollten sich Fahrer einstellen, die mit größeren Anhängern oder Caravans im Schlepp unterwegs sind. Grundsätzlich wird hier die bisher nur schwer zu durchschauende Regelung im Hinblick auf die Gewichte von Fahrzeug und Anhänger entschlackt. Im Endeffekt ändert sich zwar im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis der Klasse B bei Gespannen bis zu 3500 Kilogramm nichts, Neues gibt es dagegen im Gewichtsbereich 3500 bis 4250 Kilogramm. "Hier werden die Fahrer eine Schulung oder eine Fahrprüfung ablegen müssen", sagt ADAC-Jurist Markus Schäpe.

Leichtkrafträder dürfen schneller fahren

Auch für Motorradfahrer wird sich einiges ändern. Zum Beispiel darf künftig bereits mit dem Führerschein Klasse A2 eine 35 kW/48 PS starke Maschine gefahren werden. Bisher lag die Grenze bei 25 kW/34 PS. Bei Leichtkrafträdern wird die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 Stundenkilometer (km/h) heruntergesetzt. Gerade dieser Punkt wird laut Peter Glowalla vermutlich schon in diesem oder im kommenden Jahr Realität werden. Denn nicht immer ist langsame Fahrt sicherer: Experten sind sich einig, dass ein Leichtkraftrad mit 100 oder 110 km/h Spitze besser zum "Mitschwimmen" im Verkehr geeignet ist.

Neue Regeln Der Führerschein kommt in Bewegung - Auto & Mobil - sueddeutsche.de



Ist wohl doch ein bisschen wahres dran, was mein Fahrschllehrer mir gesagt hat, nur mit dem unterschied das man sich bis 2013 eventuel Zeitlassen kann.

MfG
Papale
 
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