Ablesegeräte - Heizung geschlossen 

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

quo_vadis1

Registered +
Registriert
Dez. 2006
Beiträge
145
Hallo liebe Board Mitglieder,

ich hoffe das mir eventuell jemand mein Anliegen beantworten kann, welches mich etwas "wurmt".

Erst einmal kurz zur Story :

Als Mieter in ein einem Mehrfamilienhaus, wechselt unser Vermieter. Der alte Vermieter, der auch gleichzeitig eine Gas - Wasser Firma betrieben hatte, und somit auch im Haus sämtliche Reparaturen selbst vollzog, hat den ganzen "Komplex" (Vorderhaus, Seitenflügel und Hinterhaus) an eine neue Gesellschaft verkauft. Eigentümer ist nun ein Privatier mit einem Gesellschafter, der für ihn das alles leitet.
So weit so gut.

Bis zum 16.10.2011 haben wir als Mieter unsere Wärme - also Heizung wie auch Warmwasser, durch eine Befeuerungsanlage auf Öl bekommen. Die Kosten wurden natürlich auf alle Mietparteien umgewälzt. Für mich einleuchtend.

Seit dem 17.10.2011 haben wir aber nun digitale Ablesegeräte an den Heizungen. Diese wurden von einer Firma an den Heizkörpern angebracht die durch den neuen Vermieter beauftragt wurde.
Komischerweise beziehen wir aber keine Fernwärme. Nach einer kurzen Anfrage an meinen alten Vermieter (dieser ist noch zu Ende November im Haus), sagte mir dieser, das sich auch daran nichts ändern werde. Die Befeuerungsanlage bleibt im Keller, und das Warmwasser sowie auch die Heizungswärme wird über diese bezogen.

Ich habe seit diesem Zeitraum dann eine "Zeitliste" geführt. Zwischen 22 und 22:30 Uhr, wird die Heizung heruntergefahren. Spätestens gegen 23 Uhr, sind die Heizungen komplett aus
, also somit auch kalt. Die Heizung springt dann morgens so gegen 7 Uhr wieder an. Also scheint dies mit einer Zeitschaltuhr gekoppelt zu sein.

Warum aber jetzt die Zähler, wenn wir keine Fernwärme beziehen ?

Wird jetzt nun eine korrekte Abrechnung erfolgen, die nur auf den tatsächlichen Verbrauch führt ?

Danke schon mal vorab für hilfreiche Infos.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo quo_vadis1,

ich verstehe deine Irritation nicht wirklich.

Ein analoges Messgerät wurde durch ein digitales Messgerät ersetzt.
Wo ist jetzt der Auslöser für eine Verunsicherung.

Ich bin aufgewachsen mit den analogen Geräten. Diese wurden dann durch digitale ersetzt, ohne dass sich irgendwas veränderte (regelmäßige Ablesung...).
"Neu" sind jetzt digitale Funkablesegeräte. Diese senden die Werte an Sammelstellen im Treppenhaus (werden dort angebracht). Das Ablesen erfolgt dann nicht mehr in den Wohneinheiten, sondern im Treppenhaus.

Aus meiner Sicht also kein Grund für Irritationen.

Gruß
yuhu
 
Nein, irgendwie habe ich mich da wohl falsch ausgedrückt. Wir hatten bis zum beschriebenem Datum überhaupt keine Ablesegeräte. Weder Analog noch Digital.
 
Deine Irritation kann ich auch nicht so recht nachvollziehen. Immerhin wird duch diese Ablesegeräte der tatsächliche Bedarf ermittelt und nicht eine Pauschale geltend gemacht. Wer viel heizt hat, mehr auf den Zähler, als der, der weniger heizt.

Damit könnte die Umstellung auf diese Ablesegeräte für dich sogar zu einer Reduktion der Kosten führen..

Gruß
AnakinSky
 
Naja Pauschale ist es wohl eher nicht gewesen.

In der Regel wird in solchen Fällen anteilig an den Gesamtkosten abgerechnet (also nach Quadratmetern).
Das führt dann dazu, dass Mieter die auf 23 Grad heizen genauso viel Heizung bezahlen, wie bei gleicher Wohnungsgröße 19 Grad Heizer, die auch mal daheim einen Pulli anziehen.

Alles in allem ist es auf alle Fälle so fairer als vorher.

Gruß
yuhu
 
Im Normalfall dürfen die Heizkoksten nur zu einem gewissen Prozentsatz af die Wohnungsgrösse umgelegt werden. Ein Teil muss verbrauchsabhängig Ermittelt werden (50-70%)
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/heizkostenv/gesamt.pdf
Ob das nun durch Verdunsterröhrchen oder digital oder durch Wärmemengenzähler, ob durch eine Firma oder den Vermieter selbst geschieht, hat mit der Art der Heizung nichts zu tun!

Bei mir im Haus wird 50% der Heizung auf die Fläche umgelegt, damit alle für die Heizungsgrundversorgung fair mitzahlen müssen. Die andere hälfte wird mit Wärmemengenzählern gemessen, die im Keller sind (geht nur bei mehreren Heizkreisen) und ist so, wer viel heizt zahlt halt mehr.
 
Moin Quo_vadis

Deine Irritation in allen Ehren,
aber die Ablesetechnik bleibt dem Vermieter überlassen,
sofern sie sich nach gesetzlichen Bestimmungen richtet.
So weit, "scheint" erst einmal alles ok.

Ich würde aber schon einen Vergleich mit alten Abrechnungen,
auch im Vergleich: frühere Gesamtsumme des Hauses zu jetzt folgender Gesamtsumme eventuell mal ins Auge fassen.

Denn auch digitale Messgeräte sind nur so gut, wie sie an die jeweiligen speziellen Gegebenheiten angepasst und eingeregelt sind ;)
Denn dem Vermieter geht es ja lediglich um die Kostenverrechnung seiner Auslagen.
Eurer Gesamtverbrauch kann ihm schnuppe sein

Ansonsten,
und da wundert es mich eher, das hier niemand stutzig wird ;),
finde ich eure Abschaltzeiten eurer Heizung eher dubios und auch unwirtschaftlich:
Merke:
Zur "angeblichen" Berechtigung nachts die Heizung abschalten zu dürfen.
Abgeschaltet darf die Heizung nicht werden.
Tagsüber hat im Wohnzimmer eine Mindesttemperatur von 21 Grad zu herrschen,
in den anderen Räumen 20 Grad,
im Bad mindestens 23 Grad.
Hierbei ist zu beachten, dass dies nicht rund um die Uhr sein muss.
Ausreichend ist, dass die Temperatur zwischen 6 Uhr und 23 Uhr vorliegt.
Zwischen 23 und 6 Uhr reichen nach Meinung des LG Berlin eine Nachtabsenkung auf 18 Grad Celsius aus (LG Berlin NZM 99,1039). Wer vor 8 Uhr aufsteht hat an Anspruch auf eine warme Wohnung genauso wie jemand, der nach 21 Uhr noch im Wohnzimmer sitzt.
Auf Grund der uneinheitlichen Rechtsprechung ist allerdings zwischenzeitlich allgemein anerkannt, dass der Vermieter zwischen 6 und 24 Uhr die Mindesttemperaturen durch die Heizung ermöglichen muss, in den Wintermonaten ist der Vermieter verpflichtet die Heizung in Betrieb zu halten und die Mindesttemperatur zu gewährleisten.

Da solltet ihr untereinander mal im Haus drüber sprechen,
vor allem da eine Auskühlung des Hauses über Nacht und ein (kaltes, spätes) Wiederhochfahren der Heizung euch langfristig auch viel teurer kommt, als wie in dem obigen Text beschrieben.

Gruß
muesli
 
Zuletzt bearbeitet:
AnakinSky schrieb:
Damit könnte die Umstellung auf diese Ablesegeräte für dich sogar zu einer Reduktion der Kosten führen.
Ja könnte. Vorher hat er wohl nur das bezahlt, was wirklich verheizt wurde. Jetzt, nach dem anbringen der "Messgeräte", zahlt er auch für die Sommersonne. Ich habe so meine Erfahrungen mit diesen digitalen Geräten gemacht. Mein Verbrauch war im Sommer fast doppelt so hoch wie im Winter. Ist ja auch keine Wunder. Im Winter beträgt die Temperatur in der Wohnung meistens nicht mehr als 21°C - 22°C, im Sommer, je nach Lage der Wohnung, hat man aber schnell mal 25°C, 26°C oder gar 27°C erreicht. Selbst in vielen Nächten sinkt die Temperatur nicht merklich unter 20°C .......... das zieht ganz schon was weg bzw. bewegt die Anzeige zum "fröhlichen" Zählen. :panik:
 
Erstmal @muesli:
Mich verwundert die "Ignoranz" (Ironie ;) ) nicht, sondern erfreut mich umso mehr, da rein ONtopic geantwortet wurde und endlich mal nicht abgelenkt wurde :hot: .

Ansonsten hast du natürlich absolut recht.


Damit könnte die Umstellung auf diese Ablesegeräte für dich sogar zu einer Reduktion der Kosten führen..
Ja könnte. Vorher hat er wohl nur das bezahlt, was wirklich verheizt wurde. Jetzt, nach dem anbringen der "Messgeräte", zahlt er auch für die Sommersonne.

Sicher Henry277,
die Geräte haben in solchen Fällen eine Messunschärfe, die nicht bestritten wird.
Einzig zahlst du nie mehr, als auch verheizt wurde. Das liegt schon daran, dass nur die eingekauften Heizmengen (Öl/Gas/...) umgelegt werden können. Somit wird über alle Parteien hinweg anteilig der Verbrauch ermittelt. Wenn ich das also so verste, dann kann es gar nicht sein, dass die umgelegten Kosten in der Summe für alle Mieter die VERHEIZTE Rohstoffmenge übertrifft.
Wenn ich dann noch davon ausgehe, dass alle Mietparteien dem gleichen Sommer ausgesetzt sind, ist die Unschärfe relativ gering. Einzig mit Nord- und Südwohnungen könnten bei Gebäuden geringe Ungerechtigkeiten entstehen.

Gruß
yuhu
 
Moin, yuhu, alter Boardgefährte :) :)
[Hoffe Deinen Liebsten geht es gut. Und: Gut, das wir beiden unsere Öfen selbst im Griff haben, gelle *g*]

Völlig d'accord

Aber, Henry277, moin auch Dir :),
trifft insofern schon des Drudels Kern,
dass ab und dann, das soll ja vorkommen *bg*,
so manch "Verwaltungs- und Abrechnungsexperte" [Vorsicht :D Ironie]
keinen Abgleich von den u.a. von dir, yuhu, genannten Messwerten, Messunschärfen und Gesamtsummen vornimmt bzw. kontrolliert.

Wie schon gehabt,
der Sicherheit halber würde ich mich mit den anderen Mietern mal auf 'nen Kaffee/Tee zusammensetzen.
Spätestens dann, wenn die gesamte Abrechnung vorliegt,
um zu vergleichen und spätestens dann Ungereimtheiten gegenüber der Verwaltung zur Sprache bzw. zum Widerspruch zu bringen.

Wohlgemerkt :)
Es muss nicht zu gröberen Ungerechtigkeiten bzw. Abrechnungsungenauigkeiten kommen,
aber es könnte. :D

Und dann es geht es teilweise ja oft schon um erkleckliche Summen bei dieser "Zweitmiete" von Nebenkosten.

Ansonsten im Zweifel dazu auch mal Seiten von Mietervereinen durchlesen.

Nen schönes Wochenende Allen :)
muesli

edit @ torben9521
Wenn du ab und dann mal ein Komma oder einen Punkt....:D
Ansonsten, THX for your excellent information :)
 
Zuletzt bearbeitet:
moin an alle
da ich dies geräte selber einbaue bzw programiere und ablese
folgendes :

bei den neuen geräten die digital sind nicht verdunster, wird nur das gezählt was man verbraucht da die geräte mit 2 fühlern abeiten einer misst die temp des Heizkörpers die andere des raumes die geräte fangen erst an bei einem temp unterschied von 3 grad daher werden sie im sommer nicht mehr zählen da der raum währmer ist als der Heizkörper,

zum anderen, dein vermieter ist verflichte nach der heizkostenverornung die Heizkosten so zu verteilen wie dein verbrauch nicht das für dich oder die anden nachteile enstehen es gibt ja auch leute die heizen und das fenster auf haben, somit werden die kosten zu einem satz auf die größe deiner wohnung und zum andernen nach (strichen) auf deinem gerät gerechnet
 
yuhu schrieb:
Einzig zahlst du nie mehr, als auch verheizt wurde. Das liegt schon daran, dass nur die eingekauften Heizmengen (Öl/Gas/...) umgelegt werden können.
Das läuft hier leider ein wenig anders. Hier gibt es Fernwärme und es wird nach Einheiten abgerechnet. Da man Fernwärme ja nicht so einfach messen kann wie z.B. die Füllmenge eines Öl- oder Gastanks berechnet man einen bestimmten Preis für eine bestimmte Einheit. Diese Einheiten werden aus dem Messergebnis der Anzeigegeräte errechnet. Also jetzt nur mal als Beispiel, eine Einheit kostet 1,- Euro und ist gleich 10 Zähler auf dem digitalen Messgerät. Nun kommt der Ableser und liest auf deinem Messgeräte 1840 Zähler ab, was dann einer Rechnung von 184,- Euro entspricht. Nun kommt ein richtig heißer Sommer und das Gerät zählt munter weiter und du hast statt 1840 Zähler ganz schnell 4500 Zähler auf deinem Messgerät stehen. Ich hab das selber durch und hab mich sogar vor Gericht mit der Wohnungsgesellschaft gestritten, weil ich nicht bereit war für eine 1 Raum Wohnung, die über nur zwei Einplattenheizkörper verfügte, über 2000,- DM Heizkosten nach zuzahlen. Das ganze passierte Ende der 90iger Jahre. Wie gesagt, dieses Messgerät hat im Sommer fast doppelt so viele Einheiten gezählt wie im Winter zur Heizsaison.
 
Das läuft hier leider ein wenig anders. Hier gibt es Fernwärme und es wird nach Einheiten abgerechnet.

Jetzt reist du etwas aus dem Zusammenhang.
Der Threadstarter, dem die Antwort galt, schreibt in Post #1 deutlich von Öl ;). Da ich von dir diesbezüglich keinen Themenwechsel wargenommen habe, war das für mich gesetzt.
 
Henry277 schrieb:
Das läuft hier leider ein wenig anders. Hier gibt es Fernwärme und es wird nach Einheiten abgerechnet.Da man Fernwärme ja nicht so einfach messen kann wie z.B. die Füllmenge eines Öl- oder Gastanks berechne .

Unsinn bei Fernwärme gibt es immer einen Gesamtzähler (Wärmemengenzähler) der die zum Haus gelieferte Energie unabhängig vom Medium (Öl Gas Solar usw.) zählt

Die Geschichte mit den Einheiten und dem Verhalten in Sommermonaten (Digitale Heizkostenverteiler) ist so nicht richtig selbst wenn ein anstieg im Sommer vorkommen sollte was nicht möglich ist wurde das alle Nutzer im Haus gleicherweise betreffen was unterm strich somit nichtmehr relevant währe da alle gleichviele einheiten mehr hätten.
 
Es geht hier um Wohnblöcke aus DDR Zeiten, da gibt es keine Zähler. Wenn ich das so schreibe dann liegt das daran das ich es selber erlebt habe, nicht weil ich irgendwann mal was davon gehört habe. Wie schon geschrieben, ich hab mich mit dem Vermieter deswegen schon vor Gericht gestritten, weiß also wovon ich schreibe.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben Unten