falsch. frühes reagieren ist immer erforderlich, da man sich sonst der gefahr einer einstweiligen verfügung aussetzt. hiermit sind wieder kosten verbunden. deine inforamtion war stand der ding vor ~ 1.5 jahren, aber schon lange nicht mehr aktuell.
Genau so ist is. Dazu sollte man noch wissen, dass die einstweilige Verfügung im Eilverfahren ausgestellt wird, ohne den Beschuldigten überhaupt zur Sache zu hören. Das wird dann auf jeden Fall teurer.
Also modifizierte Unterlassungserklärung unterschreiben war der richtige Weg. Vorsichtig wäre ich mit sonstigen Aussagen, wie du sie noch getätigt hast (zu deinem W-Lan etc). Für die Unterlassungserklärung würde ich ein Musterschreiben nehmen, ansonsten würde ich ohne Anwalt erst mal gar nix Zusätzliches sagen. Nützen wird es dir nix, bestenfalls ist es egal und wenn du Pech hast kann es der Gegenseite dienen.
Auch nicht richtig ist, dass auf keinen Fall geklagt wird, wenn man nicht zahlt. Wenn man die modifizierte UE abgegeben hat, ist eine Klage zwar unwahrscheinlich, aber durchaus möglich. Die Rechtslage ist einfach unklar. Eventuell gibt es auch irgendwann mal einen Präzedenzfall, und dann kramen die Rechtsanwalt-Abteilungen ihre ganzen alten Fälle nochmal raus, das kann schon passieren.
Wenn du das Risiko eingehen willst, dann sitze es ab jetzt aus und ignoriere Zahlungsaufforderungen (würde ich wohl so machen). Auf Nummer sicher gehst du wenn du einen eigenen Anwalt kontaktierst, der dann eine (meist deutlich niedrigere Summe) aushandeln kann. Oft gibt es eine Pauschale für solche Anwaltstätigkeiten, manchmal übernimmt auch die Rechtsschutz-Versicherung einen Teil. Aber ganz ohne zu blechen kommst du dann natürlich nicht weg.
Ganz ganz wichtig ist natürlich, dass du ab sofort nix mehr saugst, und auch sicherstellst, dass andere Personen in deinem Haushalt das nicht machen. Du bist jetzt für viele Jahre an diese Unterlassungserklärung gebunden, das ist besonders gefährlich wenn sie sich auf ALLE Werke des Rechteinhabers beziehen.
wenn du sowas schreibst
"1.
es ab sofort zu unterlassen, urheberrechtlich geschützte Filme der Firma oder einzelne Teile hiervon, im Internet der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder öffentlich zugänglich zu machen."
gibst du implizit zu, dass du so etwas gemacht hast.
... don´t do it!!!!
Das ist falsch. Mit der Unterlassungserklärung alleine gibt man nichts zu.