Abnehmbare AHK ohne Anhänger abnehmen Pflicht? geschlossen 

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ist doch ganz einfach, abnehmen musst du sie nicht, aber es kann schon sein das die Versicherung, bei einem Unfall, sich weigert die gesammte Summe zu bezahlen, da der Schaden durch die Anhängerkupplung erheblich größer ist als ohne. Darum würde ich die Anhängerkuppluing immer abnehmen wenn ich eine abnehmbare hätte. Schließlich dauert das nur Sekunden und die Optik ist ohne auch besser.
M.f.G.
Nettermann
 
Eine abnehmbare Anhängerkupplung muss bei Nichtgebrauch demontiert werden. Nicht nur die Versicherer stellen sich da quer, es droht sogar ein Bußgeld. Nachlesen kann man das in der STVZO, (nicht mit der STVO verwechseln) und im Bußgeldkatalog. Z. B. steht da:

§30c (1) STVZO: Vorstehende Außenkanten
"Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden."

Eine abnehmbare Anhängerkupplung gehört Zweifelsfrei in die Kategorie "vermeidbare Gefährdung".


Zudem bestätigt §60 Abs. 1 STVZO die Vermutung, dass das Kennzeichen nicht verdeckt sein darf.

Wer also kein Knöllchen riskieren will oder bei einem Verkehrsunfall keinen zusätzlichen Stress mit dem Versicherer haben will, der demontiert die AHK bzw. klappt den Kugelkopf weg (oder man baut sich eine feste AHk an ;) ).



@tazdev666:
...Cabrio muß man ja auch nicht zumachen, da reichen die Fenster hoch...

Das stimmt leider nicht wirklich. Ein offenes Fahrzeug (es reicht ein offenes Schiebedach) stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld (ich glaube es waren 30 Euro) geahndet.
Zudem verweigern die Versicherer die Regulierung eines möglichen (Teil-)Diebstahls. Also: Cabrio abstellen = Verdeck schließen (oder eben das Risiko Diebstahl/ Knöllchen riskieren).


Beste Grüße,

subitus
 
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