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swat

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hi
ich wollte demnächst autoführerschein machen indem ne 50ccm erlaubnis ja beinhaltet ist
als roller hab ich einen gebrauchten im blick, kenn mich zwar nicht so gut aus aber der wäre ganz gut (ham mir auch 2 gesagt die sich damit auskennen)
jetzt ist die sache das der roller n sportauspuff hat, und ich mach mir nicht besonders was aus tuning also soll er in erster linie fahrn und legal sein
wenn man 45 fahren darf ab wieviel kmh isses dann verboten? schon ab 50...?

und wenn ich autoführerschein mache und a1 dürfte ich dann einen schnelleren roller fahren? und wieviel würde das ca kosten beides zusammen?

vielen dank im vorraus
 
45km/h steht in der Betriebserlaubnis... dann darfst du auch nicht schneller fahren als 45km/h (auch wenn dir sicher keiner ans Bein pisst wenn's dann mal 48km/h werden.

PKW und A1 macht imho keinen Sinn, dann doch gleich Motorrad. Preislich wird sich das kaum unterscheiden.
 
Doch ich denke schon, dass A1 sinn machen kann, kommt natürlich darauf
an, wie alt der Threadstarter ist.
- A1 heißt Motorräder/Roller bis 125ccm und maximal 11KW also 15 PS
- wenn man unter 18 ist, muss das Motorrad jedoch auf 80km/h gedrosselt sein
- wenn man über 18 ist, kann man so schnell fahren, wie es die 125 hergibt ;)

Wieso denn eigentlich ein Roller? Wenn du kein A1 machen solltest aber
trotzdem schneller sein willst, als diese Yoghurtschüsseln, dann hohl dir ne S51

Kostenpunkt einfach der bei Fahrschule erfragen bzw. dir nen Kostenvoranschlag
via Post schicken lassen.

mfg. Chaosbohne

PS: Klar man muss auf den Preis bei der Fahrschule achten aber das wichtigere ist, dass man gut mit dem Fahrlehrer auskommt! Denn wer das nicht tut, macht die Praxis zweimal.
 
Der Gesetztestext sagt "Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit" d.h. theoretisch können sie dir bereits bei 1 km/h zu viel an den Kragen. Praktisch siehts meistens so aus, dass unter 50 ok ist.

Mit nem A1 dürtest du diesen Roller übrigens auch nicht fahren, da die Dinger auch nur bis 45 km/h zugelassen sind und der Markt der Roller 50ccm< x < 125 ccm ist sehr überschaubar. Deswegen macht ein A1 Führerschein ab dem 18. Lebensjahr einfach keinen Sinn mehr, zumal Preislich kein unterschied zum normalen Motorradführerschein ist.

@Chaosbohne: Ich glaub kaum, dass der TE nen DDR-Mopedfüherschein hat, mit dem er das Teil ungedrosselt rumballern darf. Ansonsten wird auch der A1 fällig.

DragonFly44
 
Ich glaub kaum, dass der TE nen DDR-Mopedfüherschein hat, mit dem er das Teil ungedrosselt rumballern darf. Ansonsten wird auch der A1 fällig.

Das stimmt nicht. Eine S51 ist ein Moped wofür man lediglich den B-Führerschein brauch. Und man brauch dafür erstenes keine Drossel und
zweitens glaub ich auch nicht, dass es sowas gibt.

Was glaubst du, warum die kleinen Simpsons so beliebt sind?
Ja richtig weil sie offiziell eine 60 anstatt der 50 fahren dürfen aber immernoch locker
ohne Änderung der Bauweise mehr als 60 schaffen.

mfg. Chaosbohne
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also ich habe eine Simson S50, mit nem Viergang Motor (also S51). Ich bin 17 hab Begleitendes Fahren gemacht und heize jetzt mit fast 70 spitze durch die Gegend ^^.

Is echt cool, kann ich nur jedem weiterempfehlen. Die Teile sind extrem Robust, Kosten so um die 500 (was erheblich weniger ist, als ein neuer 50iger Furz Roller), haben zudem einen ganz passablen Sound, und selber Schalten macht einfach nur Spaß.

Das einzige was an Folgekosten kommt sind Sprit und das Versicherungskennzeichen.

MfG pizza hotel
 
Wenn dein Roller 50km/h oder auch noch 55km/h fährt, wird kein Polizist dir dafür ne Strafe aufbrummen. Ich wurde letztens gemessen und kontrolliert und nichts war, weil die Papiere stimmten und ich hatte bestimmt 52 km/h aufm Tacho. Von daher. Roller mit Sportauspuffen werden öfters angehalten, weil diese einfach auffälliger sind.

MfG Scarecrow
 
Chaosbohne schrieb:
Doch ich denke schon, dass A1 sinn machen kann, kommt natürlich darauf
an, wie alt der Threadstarter ist.
- A1 heißt Motorräder/Roller bis 125ccm und maximal 11KW also 15 PS
- wenn man unter 18 ist, muss das Motorrad jedoch auf 80km/h gedrosselt sein
- wenn man über 18 ist, kann man so schnell fahren, wie es die 125 hergibt ;)

Der Threadstarter wird, wenn er den Pkw-Schein machen will so Ende 16 (begleitendes Fahren) oder Ende 17 sein. Nun käme bestenfalls ein Jahr indem er den A1 nutzen könnte. Sollte er jedoch schon Ende 17 sein dann macht es Null Sinn noch Geld für einen A1-Schein zu opfern wenn man für kaum mehr (wenn überhaupt) den richtigen Motorradlappen machen kann. Damit darf man dann natürlich auch 125er offen (bis 34PS) fahren.

DragonFly44 schrieb:
... Ich glaub kaum, dass der TE nen DDR-Mopedfüherschein hat, mit dem er das Teil ungedrosselt rumballern darf. Ansonsten wird auch der A1 fällig.

Bei solch einer Behauptung fehlt eindeutig die Quelle!!!


Meine Quelle: http://www.kfz-auskunft.de/
"Ausnahmen der Klasse M:
...
Als Kleinkrafträder gelten auch
...
- Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind."


Mit Klasse M (bereits in der Klasse B enthalten) dürfen also auch 50er Simsons unter obiger Voraussetzung ungedrosselt gefahren werden.
 
"Ausnahmen der Klasse M:
...
Als Kleinkrafträder gelten auch
...
- Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind."

Mea Culpa. Ich hatte vor 5 Jahren meinen Fahrleher deswegen gefragt, woraufhin er zu mir gemeint hat die S51 fällt nicht unter die Kategorie "M", weil der Motor zu viel leistet es aber eine Übergangregelung für alte DDR-Führerschein gibt. (Mein Onkel wollte mir seine alte Vermachen)

Scheint wohl so als wären sie im Ländle net so fir mit DDR-Ausnahmen.

DragonFly44
 
ok, danke
alle meine fragen wurden beantwortet ;)
kann geschlossen werden
ich werd dann solang bis ich 18 bin mit meinen 45 kmh rumgurken^^


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