Anlieger Frei - Strafen/Grauzone Frage 

EdFred

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Tach zusamm,
ich muss aufgrund einer Umleitung einen anderen Weg zur Arbeit nehmen als sonst. Der verläuft in einer großen Kurve die mich letztendlich zur Arbeit bringt. Die Kurve kann durch eine Straße umgangen werden an der das "Anlieger Frei" Schild angebracht ist. Eine Ersparnis von villeicht 2-3 Minuten (je nach Ampelphase) und außerdem viel angenehmer. Da stellen sich mir aber ein paar Fragen zu denen ich im Netz nichts genaueres gefunden habe, daher:

a) Was kostet mich der Spaß wenn ich durchfahre, mich der Schnittlauch anhält und ich auf "ich habe das Schild nicht gesehen" tue?

b) Mein Motorrad kann ich über einen Fahrradweg auf die besagte Straße schieben; vor dem Fahrradweg steht kein Anlieger Frei und beim schieben führe ich ja eigentlich auch kein Kraftfahrzeug. Ist das eine Grauzone bei der die Polizei nichts machen kann wenn ich denen das so schildere?

c) Bei einem Erstvergehen kann es keine Punkte geben, oder?

Freue mich auf Antworten, belegt mit Erfahrungen und Paragraphen natürlich am liebsten ;)

MfG
 
Ich glaube nicht dass da überhaupt wer kontrolliert. Anlieger ist nämlich was anderes als Anwohner. Und ein Anliegen hättest du schon, selbst wenn du nur dort parken willst. Nur durchfahren dürftest du eigentlich nicht.

Aber lass das mit dem Radweg, Polizisten können bestimmt keine Klugscheißer leiden... ;)
 
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b) Mein Motorrad kann ich über einen Fahrradweg auf die besagte Straße schieben; vor dem Fahrradweg steht kein Anlieger Frei und beim schieben führe ich ja eigentlich auch kein Kraftfahrzeug. Ist das eine Grauzone bei der die Polizei nichts machen kann wenn ich denen das so schildere?
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es ist verboten auf öffentlichen Straßen und Wegen ein Motorrad zu schieben ... nur Fahrräder ...

Motorräder dürfen aus Sicherheitsgründen auch nicht abgeschleppt werden ...
 
Das kann ja wohl nicht sein das man das Motorrad nur bewegen darf wenn der Motor an ist und ein Kennzeichen dran :D Dann würde man sich ja schon Strafbar machen wenn man an ner Ampel den Motor aus macht...

"Anlieger ist nämlich was anderes als Anwohner. Und ein Anliegen hättest du schon, selbst wenn du nur dort parken willst."

Dacht ich auch erst, aber dann gelesen, dass Anlieger nicht von einem Anliegen kommt, sondern von dem an der Straße Anliegen heißt, also auf Hauseigentümer zutrifft.

Im Bußgeldkatalog leider nichts zu Anlieger frei bzw. Zusatzzeichen 1020-30 gefunden
 
Das Wort Anlieger wird meist im juristischen Bereich (Straßen- und Wegerecht, Wasserrecht) verwendet, um diese Personen – bezogen auf einen bestimmten Ort oder ein bestimmtes Gebiet – mit über den Gemeingebrauch hinausgehenden Rechten oder Pflichten auszustatten.


Zusatzzeichen 1020-30 – Anlieger frei(Berechtigter) Anlieger ist, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss. Der Begriff hat nichts mit einem "Anliegen" zu tun, sondern stammt aus der Ortsbezeichnung. Das Zusatzzeichen "Anwohner frei" steht rechtlich dem "Anlieger frei" gleich.

quelle
 
Na gut, ist schon eine Weile her dass ich Fahrschule hatte, damals wurde uns der Unterschied zwischen Anlieger und Anwohner noch so erklärt.

Wenn man allerdings den verlinkten Artikel von Mr.Slate liest, ist letztendlich doch wieder jeder ein Anlieger, auch wenn er "nur mal gucken" wollte... ;)
 
Nun, wenn man "nur mal gucken" will, dann ist man ganz sicher kein Anlieger. Wenn ich dort wohne, dann bin ich sowieso ein Anlieger und wenn ich z.B. ein Handwerker bin, der dort im Auftrag eines Anliegers oder dort ortsgebunden tätig ist, auch dann ist es ok. Könnte ich dies aber ebenso anderswo tun, dann ist es bloß ein Anliegen von mir (Anliegen hat man übrigens im Straßenverkehr überall und immer!) und ich habe dort nichts zu suchen.

Gruß Konradin
 
Ich meinte diesen Satz aus der gleichen Quelle:

Anlieger sind Personen „[…], die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Beziehung zustande kommt; die Absicht ist ausreichend. Erkennt der Anlieger bei Vorbeifahrt am betreffenden Grundstück (was auch eine Baustelle mit Bauarbeitern sein kann), dass der Gesuchte nicht erreichbar ist, kann er ohne anzuhalten weiterfahren und bleibt Anlieger. Selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt.“


Ganz in meiner Nähe gab es beispielsweise auch bis vor Kurzem eine solche anliegerstraße, in der befanden sich allerdings ein Baumarkt und eine Gaststätte. Und da könnte beispielsweise jeder Anlieger sein, schon alleine, wenn er mal nachsehen wollte wie lange dort offen ist. ;)
Von der rein rechtlichen Seite her ist das natürlich meistens nur eine Ausrede.
 
zu a) Kostet dich 0-20€, ist eine Ordnungswidrigkeit und kann von einer mündlichen Verwarnung bis zu einer kostenpflichtigen Verwarnung nach Ermessen des Beamten (und hier kommt dein "Dummstellen" ins Spiel) geahndet werden.

zu c) Da dies wie gesagt eine OWi ist, erhält man dafür keine Punkte. Die sind erst bei einem Vergehen mit Bußgeld fällig.

zu b) hier habe ich keinen Hintergrund und bevor ich was Falsches sage, sage ich lieber nichts.

Fazit: Trau dich, wenn du erwischt wirst fährst du zukünftig aussen rum.
 
Nun, wenn man "nur mal gucken" will, dann ist man ganz sicher kein Anlieger.

Falsch, wenn ich auf diesem Anlieger weg einen Besuchen möchte oder ich eine Wohnung suche bin ich auch Anlieger ;)

Polizisten sind ja auch keine Unmenschen, kommt eben drauf an, wie man sich mit ihnen verständigt.

PS:
Zitat von Blabla05: es ist verboten auf öffentlichen Straßen und Wegen ein Motorrad zu schieben ... nur Fahrräder ...
Das ist mir jetzt ganz neu :D
 
Auch wenn dir das anscheinend neu ist ... Motorräder (die mit wirklich PS und nicht mit nem Schnapsglas als Hubraum) darfst du nicht auf Straßen mit einer zulässigen Geschwindigkeit über 50 km/h schieben ... wird als Ordnungswidrigkeit behandelt.

Innerorts ist es eine Grauzone ... liegt im Ermessen des Beamten der dich anhält ob es eine Gefährdung des fliesenden Verkehrs darstellt.

Abschleppen von Autos kannst du hiermit nicht vergleichen, weil du obwohl nicht selbst angetrieben trotzdem mit einer vergleichbaren Geschwindigkeit im Verkehr mitschwimmst ...


§1 (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Ein Motorrad auf der Straße schieben ist nicht unvermeidbar ... damit kriegen die dich immer dran, weil du schiebend und schnaufend (schon mal 200kg Moped eine leichte Steigung raufgeschoben???) ein Verkehrshindernis darstellst, mit dem niemand rechnen muss vor allem ausserorts ...
 
Ein Motorrad auf der Straße schieben ist nicht unvermeidbar ... damit kriegen die dich immer dran, weil du schiebend und schnaufend (schon mal 200kg Moped eine leichte Steigung raufgeschoben???) ein Verkehrshindernis darstellst, mit dem niemand rechnen muss vor allem ausserorts ...

Motorrad, mit 200 KG ( meiner wiegt 360 KG ;) ) zu schieben ist verboten, aber einen mit 200 KG im Anhänger vom Fahrrad in der Gegend rum zu schieben ist erlaubt :D

Du das ist mir wirklich neu :p
 
... ich meine, das ist eh ein druckfehler und sollte "Anlüger frei" heißen :D
 
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