Anonymverfügung bezüglich Abstand Auto & Recht 

Sanguis

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Juni 2007
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Hallo zusammen,

Ich habe heute einen Brief von der Bezirkhauptmannschaft erhalten:
"Sie haben zu einem vor ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0, 54 Sekunden festgestellt.
Dadurch wurde folgende Rechtsvorschrift verletzt:
Parag. 18 Abs. 1 StVO"


Jetzt haben sie mir eine Strafe von 80 € aufgebrummt. Ich bin mir aber keiner Schuld bewusst und könnte mich auch nicht errinnert so knapp an ein Auto gefahren zu sein.
Ich wollte fragen, ob sich jemand damit auskennt, da ich Einspruch erhaben möchte. Wie sieht das Ganze aus? Wie stehen die Chancen? usw.

Danke im Voraus!

MfG

Sanguis :D
 
In Deinen Schreiben steht Videomessung, also haben sie das ganz aufgezeichnet, ich glaube nicht das Du da gegen ankommst. Das Video gilt glaube ich als Beweis.
Wünsche trotzdem schöne Weihnachten
tomate661
 
Hi,

da eine Videomessung vorliegt, wirst Du vermutlich schlechte Karten haben.
Da Du aber nicht weisst, wann/wo das war, würde ich an Deiner Stelle mal nachforschen/nachfragen, wann und wo die Messung durchgeführt wurde.
Zumindest in Deutschland sind Angaben nach Zeit und Ort obligatorisch, zumal es ja durchaus sein kann, dass nicht Du, sondern jemand anderes mit Deinem Auto gefahren ist. Oder ist das in Österreich grundsätzlich egal?
 
kannst ja mal bestreiten das du gefahren bist. hast vllt dein auto mal an en kumpel verliehen oder so.

allerdings weis ich jetzt net ob die ein video von deinem gesicht haben...
 
In Österreich ist es egal, wer das Auto gefahren hat...
Am besten bezahl die Strafe, und vergiss das ganze...
 
Du kannst ja einen Brief hinschreiben und das Beweismaterial anfordern, das ist, soweit ich weiß, Dein Recht.

lg Hugolein
 
Hallo,

ich hatte vor ein paar Jahren ein ähnliches "Erlebnis", auf einer wenig befahrenen bayerischen Autobahn fuhr ich auf der linken Spur in ausreichendem Abstand hinter einem bayerischen PKW, als dieser ohne Grund plötzlich stark abbremste.
Bis ich reagieren konnte war der Abstand zwischen mir und dem vorausfahrenden PKW natürlich unter dem zulässigen Wert, just in diesem Moment blitze eine auf dem Mittelstreifen aufgestellte mobile Kamera die Situation. Der bayerische PKW wechselte auf die rechte Spur, als ich daran vorbeifuhr sah ich darin 2 grün uniformierte (Marsmännchen??) darin sitzen, die in einer unmissverständlichen Art zu mir herübergrinsten.
Ich wurde diesen beiden:öm: :öm: abgelinkt.
Natürlich ging ich zu einem Rechtsanwalt - ich fühlte mich ja zu Recht abgezockt - und besprach mit ihm die ganze Angelegenheit.
Er hat dann das Beweismaterial angefordert, ausser dem Bild aus der mobilen Kamera bekam er noch ein "Frontvideo" präsentiert, dieses wurde wohl mit einer Kamera aus dem bayerischen PKW der beiden grün uniformierten :öm::öm: aufgenommen.
Bei so viel "Beweiskraft" hat dann der Anwalt die Segel gestrichen, ich meinen Führerschein 4 Wochen abgegeben, eine saftige Geldbuße berappt und ein paar Pünktchen in Flensburg erhalten.
Hat mich damals ziemlich lange angeviecht, dass man in unserem schönen Land (Bananenrepublik??) so abgelinkt werden kann.
Mittlerweile bin ich drüber weg, betreffend die beiden grün uniformierten :öm::öm: habe ich folgende Weisheit:
Man trifft sich immer 2 Mal im Leben !!:devil:
 
ich wollt nur kurz beisteuern, dass es garnicht sooo klug ist zu behaupten,dass man nicht selber gefahren ist.
ein guter freund von mir hats auch gemacht,als sie ihn geblitzt haben... er ist damit auch durchgekommen...sprich er musste nichts zahlen, darf aber von jetzt an ein fahrtenbuch führen... ich glaub da würd ich lieber zahlen als jede fahrt zum bäcker eintragen zu müssen :)
 
So, ich bin jetzt ein wenig angefressen, weil ich die 80 Euro gezahlt habe und heute in der Zeitung steht, dass diese Kameras ungesetzlich sind. Niemand muss mehr etwas zahlen, aber eingegangene Strafen können nicht zurückverlangt werden.
Super Sache!

MfG

Sanguis :mad:
 
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