Cool-Rider
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- Nov. 2007
- Beiträge
- 497
Sehr geehrtes FSB,
ich wende mich mit folgendem Problem oder folgender Frage an euch, da ich mir über die Aussage und mein weiteres Vorgehen nicht im klaren bin
:
Ich war für 3 Monate [10-12 2010] als Aushilfe bei der Lebensmittelfiliale NORMA angestellt um mir neben des Studiums etwas zu verdienen und habe an meinem letzten Arbeitstag des Monats Dezember ein Problem mit meinem Bezirksleiter bekommen, welchem mein Ton ihm gegenüber nicht passte
Zwischeninfo:
Ich hatte einen Bon vorzuzeigen für meine Ware, welcher zwar Regelkonform von einem Mitarbeiter abgezeichnet wurde und dergleichen, aber nur den Endpreis beinnehielt und halt die Bonnummer (an welcher man abrufen kann
was gekauft wurde, am Rande erwähnt), da ich mit Karte gekauft hatte und das erste mal der Kauf abgewiesen wurde da die Karte falsch herum steckte [dann wird der Bon mit der Ware ausgespuckt, darauf folgt ein Bon wo drauf steht vorgang abgebrochen und dann folgt der Bon auf welchem steht das die Zahlung getätigt wurde und der Preis. Ich hatte [wie sonst auch immer] den letzten Bon genommen und unterschreiben lassen, die anderen wanderten in meine Hose. Als dann die Kontrolle seinerseits kam hatte ich die Bons in der Hose vergessen und ihm halt den letzten Bon vorgezeigt worauf er mir sagte das dies nicht der Kassenbon sei den ER sehen wolle. Dann habe ich ihn öfters gefragt ob er mir sagen wolle das das letzte was aus der Kasse komme denn KEIN Kassenbon sein (er antwortete immer wieder mit demselben Satz) und ich habe dann im Papierkorb nach dem dazugehörigen Bon gesucht (bis mein Einfiel das der Bon in meiner Hose ist) diesen vorgezeigt und mir dann halt meine Kündigung anhören dürfen
dannach hat er noch erwähnt das der Bon so richtig ist.]
weshalb ich doch bitte am Ende des Arbeitstages mein Shirt in die Umkleide legen sollte und nicht mehr zu erscheinen bräuchte. Also wurde mir gekündigt
womit ich nicht das geringste Problem hatte [aufgrund des BZ-Leiters welcher an sich ein sehr problematischer Mensch ist.]
Nun habe ich mit meiner letzten Abrechnung auch eine "Arbeitsbestätigung" erhalten, was sich auf eine etwaige Bewerbung bei einem anderen Unternehmen meines Wissens nach nicht positiv auswirkt
und jetzt wollte ich wissen ob es sich aufgrund der Beendigung unseres Arbeitsverhältnises überhaupt lohnen würde ein "ausführliches Arbeitszeugnis" zu beantragen, also ob es sich positiver auf eine etwaige Bewerbung auswirkt als diese "Arbeitsbestätigung" oder kann man jetzt schon davon ausgehen das es eher schlecht wird?
Desweiteren würde es mich interessieren ob es überhaupt nötig ist diese Arbeitsbestätigung mit einzureichen oder ob ich bei einer neuen Bewerbung auch einfach die Bestätigung an sich weglassen kann
also hat es für eine Aushilfe überhaupt irgendwelche Auswirkungen auf die Bewerbung?
MfG Cool-Rider
ich wende mich mit folgendem Problem oder folgender Frage an euch, da ich mir über die Aussage und mein weiteres Vorgehen nicht im klaren bin
Ich war für 3 Monate [10-12 2010] als Aushilfe bei der Lebensmittelfiliale NORMA angestellt um mir neben des Studiums etwas zu verdienen und habe an meinem letzten Arbeitstag des Monats Dezember ein Problem mit meinem Bezirksleiter bekommen, welchem mein Ton ihm gegenüber nicht passte
Zwischeninfo:
Ich hatte einen Bon vorzuzeigen für meine Ware, welcher zwar Regelkonform von einem Mitarbeiter abgezeichnet wurde und dergleichen, aber nur den Endpreis beinnehielt und halt die Bonnummer (an welcher man abrufen kann
was gekauft wurde, am Rande erwähnt), da ich mit Karte gekauft hatte und das erste mal der Kauf abgewiesen wurde da die Karte falsch herum steckte [dann wird der Bon mit der Ware ausgespuckt, darauf folgt ein Bon wo drauf steht vorgang abgebrochen und dann folgt der Bon auf welchem steht das die Zahlung getätigt wurde und der Preis. Ich hatte [wie sonst auch immer] den letzten Bon genommen und unterschreiben lassen, die anderen wanderten in meine Hose. Als dann die Kontrolle seinerseits kam hatte ich die Bons in der Hose vergessen und ihm halt den letzten Bon vorgezeigt worauf er mir sagte das dies nicht der Kassenbon sei den ER sehen wolle. Dann habe ich ihn öfters gefragt ob er mir sagen wolle das das letzte was aus der Kasse komme denn KEIN Kassenbon sein (er antwortete immer wieder mit demselben Satz) und ich habe dann im Papierkorb nach dem dazugehörigen Bon gesucht (bis mein Einfiel das der Bon in meiner Hose ist) diesen vorgezeigt und mir dann halt meine Kündigung anhören dürfen
weshalb ich doch bitte am Ende des Arbeitstages mein Shirt in die Umkleide legen sollte und nicht mehr zu erscheinen bräuchte. Also wurde mir gekündigt
Nun habe ich mit meiner letzten Abrechnung auch eine "Arbeitsbestätigung" erhalten, was sich auf eine etwaige Bewerbung bei einem anderen Unternehmen meines Wissens nach nicht positiv auswirkt
und jetzt wollte ich wissen ob es sich aufgrund der Beendigung unseres Arbeitsverhältnises überhaupt lohnen würde ein "ausführliches Arbeitszeugnis" zu beantragen, also ob es sich positiver auf eine etwaige Bewerbung auswirkt als diese "Arbeitsbestätigung" oder kann man jetzt schon davon ausgehen das es eher schlecht wird? Desweiteren würde es mich interessieren ob es überhaupt nötig ist diese Arbeitsbestätigung mit einzureichen oder ob ich bei einer neuen Bewerbung auch einfach die Bestätigung an sich weglassen kann
MfG Cool-Rider
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