Aufsichtspflicht übernehmen

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

legendary

Registered +
Registriert
Feb. 2008
Beiträge
52
Tach,
bei uns in der Nähe ist heute Abend schon die erste Fastnachtsveranstaltung.
Jetzt hat vorher mein kleinerer Cousin angerufen, ob ich nicht für ihn die Aufssichtspflicht übernehmen könnte, damit er länger bleiben darf. Weil er sonst um 24.00 Uhr schon wieder gehen müsste.
Weiß einer ob das rechtlich erlaubt ist?
lg
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
erlaubt ist das, aber du sölltest dann deiner pflicht nachkommen, sonst bist du dran.
lg ambilou:)
 
erlaubt ist das, aber du sölltest dann deiner pflicht nachkommen, sonst bist du dran.
lg ambilou:)

oje habe mir schon gedacht, das das nervig wird :depp:.
danke für die schnelle antwort. ich vertrau dem einfach mal, wenn er Mist macht zieh ich ihm die Ohren lang.^^
lg
 
Hi,
ja, das ist rechtens. In Berlin gibt es ein paar Clubs, wo draußen immer die Jüngeren stehen und jeden älteren fragen, ob sie die Aufsichtspflicht für sie übernehmen :rolleyes:
Alles was man braucht ist die Unterschrift der Eltern, die dir auf einem Papier die Aufsichtspflicht übertragen.
Sei aber darauf vorbereitet, dass wenn dein Cosin Mist baut (Bsp. betrunken vom Ordnungsamt kontrolliert wird) du deinen Kopf hinhalten musst. Auch müsst ihr zusammen kommen und gehen.

Gruß
Broken Sword
 
So weit ich weiß muss aber auch der Veranstalter Aufsichtspflichten erlauben, oder?
 
Der Veranstalter hat Hausrecht und kann ganz alleine entscheiden ob er jemanden mitfeiern lässt oder nicht. Demnach kann er auch entscheiden ob der diese, wie ich finde bekloppten, Aufsichtspflichtzettel annimmt oder nicht.

Aber wie bereits gesagt von anderen. Du übernimmst die ganze Verantwortung ab 00:00 Uhr. Demnach würde ich so einen Zettel nur unterschreiben, wenn du volles Vertrauen zu ihm hast.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben Unten