befristeter Arbeitsvertrag kündigen

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egon88

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Hallo,
ich habe ein befristeten Arbeitsvertrag für ein halbes Jahr. Die Probezeit ist vorbei und der Vertrag wurde wieder für ein halbes Jahr verlängert.
Ich könnte ein anderes Arbeitsverhältnis mit mehr Geld und eine Festeinstellung bekommen. Da im meinem befristeten Arbeitsvertrag nichts über Fristen einer Kündigung steht, weiß ich nicht wie lange meine Kündigungsfrist beträgt.

mfg
egon88:confused:
 
Nachdem du ja in deinem Arbeitsvertrag nichts gefunden hast wie z.B.:

"Nach Ablauf der Probezeit ist beiderseits eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen möglich."
(was allerdings bei vielen Verträgen beinhaltet ist!),

ist eine außerordentliche Kündigung nicht möglich!
Ausser du hast einen dringenden Grund dafür (Pflegefall in der Familie usw.)

Quellen & Infos:

Arbeitsrechtlexikon - Befristung

Arbeitsrecht - Befristeter Arbeitsvertrag

Falls eine vorzeitige Kündigung dein absoluter Wunsch ist, dann rede doch mal mit dem Chef.

>Meine Antworten stellen keine Rechtsbelehrung dar!
 
Vielen Dank für diese Antwort brassmonkey.
Leider beinhaltet mein Vertrag das nicht, gibt es nicht noch eine andere Möglichkeit.

mfg
egon88
 
Und alternativ (wie es schon vorgeschlagen wurde): Mit dem Chef sprechen ;)
 
Kündigen ist nicht! Siehe Teilzeit- und Befristungsgesetz.

Kündigung des befristeten Arbeitsvertrages:
Kündigung des befristeten Arbeitsvertrages (von Arne Maier) - Rechtpraktisch.de

"Ist die Befristung wirksam, dann ist die (vorzeitige) Kündigung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgeschlossen: § 15 Abs. 3 TzBfG."
(Ausnahmen, die das Gesetz vorsieht, treffen bei dir offenbar nicht zu.)

Vertiefend auch hier:
Dr. Horst Heyroth | Die Beendigung befristeter Arbeitsverhältnisse

"Häufig wird auch die Frage gestellt, ob ein befristetes Arbeitsverhältnis ggf. schon vor Ablauf der vereinbarten Zeit beendet werden kann. Einvernehmlich, etwa durch Aufhebungsvertrag, kann dies selbstverständlich jederzeit erfolgen, wenn beide Parteien dies so wünschen. Der Arbeitnehmer ist jedoch auf die sozialversicherungsrechtlichen Folgen, etwa Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit, hinzuweisen.
Eine Kündigung des befristeten Arbeitsvertrages ist (wie auch bei allen, auch nicht arbeitsrechtlichen, befristeten Verträgen) normalerweise vor Ablauf der Zeit, für die er eingegangen ist, nicht möglich. Grundsätzlich nur, wenn im Arbeitsvertrag ausdrücklich (oder im Tarifvertrag) vereinbart ist, dass der befristete Arbeitsvertrag vorzeitig ordentlich gekündigt werden kann, wäre eine Beendigung durch Kündigung möglich."

Wie du siehst, wirst du ohne Aufhebungsvertrag nicht aus dem Vertrag rauskommen. Du könntest es darauf ankommen lassen und einfach nicht mehr beim Arbeitgeber erscheinen, Allerdings machst du dich damit schadensersatzpflichtig. Wenn der AG das durchsetzt, dann kann das teuer werden.
 
Sprich mit dem Chef und bitte um einen Aufhebungsvertrag. Die Wenigsten werden Dir in der heutigen Zeit Steine in den Weg legen. Falls es Dir in Deiner jetzigen Firma gefällt, kannst Du auch fragen, ob Du zu den gleichen wie den anderweitig gebotenen Bedingungen weiterarbeiten könntest.

Sollte Dein Chef Dich nicht gehen lassen, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen: vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Es sei denn, in Deinem Arbeitsvertrag ist eine vorzeitige Kündigung ausdrücklich ausgeschlossen oder es sind andere Fristen vereinbart.
 
Hm....ich dachte die Zeit der Leibeigenen ist vorbei....

Natürlich kannst Du kündigen....in Deinem Fall sogar mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zur Monatsmitte oder zum Ende!!!

Alles andere ist Humbug. Ist eine Kündigungsklausel im Arbeitsvertrag nicht vorhanden, so greifen hier die nach dem BGB.
 
Alles andere ist Humbug. Ist eine Kündigungsklausel im Arbeitsvertrag nicht vorhanden, so greifen hier die nach dem BGB.

Nein, wie erwähnt die aus dem TzBfG. Einseitiges Kündigen ist definitiv nicht möglich. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal das Posten sein lassen und wenn du nochmal das Gegenteil behauptest hätte ich gerne eine fundierte Quelle dazu.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal das Posten sein lassen und wenn du nochmal das Gegenteil behauptest hätte ich gerne eine fundierte Quelle dazu.

Na jetzt werde ich aber mal richtig neugierig, wenn ein 20 jähriger doch mehr fundierte Beweise hat, als wie ein 47 jähriger, der im Berufsleben doch einige Sprünge gemacht hat.:rolleyes:

Zudem ,wieso sollte nicht die einseitige Kündigung möglich sein, wobei es dem Arbeitnehmer die bis 2 Jahren beschäftigt sind eine Kündigungsfrist von 28 tagen zusteht.

Ich wäre sehr gespannt über die "fundierte" Antwort, vielleicht lerne ich dabei zu oder ich gebe mein Beruf am Montag gleich auf :D
 
Anton2.0 schrieb:
Kündigung des befristeten Arbeitsvertrages:
Kündigung des befristeten Arbeitsvertrages (von Arne Maier) - Rechtpraktisch.de

"Ist die Befristung wirksam, dann ist die (vorzeitige) Kündigung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgeschlossen: § 15 Abs. 3 TzBfG."
(Ausnahmen, die das Gesetz vorsieht, treffen bei dir offenbar nicht zu.)

Vertiefend auch hier:
Dr. Horst Heyroth | Die Beendigung befristeter Arbeitsverhältnisse

Sowas ist eine fundierte Antwort die mit Quellen belegt ist. Irgendwas behaupten kann jeder und wie heißt es so schön "Alter schützt vor Torheit nicht".

Wenn das bei dir möglich ist dann ist das im Arbeitsvertrag so geregelt - schön für dich, aber scheinbar beim TS nicht der Fall und damit Off-Topic und Spam.

Also lass das Stänkern in jeder möglichen Situation.
 
Sorry aber wer Stänkert denn hier, war ich etwa nicht höflich genug in meinem Beitrag und warst du nicht derjenige, der einen Älteren gleich auf einen Nebengleis geworfen hat, ohne zu prüfen oder einen Gegenbeleg zu bringen ?

Außerdem, sollte etwa das was du von Anton2.0 hier zitterst, die "Fundierte Antwort" sein,was ich eigentlich gespannt von dir erwartet hatte und du dem lolman63 damit gedroht hast?
Ich dachte im ernsten das irgendwas kommt, was mich vom Latschen haut, aber dabei war es nur was bereits hier im Thread geschrieben wurde. :D

Da der TS keine Klausel in seinem befristeten Arbeitsvertrag hat, ist doch richtig was lolman63 aussagt und zudem gibt es noch einen Paragrafen, die besagt "Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund" ( §626 BGB )

Ist jetzt nicht gerade fundierte Antwort und daher ohne Gewährleistung.
 
Vielleicht sollten einige mal das Grundgesetz lesen.


Es mag vielleicht schwer sein einen Job zu bekommen, aber es ist sicherlich einfach einen los zu werden. (Fundierte Quelle dazu: Eigene Erfahrung!!!)


@xlemmingx
Schonmal etwas vom ausserordentlicher Kündigung gehört??? Dazu brauche ich sicherlich keine fundierte Quelle anzugeben.
 
zitat internet:
Sorry aber wer Stänkert denn hier, war ich etwa nicht höflich genug in meinem Beitrag und warst du nicht derjenige, der einen Älteren gleich auf einen Nebengleis geworfen hat, ohne zu prüfen oder einen Gegenbeleg zu bringen ?

Hat wohl in diesem Thema rein gar nichts zu suchen, oder?

Ich berufe mich auf meinen Post #2, da steht es klar geschrieben, mit Quellenangabe, und da brauchts keine BGB, weil der Sachverhalt absolut klar ist!

zitat xlemmingx:
Nein, wie erwähnt die aus dem TzBfG. Einseitiges Kündigen ist definitiv nicht möglich.

Dazu sollte man sich schon auch das TzBfG zu Gemüte führen, wie xlemmingx richtigerweise erwähnt hat.

Alles Andere bleibt nun unserem TS überlassen ;)
 
Hallo
Ich habe mich bei einer Rechtsanwältin erkundigt.
Sie sagt dass ich nicht Kündigen kann. Wenn dann nur mit einer außerordentlichen Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag.

mfg
egon88:päng:
 
Womit deine Anwältin auch recht hat. Befristete Arbeitsverträge können nur außeroderntlich oder im beidseitigen Einverständnis mittels eines Aufhebungsvertrags gekündigt werden. Letzteres sollte eigentlich kein Problem sein. Sprich einfach mit deinem Chef. Wie bereits erwähnt, sollte er dir keine Steine in den Weg legen. Aus privaten Gründen hatte ich auch mal einen befristeten Arbeitsvertrag gefordert (ja, sowas gibt's auch) und konnte das Arbeitsverhältnis problemlos mit einem Aufhebungsvertrag vorzeitig auflösen...
 
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