Sehr geehrter Herr Mustermann
[Anm.d.Red: Name geändert],
spätestens die Ereignisse an Silvester in Köln und anderen Städten haben viele Menschen verunsichert und – wie Sie – dazu bewogen, einen Antrag auf Erteilung eines „Kleinen Waffenscheins“ zu stellen. Dies hat ein derart hohes Antragsaufkommen zur Folge, dass die Bearbeitung der Anträge auch in meiner Behörde noch geraume Zeit in Anspruch nehmen wird.
Deshalb nutze ich die Gelegenheit, Sie auf die besonderen Gefahren und Risiken bei dem Gebrauch von sogenannten Abwehrwaffen aufmerksam zu machen. Jede Unsicherheit in der Handhabung kann fatale Folgen für Sie und Unbeteiligte haben. Mangelnde Routine im Umgang mit der Waffe – vorallem in einer extremen Stresssituation – wird die Gefahren für Sie und andere nur vergrößern. Sind Sie in der Lage, in einem solchen Moment die Situation richtig einzuschätzen? Reagieren Sie angemessen und schnell genug oder kann der Täter Ihnen die Waffe entreißen und bedroht Sie damit? Welchen Schaden richten Sie mit der Waffe an? Sie könnten sich selbst und unbeteiligte Dritte verletzen. Schadenersatzansprüche und strafrechtliche Konsequenzen für Sie wären unter Umständen die Folge.
Wir als Polizei raten deshalb davon ab, Abwehrsprays und andere Abwehrwaffen mitzuführen. Sie erhöhen damit nicht Ihre Sicherheit, sondern eher das Risiko und die Gefahren für sich und Unbeteiligte.
Wussten Sie, dass Sie bei Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen die Waffen erst gar nicht mitführen dürfen? Bei einem Verstoß gegen diese Norm begehen Sie eine Straftat.
Was können Sie in einer Gefahrensituation machen oder wie sie sogar vermeiden?
- Weichen Sie verdächtig erscheinenden Personen eher aus als die Begegnung zu suchen.
- Machen Sie in einer Notsituation auf sich aufmerksam, indem Sie laut um Hilfe rufen oder z.B. eine Trillerpfeife/einen Schrillalarm benutzen.
- Bitten Sie Unbeteiligte gezielt um Hilfe.
„Sie mit der roten Jacke! Rufen Sie die Polizei“Gehen Sie in Gesellschaft aus.
Es ist besser gemeinsam als alleine unterwegs zu sein.Schauen Sie nicht weg wenn sich jemand in einer Notsituation befindet. Holen Sie Hilfe.
Rufen Sie bereits in Zweifelsfällen die Polizei unter 110 an.
Weitere Hinweise und Tipps zum richtigen Verhalten in Gefahrensituationen erfahren Sie von meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kriminalkommissariats Kriminalprävention und Opferschutz unter der Telefon-Nr. 0202/284-1801.
Ich möchte Sie bitten, unter Berücksichtigung meiner Hinweise, Ihren Antrag nochmal zu überdenken.
Sofern ich keine weitere Nachricht von Ihnen erhalte, gehe ich davon aus, dass Sie auf die Erteilung eines Kleinen Waffenscheins verzichten und werde von einer weiteren Bearbeitung Ihres Antrags absehen.