Besteuerung eines Minijobs geschlossen 

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DragoonFly32

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moin moin FSBler,

für mich steht bald ein minijob in aussicht(warscheinlich auf 400€ basis) und ich würde gerne wissen was netto übrig bleibt und wie die ganze geschichte besteuert würde: ich habe vorher bevor ich poste recherchiert und bin auf eine sogannte pauschalsteuer gestoßen die der arbeitgeber bestimmt. Anhand welcher tatsachen werde ich besteuert? Zu meiner situation: Ich bin 17 und schüler, und werde getränke einräumen, lagerverwaltung und bestellung machen so ca. 10 Stunden in der woche. Zum arbeitgeber selbst: Ist ein Neukauf/edeka vielleicht hat ja jemand schon erfahrung mit denen gemacht.

mfg

DragoonFly
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Du bekommst von den 400€ auch 400€ raus. Da brauchst du dir keine Sorgen machen. Außer du führst freiwillig etwas ab (da gibt es meist ein Feld "Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge" zum Ankreuzen).
Alles genau findest du auch unter: minijob-zentrale.de
 
Die üblichen Versicherungen wie Rentenversicherungen, Krankenversicherung, Pflegeversicherung usw zahlt der Arbeitsgeber im Falle eines Minijobs in Form eines festen Satzes komplett.

Brauchst dich, in deinem Falle, nicht drum kümmern.

Solltest du auch auf der ersten Lohnabrechnung sehen.
 
Die Höchstgrenze für den regelmäßigen monatlichen Verdienst bei Minijobs liegt bei 400 Euro.

Minijobber zahlen in der Regel keine Abgaben: Sie erhalten normalerweise Ihren Bruttoverdienst ohne einen Euro Abzug, im Höchstfall die gesamten 400 Euro.

Neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung kann ein Minijob versicherungsfrei ausgeübt werden.

Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge

Minijobber können den vollen Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung wie etwa Rehabilitation oder vorzeitigen Rentenbeginn erwerben.
Wichtig:
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Minijobber zu Beginn ihrer Beschäftigung über die Möglichkeit der Aufstockung zu informieren!

Da Minijobber grundsätzlich versicherungsfrei in der Rentenversicherung sind, erwerben sie nur geringe Rentenansprüche dadurch, dass der Arbeitgeber Pauschalbeiträge entrichtet. Um vollwertige Rentenansprüche aufzubauen, haben sie aber die Möglichkeit, auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten und so die Rentenversicherungsbeiträge aufzustocken.

Mit dem Verzicht auf die Versicherungsfreiheit sichert sich der Minijobber mit niedrigen eigenen Beiträgen vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung. Er kann damit alle Wartezeiten erfüllen (zum Beispiel für einen früheren Rentenbeginn), Ansprüche auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Rehabilitation) erwerben und den Versicherungsschutz für die Renten wegen Erwerbsminderung günstig aufrecht erhalten.

Arbeitnehmer, die von der Möglichkeit der Aufstockung Gebrauch machen, zahlen ab 1. Januar 2007 einen Eigenanteil, der 4,9 Prozent des Arbeitsentgelts beträgt. Das ist der Differenzbetrag zwischen dem vom Arbeitgeber zu zahlenden Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung (15 Prozent) und dem allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung, der ab 1. Januar 2007 19,9 Prozent beträgt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das erleichtert mich leicht, ich hatte schon die befürchtung, dass ich schuffte und schuffte und am ende kommt sogut wie nix dabei raus (wobei 10St/woche nicht gerade viel sind im vergleich zum normalen arbeiten).

In deinem letzten absatz schreibt mannheimer was mit aufstockung, also falls ich das machen sollte fehlen mir 19,9 % vom brutto gehalt oder wie muss ich das genau verstehn?

Danke schonmal für die vielen vorherigen antworten

DragoonFly32
 
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