Betrug JA/NEIN? geschlossen 

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CINAYET+$EBEKE

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Juli 2005
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einen schönen guten abend zusammen.

mal angenommen herr "X" sitzt in einer bar mit seinem freund "Y" sie trinken 1 fasche hochprozentigen alkohol und machen sich einen schönen abend.

als sie nach 2-3std. vergnügung nach hause wollen, wird herr "X" von der kuzine seiner freundin gefragt, ob er nicht lust hätte mit zu seiner freundin zufahren die zuhause sei.

herr "X" sagt das er kein geld mehr bei sich habe und leider nicht mitfahren könne, daraufhin sagt die kuzine seiner freundin das dies kein problem sei & sie die fahrkosten übernehmen wird.

herr "X" verabschiedet sich daraufhin von seinem freund "Y" und steigt mit ein ins taxi.

die hinfahrkosten bis zum haus seiner freundin beträgt ca.20€.

als das taxi vor dem haus anhält wird herr "X" gebeten die kosten zu übernehmen die er aber nicht begleichen kann wie vor der fahrt schon angekündigt.

also fahren sie wieder zum abfahrtsort zurück.
der fahrer und die kuzine die sich schon länger kennen, gehen direkt in die bar hinein & herr "X" mach sich auf den nachhause weg.

nach ca. 1monat bekommt er ne vorladung als beschuldigter wegen betruges.

wie sieht es rechtlich für herr "X" aus, falls es zu einer gerichtsverhandlung kommen sollte, hat er überhaupt eine straftat begangen?

Ps. der termin für die aussage bei der polizei ist noch vor ihm, also er hat & denkt auch daran keine aussage bei der polizei zumachen.

würde mich sehr freuen wenn jemand der sich auskennt etwas gescheites dazu schreiben könnte.

LG
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Habe ich das richtig verstanden? Ein Mann und eine Frau steigen bei einem Taxifahrer ein, wobei die Frau zugesagt hat die Fahrkosten zu übernehmen. Am Ziel angekommen kann oder will sie aber nicht zahlen, das soll der Mann übernehmen. Da er das nicht kann, fahren alle drei wieder zurück. Der Mann geht heim und die Frau geht mit dem ihr bekannten Taxifahrer in eine Bar.

Wenn ich das richtig verstanden habe: Das stinkt gewaltig nach einer Betrugsmasche! Aber der Aufwand für nur 20 Euro? Ist die Vorladung für die Polizei oder fürs Gericht?

Gruß

FeliX_22

P.S. Schön, dass du nicht mehr jedes Wort großschreibst, lässt sich viel besser lesen.
 
Ja genau, mach bloß keine Aussage. Die bösen Polizisten wollen dir ja eh nur böses und wenn du nichts angibst werden sie bestimmt glauben du bist unschuldig.

Hast dir ja Mühe gegeben möglichst unleserlich zu schreiben...
 
Hier stimmt was nicht.

Der fährt mit der Cousine zu seiner Freundin.
Bei seiner Freundin angekommen, fährt er wieder zurück in die Bar weil er kein Geld hat.
Warum bleibt er nicht bei seiner Freundin?

Dann ist er bestimmt von der Bar aus wieder zu seiner Freundin zurückgelaufen.
Diese Dummheit gehört natürlich bestraft.
 
Zitat von CINAYET+SEBEKE : wie sieht es rechtlich für herr "X" aus, falls es zu einer gerichtsverhandlung kommen sollte, hat er überhaupt eine straftat begangen?

Nein hat er nicht....

1. Er hat nicht das Taxi gerufen
2. Ist "Y" der Zeuge vom Gespräch
3. Was soll das überhaupt für ein Taxiunternehmen sein, der seine Zahlungs- unwilligen Gäste wieder zum Start Punkt fährt :D

Entweder ist diese Geschichte ein schlechter Scherz, oder der Taxifahrer ist so gelangweilt das er meint nur hierdurch Kohle zu machen. :p

Nochmals auf 3 zurückzukommen, wenn der Taxifahrer sein Gast zum Ziel bringt verlangt er sein Geld von den Gästen die er mitgenommen hat und nicht von einem Speziellen Gast und wenn keiner von diesem bereit ist für die Kosten aufzukommen ruft dieser die Polenten an .

Dann kommen "irgendwann" ( :D ) die Kollegen und nehmen den Sachverhalt auf und gehen "wenn möglich" dies nach, sprich anklingen am Zielort etc. pp.

Zitat von CINAYET+SEBEKE : nach ca. 1monat bekommt er ne vorladung als beschuldigter wegen betruges.

Hier wird es sehr komisch, denn woher weiß der Taxifahrer seine Daten ?, so das der angeblich beschuldigte eingeladen wird. :rolleyes:
Hat der Taxifahrer etwa einen Personalscanner am Board, oder wird neuerdings der Gast mit Personalausweis ausgewiesen :confused:
Zitat von CINAYET+SEBEKE: wie sieht es rechtlich für herr "X" aus, falls es zu einer gerichtsverhandlung kommen sollte, hat er überhaupt eine straftat begangen?

Glaube kaum, dass gerade in diesem Fall zu einem Gerichtsfall kommen wird

1. ist 20€ zu gering
2. ist der Sachverhalt merkwürdig und einseitig

Zitat von CINAYET+SEBEKE: Ps. der termin für die aussage bei der polizei ist noch vor ihm, also er hat & denkt auch daran keine aussage bei der polizei zumachen.

Da soll er schon aussagen und sich drauf berufen das es hierbei nur um einen Komplott handelt und sollte eine Gegenanzeige wegen Betruges stellen.

Ich sehe jetzt schon, dass dem Staatsanwalt diese Sache am Hintern gehen wird und er die Sache einstellt wegen Geringfügigkeit an Beweise etc.

Zitat von Felix_22: P.S. Schön, dass du nicht mehr jedes Wort großschreibst, lässt sich viel besser lesen.
Naja.. zu mindestens solltest du wissen das "großschreibst" "groß schreibst" geschrieben wird ;) nicht für ungut, aber dennoch hast du es lesen können um drauf zu antworten ;)

Zitat von xlemmingx: Hast dir ja Mühe gegeben möglichst unleserlich zu schreiben...

So das du trotzdem verstanden hast was er gemeint hat und du ihm dennoch einen ungehobelten Tipp gegeben hast... *schäme dich* :p

Leute, lass doch mal einfach mal sein euer Kommentare nach den Nicknamen zu richten, ist es etwa das was ihr unter Begriff Integration versteht ?
 
1. Er hat nicht das Taxi gerufen
2. Ist "Y" der Zeuge vom Gespräch
3. Was soll das überhaupt für ein Taxiunternehmen sein, der seine Zahlungs- unwilligen Gäste wieder zum Start Punkt fährt :D


1.Genau.
2.Ja & erklärt sich auch bereit eine Aussage zumachen.
3.Wie schon erwähnt, er kennt die Cousine der Ex sehr gut.

Hier wird es sehr komisch, denn woher weiß der Taxifahrer seine Daten ?

Die Cousine müsste in puncto "Daten" ausgeholfen haben.

Glaube kaum, dass gerade in diesem Fall zu einem Gerichtsfall kommen wird

1. ist 20€ zu gering
2. ist der Sachverhalt merkwürdig und einseitig

Wie auch oben angegeben kostet nur die Hinfahrt 20€, da sie anschliessend nochmal zum Abfahrtsort zurück gefahren sind, sollen sich die Kosten Laut Taxifahrar & Cousine auf ~50€ beziehen.

Also sollte herr "X" definitiv bei der Vorladung antreten & eine Aussage machen bei der Polizei?
 
ganz einfach sache....kein betrug seitens X, da er keinen vorsatz bzgl einer Täuschung hatte und keine Bereicherungsabsicht. § 263 Betrug

Die Aussage des Y reicht um den Anschein des Betruges zu widerlegen.

Wenn schon könnten sich der Taxifahrer und die Cousine strafbar gemacht haben wegen Betrugs, wenn sie die Aktion so geplant hätten.
 
Hmm. Warum dann überhaupt eine Vorladung zur Aussage als beschuldigter bei der Polizei?

Sollte herr "X" nicht lieber abwarten & schauen ob es sich überhaupt bis zu einer Gerichtsverhandlung hinauszieht?

Da es bei der Aussage bei der Polizei schon zu "Wortspielen" kommen könnte, diese dann später gegen ihn verwendet werden würden vor Gericht..
 
es kommt drauf an, ob dein sachverhalt detailiert ist oder nicht.

Eine Vorladung zur Polizei kann man relativ schnell bekommen, weil ja jeder irgwas behaupten kann. Eine Gerichtsverhandlung ist da schon was anderes.
Solange X nicht vorgeladen wird, sollte er nix machen, warum auch, er hat ja keine Nachteile.
Falls er vorgeladen wird (acuh schon bei der Polizei) aussagen wie es passiert ist und erklären, dass Y dies bezeugen kann. Dann passiert nix.
 
Hmm. Warum dann überhaupt eine Vorladung zur Aussage als beschuldigter bei der Polizei?

Die Polizei muss erstmal jeder Anzeige nachgehen, egal wie lächerlich sie ist. Ob es zum Verfahren kommt, entscheidet letztendlich die Staatsanwaltschaft.

Herr X hat m.E nichts zu befürchten. Mit der Aussage kann er letztendlich eher noch zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen. Ggf. wird die Polizei dann sogar Ermittlungen gegen den Taxifahrer und die Bekannte aufnehmen.

Jedes einigermaßen seriöse Taxiunternehmen schmeißt den Fahrgast raus, wenn er nicht bezahlen kann und meldet dies der Zentrale und ruft dann schon ggf. die Polizei, falls er sich nicht ausweisen kann oder will....

Anstelle des Taxifahrers hätte ich den Fahrgast direkt zur nächsten Polizeidienststelle kutschiert, aber doch nicht nochmal zurück zum Ausgangspunkt gefahren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da einige davon überzeugt sind das herr "X" nicht zu befürchten hat,
sollte er dennoch einen Anwalt in betracht ziehen?

Oder würde dieser Schritt nur unnötige Kosten bereiten, da der Fall angeblich ja glasklar ist?
 
Etwas unlogisch ist die ganze Angelegenheit aber schon. Bis zur Ankunft vor dem Haus der Freundin ist noch alles plausibel, aber dann fangen die Unstimmigkeiten an.

Herr X kann nicht bezahlen und das muß er natürlich auch nicht, da ja die Cousine seiner Freundin bezahlen wollte, er also von ihr zu dieser Fahrt eingeladen wurde. Offenbar weigerte sich die Cousine, die €20,- zu zahlen und der Taxifahrer war im Glauben, er wäre im Auftrag von Herrn X gefahren. Fakt jedenfalls scheint zu sein, daß der Taxifahrer das Geld nicht bekommen hat.

Nun war geplant, die Freundin der Cousine zu besuchen, vor deren Haus das Taxi gerade stand. Anstatt nun die Cousine zu besuchen (weswegen man extra per Taxi angereist kam) fuhren alle sofort zum Ausgangspunkt der Reise, der Kneipe, zurück.

1. Wieso fährt man wieder zurück, obwohl man gerade erst angekommen ist? Das kausale 'also' in 'also fahren sie wieder zum Abfahrtsort zurück' impliziert als Grund die Zahlungsunfähigkeit von Herrn X. Zahlungsunfähigkeit als Grund, eine weitere Fahrt und somit weitere Kosten zu verursachen? Das finde ich schon etwas seltsam.

2. Noch seltsamer aber finde ich, daß der Taxifahrer die beiden trotz ihrer Zahlungsunfähig- oder -willigkeit dennoch zurück zur Kneipe fährt. Glaubt er, daß Herr X ausgerechnet dort Geld bekommt, um ihn bezahlen zu können? Die Fahrt zurück ist jedenfalls kein Rückgängigmachen der Hinfahrt, sondern eine weitere Fahrt, die noch einmal mit ca. €20,- zu Buche schlägt. Welcher Taxifahrer lässt sich denn auf so etwas ein?

Aber jetzt kommt der springende Punkt: 'der Fahrer und die Cousine, die sich schon länger kennen...'. Da also liegt der Hase im Pfeffer und schon wird die ganze 'Geschichte' plausibel.

Ich jedenfalls würde die Vorladung wahrnehmen und mich zur Sache äußern. Ebenso würde ich mich zu einem Betrugsverdacht äußern und gegebenenfalls Anzeige erstatten.

Passieren wird Herrn X natürlich nichts. Erstens ist seine Aussage glaubhaft, zumal er Herrn Y als Zeugen benennen kann. Zweitens werden sich in der Kneipe Zeugen finden, welche die Cousine mit dem Fahrer zusammen gesehen haben dürften. Drittens ist der Streitwert für eine Verurteilung zu geringfügig, zumal selbst bei einer akzeptierten Schuld der Hinfahrt immer noch die Rückfahrt zum Zweck des Kneipenbesuches ohne Herrn X strittig bliebe.

Fazit: also viel Wind um nichts. Dennoch wäre es nicht schlecht, der Cousine und ihrem Fahrer das Handwerdwerk zu legen. Denn wenn es wirklich eine Betrugsmasche der beiden handelt, dann ist abzusehen, daß es noch weitere Opfer gibt.

P.S. Allein schon wegen der Höhe des Streitwerts ist ein Anwalt teurer als sein möglicher Nutzen. Also lässt man das besser. Ohnehin kann Herr X ja seine Aussage machen, da er sich damit in nicht einem einzigen Punkt selbst belastet.
 
Da einige davon überzeugt sind das herr "X" nicht zu befürchten hat,
sollte er dennoch einen Anwalt in betracht ziehen?

Ein Anwalt wäre sicherlich hilfreich, da er sich die Ermittlungsakte mal zuschicken lassen kann. Dann könnte man sehen, was genau zu Protokoll gegeben wurde.

Oder würde dieser Schritt nur unnötige Kosten bereiten, da der Fall angeblich ja glasklar ist?

Selbst wenn man unterstellt, der Betrugsvorwurf träfe zu, würde das Verfahren wegen dem geringen Kleinbetrages eingestellt.

Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich zum Anwalt gehen.

Falls nicht, würde Dich der Besuch beim Anwalt bei Verfassung einem Schreiben (Einlassung) sicherlich (ausgehend von der Mittelgebühr) für das Vorverfahren ca 220,00 EUR Kosten zzgl. Kosten für Akteneinsicht 15,00 EUR + ggf. noch eine Gebühr (Zuschlag) falls mit der Einlassung die Einstellung erreicht werden konnte. Also unter 300,00 EUR wirst Du da vermutlich nicht wegkommen.
 
aber dann fangen die Unstimmigkeiten an.

1. Wieso fährt man wieder zurück, obwohl man gerade erst angekommen ist?

Da der Taxifahrer die Cousine gut kennen tut, (sie tut also ihn öffters bestellen) außerdem bekommt er meistens noch einen Kuss auf den Mund & wer weiß was noch ab und an..

Herr "X" war mit seiner Ex ca. 1Jahr zusammen, es war eine Wochendbeziehung, heisst also das sie fast jedes zweites Wochende runtergefahren sind & meist mit den gleichen Taxifahrer..

Die bezahlug hat meist herr "X" übernommen, ab und an auch die Ex bzw. die Cousine.

2. ...Glaubt er, daß Herr X ausgerechnet dort Geld bekommt...
Welcher Taxifahrer lässt sich denn auf so etwas ein?

Die Cousine & der Taxifahrer haben bei der Polizei angegeben, das sie noch zur Bank gefahren wären angeblich, was auch nicht der Wahrheit entspricht.

Welche Auswirkungen könnte dies bezüglich des Sachverhaltens haben? Oder besser ausgedrückt, was versprechen sie sich mit dieser Aussage?
Herr "X" war ja die ganze Fahrt über allein mit den zweien, also 2 Aussagen gegen 1.


Fazit: also viel Wind um nichts.

P.S. Allein schon wegen der Höhe des Streitwerts ist ein Anwalt teurer als sein möglicher Nutzen.

selbst wenn bei herr "X" ein Rechtschutz vorhanden ist, sollte er trotzdem davon absehen einen Anwalt einzuschalten?
 
Die Unstimmigkeiten bezogen sich auf die übliche Situation, daß Fahrgast und Taxifahrer nicht miteinander bekannt sind, zumindest nicht privat. Die Aussage, daß sich die Cousine und der Fahrer schon lange kennen, lässt die Vorkommnisse in einem ganz anderen Licht erscheinen.

Wenn also diese Tatsache problemlos beweisbar ist, dann haben die beiden ein Problem, denn die Glaubwürdigkeit ihrer Aussage geht dann gegen Null. Ich glaube nämlich kaum, daß der Taxifahrer bei der Anzeige angegeben hat, sie schon lange zu kennen.

Für ihn (und auch für die Cousine) ist die ganze Angelegenheit eine gefährliche Angelegenheit, da die Unterstellung eines Betruges durch dich einerseits und das Ausführen eines Betruges auf deine Kosten andererseits einen ganz anderen Stellenwert hat als ein (durch Zeugen Y) leicht zu widerlegender Kleinbetrug.

Falls sich das ganze so abgespielt hat, wie du es schreibst, ist anzunehmen, daß das Verfahren gegen dich im ungünstigen Fall wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, im günstigen Fall wegen erwiesener Unschuld.

Sofern du allerdings Betrugsanzeige gegen den Fahrer (und möglicherweise auch die Cousine) erstattest oder die Staatsanwaltschaft von sich aus tätig wird musst du damit rechnen, in dieser Angelegenheit als Zeuge geladen zu werden.

Einen Anwalt würde ich nicht nehmen. Stattdessen würde ich eine Eidesstattliche Versicherung darüber abgeben, daß ich nicht mit den Beiden zur Bank gefahren bin. Im Wortlaut: 'Ich, der unterzeichnende ..., wohnhaft in ..., erkläre an Eides statt, daß ich am ... nicht mit Herrn ... und Frau ... zur XY-Bank gefahren bin.' Dadurch bekommt deine Aussage ein ganz anderes Gewicht.

Wenn die beiden dennoch auf dieser Aussage bestehen sollten, dann müssen sie damit rechnen, gegebenenfalls darauf vereidigt zu werden und mit einem Meineidsverfahren rechnen zu müssen. Ob sie dieses Risiko auf sich nehmen würden ist mehr als zweifelhaft. Aber wie gesagt, dies sind zunächst einmal ungelegte Eier. Mache deine Aussage bei der Polizei und warte dann erst einmal ab.
 
Ich bedanke mich Recht Herzlich bei "Internet" & "Konradin", das ihr euch Zeit & Geduld genommen habt um hier was gescheites & themenspezialisiertes zu posten.

Werde es weitergeben, das herr "X" die Vorladung bei der Polizei wahrnehemen soll & es ausführlich dort wiedergeben soll.

Noch eine kleine Frage hierzu "Eidesstattliche Versicherung", dies sagt mir nicht viel, könntest du es eventuell etwas mehr erläutern bzw. mir einen Link zukommen lassen, wo ich mehr darüber lesen kann? :read:

Ich wünsche euch allen eine schöne & angenehme Woche & bedanke mich nochmals.

Liebe Grüße
 
und haltet mal ganz schön den Ball flach ... momentan läuft das Ganze noch unter Leistungserschleichung weil dein Freund oder Du den Taxifahrer nicht bezahlt hat ... aber diese abenteuerliche Geschichte glaubt euch doch kein Mensch ... zu einer Ex-Freundin fahren, die nichts davon weiß, dann wieder zurück, weil keiner löhnt ... ihr habt doch einen an der Waffel ...

am besten jetzt noch gegenseitig eidesstattliche Versicherungen abgeben und hinterher wegen Meineid verknackt werden (da gibt es dann bis 3Jahre Bau dafür und das ist jetzt kein Witz)

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Wann liegt eine Falsche Versicherung an Eides Statt (§ 156 StGB) vor?

Die eidesstattliche Versicherung soll Tatsachen glaubhaft machen. Eidesstattliche Versicherungen werden zum Beispiel bei einstweiligen Verfügungen (aufgrund des Gewaltschutzgesetz) abgegeben.

Wenn Sie vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde (Nicht Polizei und Staatsanwaltschaft) eine falsche Versicherung abgegeben oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagen, dann machen Sie sich strafbar.

Sie müssen sodann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe rechnen.

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Wie kann ich für eine Falschaussage bzw. einen Meineid bestraft werden?

Falschaussage: 3 Monate – 5 Jahre Freiheitsstrafe

Meineid: Nicht unter 1 Jahr Freiheitsstrafe.

Aus dem Strafrahmen ergibt sich, dass Falschangaben vor Gericht drakonisch betraft werden. Auch der Versuch wird unter Strafe gestellt.
 
@Blabla..
Könntest dir dein ganzes "blabla" auch ersparen, das gleiche steht in den von "andreberlin" zu verfügung gestellten Link mehr o. weniger auch.

@Mod
Hier kann geschlossen werden.
 
@Blabla..
Könntest dir dein ganzes "blabla" auch ersparen, das gleiche steht in den von "andreberlin" zu verfügung gestellten Link mehr o. weniger auch.

zum Strafmaß für Meineid/falsche Aussage steht da nichts, drum hab ich dir da extra noch was rausgesucht ... von wegen ... mach ich ma voll krass eidesstattliche Versicherung, dann kann der mir gar nix ...

@Mod
Hier kann geschlossen werden.

da musst du schon das Präfix umstellen ... du hast hier nicht "Full-Service" nur weil dir nicht jeder recht gibt ... :):D;)

... und trotzdem noch ne schöne Woche für dich ...
 
so was Krankes habe ich noch nie gehört oder gelesen! Wer soll euch so eine Scheiße abkaufen?
 
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