Nik1
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Könnte mir bitte einer diesen kurzen Satz ins "normal Deutsche" übersetzen?
"Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt." (§ 14, Abs. 1 BGB)
Wäre ich ein Unternehmer, wenn ich anderen (nicht nur Freunden und Bekannten) deren PC warte?
Müsste ich irgendetwas beantragen, bewilligen lassen oder ähnliches um mich einen Unternehmer nenne zu dürfen?
Mit Freundlichen Grüßen
Nik1
"Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt." (§ 14, Abs. 1 BGB)
Wäre ich ein Unternehmer, wenn ich anderen (nicht nur Freunden und Bekannten) deren PC warte?
Müsste ich irgendetwas beantragen, bewilligen lassen oder ähnliches um mich einen Unternehmer nenne zu dürfen?
Mit Freundlichen Grüßen
Nik1
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/ jo Jungs habt recht hab grad mich nochmal belesen 