Bgb §14 geschlossen 

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Nik1

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Könnte mir bitte einer diesen kurzen Satz ins "normal Deutsche" übersetzen?

"Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt." (§ 14, Abs. 1 BGB)

Wäre ich ein Unternehmer, wenn ich anderen (nicht nur Freunden und Bekannten) deren PC warte?

Müsste ich irgendetwas beantragen, bewilligen lassen oder ähnliches um mich einen Unternehmer nenne zu dürfen?

Mit Freundlichen Grüßen

Nik1
 
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Unternehmen werden gemäß HGB im Handelsregister eingetragen.

Du bist aber in dem Fall kein Unternehmen, da du keine Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit nachgehst, sondern privat deinen Freunden den PC wartest. Könntest dich selbstständig damit machen, aber dafür bedarf es wie gesagt einen Eintrag ins Handelsregister.
 
Ich rede, zum Beispiel von dem Herrn XY der in der Hauptstraße X wohnt und ich nie zuvor gesehenen habe.

Kostet der Eintrag in das Handelsregister etwas?
welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
 
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@Sherlock:

Das stimmt so nicht ganz.

Gewerbliche Tätigkeit setzt Selbstständigkeit voraus. Selbstständig ist das Handeln dann, wenn der potentielle Unternehmer in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung und Gefahr handelt. Dafür ist eine im Wesentlichen freie inhaltliche Gestaltung der Tätigkeit sowie die Selbstbestimmung über Arbeitszeit, -ort und -pensum charakteristisch. Genau diese nehmen aber auch die Freien Berufe für sich in Anspruch. Nach gefestigter Rechtsprechung ist ein Beruf jede erlaubte, sinnvolle, auf Dauer angelegte Tätigkeit, die der Schaffung und Erhaltung der Lebensgrundlage dient. Insofern üben die Freien Berufe prima facie eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des § 14 aus. Freie Berufe nehmen jedoch in der deutschen Rechtsordnung eine Sonderstellung ein. Historisch bedingt - und oft kritisiert - werden die Freien Berufe (z.B. Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte, Zahnärzte) vom Gesetzgeber aus dem (handelsrechtlichen) Gewerbebegriff ausgeklammert, gleichwohl sind sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
[…]
Nur wer für seine Leistung ein Entgelt verlangt, ist Unternehmer iS des § 14.

Auch branchenfremde Nebengeschäfte und die nebenberufliche Tätigkeit fallen unter § 14.

Quelle: § 14 BGB Unternehmer - JUSLINE Gemein. Recht - JUSLINE Deutschland


Liebe Grüße,
—CentCom
 
Unternehmen werden gemäß HGB im Handelsregister eingetragen.

Das stimmt so nicht ganz. Es bedarf keine Eintragung ins Handelregister. Dies ist nur für gewisse Gesellschaftsformen (wie GmbH) notwendig. Als Einzelunternehmung (Kleingewerbe) benötigt man max. einen Gewerbeschein. Man kann sich aber als Einzelunternehmung freiwillig in den Handelsregister eintragen lassen.
 
Der Eintrag ins Handelsregister kostet etwa...allerdings weiß ich nicht so viel. Möchtest du eine GmbH gründen (mehrere Personen) oder nur eine Personengesellschaft oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts? Falls du nur eine Personengesellschaft betreibst kann man auch von einer Eintragung im Handelsregister absehen.

edit:// jo Jungs habt recht hab grad mich nochmal belesen ;)
 
Könnte ich mich aber jetzt als Unternehmer bezeichnen, wenn ich (alleine) mich um Herrn XY's PC kümmere?
(so hab ich das bis jetzt verstanden.)
Nur wenn ich zB. 100 Leute anstelle die mir helfen, bräuchte ich diesen Eintrag und einen Gewerbeschein)

Danke für eure Antworten.
 
Möchtest du eine GmbH gründen (mehrere Personen) oder nur eine Personengesellschaft oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts? Falls du nur eine Personengesellschaft betreibst kann man auch von einer Eintragung im Handelsregister absehen.

edit:// jo Jungs habt recht hab grad mich nochmal belesen ;)

Du solltest dich dringend noch weiter belesen. Nur so am Rande bemerkt und das soll keine Kritik sein, sondern nur ein Hinweis ;)
 
Wäre ich ein Unternehmer, wenn ich anderen (nicht nur Freunden und Bekannten) deren PC warte?
Prinzipiell -> sofern z.B. auch mit Umsatz/Gewinn verbunden
JA :)
Müsste ich irgendetwas beantragen, bewilligen lassen oder ähnliches um mich einen Unternehmer nenne zu dürfen?
Für's erste reicht dazu wohl ein Gewerbeschein.

Um Dich Unternehmer nennen zu "dürfen",
wäre wohl erstmal zu klären, was Du überhaupt willst :D
Öhm, geht's dir nur darum, Dich so zu nennen :D
oder geht's eher darum,
rechtlich (z.B. versicherungstechn.) oder bezüglich des Fiskus (Finanzamt) auf der sicheren Seite zu sein? ;)

Bis zu einem gewissen Betrag
- siehe auch jajetztja: Lesen und Beratung ist wohl angesagt bei Dir -
ist nämlich selbst ein Gewerbeschein nicht zwingend nötig.

Aber ab hier wird es mir eigentlich schon zuviel ;)
Da das Thema Existenzgründung
wohl eh eher ins Forum Schule, Job & Ausbildung gehört ;)
Da finden sich übrigens auch noch ähnliche threads zum Thema.

Nichts desto
Schöne Feiertage :)

muesli
 
Etwas einfacher ausgedrückt:

Wenn du mit dem PC-Reparieren Geld verdienst, dann hast du dadurch ein gewisses Einkommen begründet und der Vater Staat, im speziellen das Finanzamt, will eben davon auch einen Teil abhaben.

Wenn du also nicht nur gelegentlich und nebenbei Service für PCs anbietest, dann solltest du dein Gewerbe beim zuständigen Gewerbe-/Ordnungs-/Bürgermeisteramt anmelden.

Immerhin ist es auch nicht fair, wenn ein Teil der Selbstständigen deutlich billiger sein kann, als die angemeldeten Kollegen, nur weil sie quasi 'schwarz' arbeiten. Der ehrliche Selbstständige dagegen muss Einkommensteuer, Gewerbesteuer zahlen und die Mehrwertsteuer abführen, die er seinen Kunden in Rechnung stellt.

Wenn dir mal jemand Übles will, könnte er dich auch wegen Steuerhinterziehung anzeigen. So was ist dann auch nicht gerade lustig.


Wenn es sich bei dir aber nur um geringe, gelegentliche Zahlungen deiner 'Kunden' handelt, ist das kaum ein Problem.
 
Wenn es sich bei dir aber nur um geringe, gelegentliche Zahlungen deiner 'Kunden' handelt, ist das kaum ein Problem.
"geringe gelegentliche" Zahlungen kann man konkretisieren. Das heißt, wenn Du z.B. Arbeitnehmer bist und ein Gehalt über der Besteuerungsgrenze hast, dürfen diese weiteren Einkünfte im Jahr nicht mehr als 410.- € betragen (siehe § 46 Absatz 2 Nummer 1 Einkommensteuergesetz). :read:
 
@ Sabine_M:
Danke für den Hinweis. :)

Ich nehme mal an, dass im vorliegenden Fall kein sonstiges relevantes Einkommen vorliegt.
 
Wow so viele antworten.

Also ich möchte mich nur Unternehmer nennen um auf Internetseiten auf denen man günstig einkaufen kann, auch bestellen zu können.
manche Seiten wollen keine Kopie des Gewerbescheins.
Kann ich auf diesen Seiten Bestellen, da ich ja ein "Ein-Mann-Unternehmen" bin?
 
Unternehmer ist auch Derjenige, welcher in selbstständiger Weise Dienstleistungen ausführt.

Sofern deine Tätigkeit nicht auf Dauer ausgerichtest ist und die unter gewissen Einkommensgrenzen bleibst brauchst du auch keinen Gewerbeschein, darfst aber Rechnungen ohne Mwst. ausstellen.

Zu beachten ist aber §13 BGB "Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann."

In Kurz: Wenn du bei dem Onlineshop nichts für die Ausübung deiner selbstständigen Tätigkeit kaufst darfst du das nicht als Unternehmer tun, sondern musst als normaler Verbraucher kaufen. Deswegen musst du auch normalerweise einen Gewerbeschein nachweisen, damit geprüft werden kann ob du die bestellten Waren wirklich für deine Unternehmung brauchst.

DragonFly44
 
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