Blitzerwarner - Werde ich "gefunden"?

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yannikst

Hallo Leute!

Es gibt ja solche Blitzerwarner-Geräte, die einen (denke ich doch) warnen, wenn Blitzer kommen!?!

Ich weiß, dass solche Dinger in DE verboten sind (weshalb auch immer), doch wie will man denn das kontrollieren? Kann die Polizei diese z.B. orten? Oder kann ich nur erwischt werden, wenn ich mal durchsucht werde und was droht mir dann?

Hat jemand Erfahrung mit solchen Dingern?

Würde mich über Infos und Tipps freuen - vielen Dank im Voraus!
 
Für Blitzerwarner gibts verschiedene Systeme, einmal POI-Warner, die man in das Navi integriert, die einem eingespeicherte, auf der Strecke liegende Blitzer anzeigen. Muss allerdings oft aktualisiert werden und Tagesblitzer sind selten integriert.

Dann gibts da noch Radarwarner, die legt man zum Beispiel irgendwo aufs Armaturenbrett und die fangen dann an zu blinken wenn sie Radarstrahlen eines Blitzers auffangen. Diese Geräte sind allerdings nicht so verbreitet, wahrscheinlich weil recht teuer und wie du schon treffend erwähnt hast, illegal.

Wenn die Bullen sowas im Auto bemerken wird es gleich einkassiert. Die sehen sowas ja nicht zum ersten Mal, danach wird auch oft unauffällig Ausschau gehalten. Um sich allerdings mit einem POI Warner fürs Navi erwischen zu lassen muss man sich denke ich schon dumm anstellen. In der Regel interessiert sich da kein Polizist dafür.

Orten kann man weder das eine noch das andere, wie da die Strafen liegen weiß ich nicht aber das kann man sicher ergooglen, wozu gibt es einen Bußgeldkatalog :p

MfG xlemmingx
 
Radarwarner und Laser-Jammer sind verboten. Die Gerichte gehen bei ihren Urteilen in der Regel davon aus, dass schon der Besitz der Warner den Vorsatz belegt, schneller fahren zu wollen, als die Polizei erlaubt. Die darf alle Radar- oder Laserwarner, die betriebsbereit im Auto liegen, sofort einkassieren. Später werden sie von der Behörde zerstört (Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, Az. 1 S 1925/01).
"Fahrzeugführern ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören (§ 23 Abs. 1b StVO). Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."

Bei einem Verstoß drohen 75 Euro Bußgeld und vier Punkte in Flensburg. Bei Vorsatz kann das Bußgeld bis zu 1000 Euro betragen. Außerdem darf die Polizei das Gerät einziehen, der Warner später zerstört werden (BayVerwG, Az. 24 ZS 98.1588). Betriebsbereit heißt auch, dass das Gerät im Fahrzeug mitgeführt, aber nicht an die Stromversorgung angeschlossen ist.

Bei integrierten Navis wird übringens nicht das Gerät, sondern die DVD/CD/Speicherkarte einkassiert.

Geortet werden können sie aber nur, wie xlemmingx schon sagte, durch geschulten Beamtenblick.

Gruß,
Halycon
 
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Hallo yannikst,

es gibt auch zu bedenken, dass jegliche Form nicht zuverlässig ist.
Es gibt immer Orte, welche noch nicht verzeichnet sind bzw. Blitzer, die von Ortungsgeräten nicht rechtzeitig erkannt werden. Die Technik ist da sehr unzuverlässig.

Ich empfehle jedem sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten. Das ist für alle das gesündeste und kostengünstigste.


Gruß
yuhu
 
Guten Morgen! :)
Verboten kann es nicht sein, da der Onlineshop Pearl dieses Gerät im Angebot hat [Klick mich!] Basiert auf der oben genannten POI-Technik.

Gruß,
GrashÜpfeR
 
Jedoch sollte man sich nicht zu stark auf einen solchen Warner verlassen, denn wenn ein Blitzer mal nicht eingezeichnet ist drückt man gerne aufs Gas, da man ja denkt: Da ist keiner..

Und dann ist erstmal für ein Monat der Lappen weg ;)
 
@GrashÜpfeR:
Der BEsitz ist auch nicht verboten, nur die Nutzung, bzw. das einsatzbereite Mitführen im KFZ.
 
solche warnsysteme, wo ne datenbank erstellt wird, in welcher die standorte drin stehen und diese informationen dann dem nutzer zugänglich gemacht werden sind nicht verboten. war vor kurzem mal nen bericht im fernsehn drüber drin. da mischt auch sixt z.b. mit.
(da ham se auch gezeigt, wie man da dann nen blitzer melden kann, in dem fall wars aufm iphone, da hat der lustig während der fahrt am handy rumgefummelt, ich schätz mal, das ist das einzige, weshalb die polizei einen bei diesem system hochnehmen kann)

anders siehts glaub ich bei solchen radar-scannern und co. aus.
 
Die Radarwarner funktionieren aber auch nur wenn das System, was die Polizei zum überprüfen der Geschwindigkeit benutzt, auf Radar-Basis arbeitet. Die neuen, modernen Geräte arbeiten mit einem Laserstrahl und davor kann der Radarwarner nicht warnen,... ;)
 
POI-Warner sind im Straßenverkehr in Deutschland definitiv verboten.

Nach §23 Abs.1b StVO ist es dem Führer eines Kraftfahrzeuges untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Die Kombination von Zielführungssystemen und der Warnung vor Überwachungsanlagen wurde vom Verordnungsgeber in der amtlichen Begründung ausdrücklich als ein Beispiel für ein Gerät genannt, das diesem Verbot unterliegt.

Nach Nummer 26a des Bußgeldkataloges: bei fahrlässiger Begehungsweise 75,- €, bei Zuwiderhandlung 4 Punkte und Beschlagnahme.
 
Das ist soweit korrekt, aber ich hab mal im Fernsehen (sorry weiss echt net genau was für eine Sendung, glaub war aber Kabel EIns mit Abenteuer Auto), da wurde die gesetzes lücke erklärt, du solltest dir ein Gerät kaufen, was über den Zigarettenanzünder mit Strom versorgt wird (also kein Akku)
Wenn die Bullen ankommen ziehste das kabel einfach aus dem Zigarettenanzünder und dem Gerät, es ist nun nicht mehr betriebsbereit und die dürfen es dir net einziehen.

Hab es nie selber ausprobiert und befürworte solche Methoden net

Grüße
 
Mit der Zigarettenanzünder-Nummer wird man wohl nicht durchkommen. Man wird zu Recht erklären müssen, was das innerhalb einer Sekunde betriebsbereite Gerät in der Reichweite des Fahrers zu suchen hat.

Spannend wäre es, wenn im konkreten Fall ein Einzelgutachten aufgrund der Betriebstemperatur des Gerätes nachweist, daß es bis unmittelbar vor Beginn der Kontrolle in Betrieb war und die Kosten für dieses Gutachten dem Benutzer nachträglich in Rechnung gestellt würden. Abgerundet werden könnte diese Maßnahme durch eine Betrugsanzeige, weil der Benutzer ja ursprünglich ausgesagt hat, das Gerät sei nicht in Betrieb gewesen, was durch das Gutachten widerlegt sei. Schließlich handele es sich bei der Benutzung des Gerätes um eine Bereicherungsabsicht in der Hinsicht, kostenpflichtige Kontrollen illegal umgehen zu können.

Sollte die Argumentation mit dem Stecker greifen, dann könnte man auch einen ganzen Weihnachtsbaum unzulässiger Lichteffekte (theoretisch bis hin zum Flakscheinwerfer) betriebsbereit, jedoch ohne Strom installieren und vor einer möglichen Kontrolle schnell den Stecker ziehen. Wer scharf darauf ist, der kann es ja mal gern ausprobieren. Aber nicht wundern, wenn die Rechnung höher ausfällt als erwartet. :D

Gruß Konradin
 
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