Boerse.bz: Uploader ermittelt Thema 

housemeister1

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Boerse.bz: Uploader über die E-Mail Adresse ermittelt


Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke von WBS Law berichtet in einem aktuellen Blogeintrag vom Ablauf der BBZ-Durchsuchungen. Interessant ist insbesondere, aufgrund welcher Indizien die Personen verdächtigt wurden. Offenbar wurden tatsächlich einige Leute aufgrund ihrer E-Mail-Adresse identifiziert.

Der Kölner Medienkanzlei WBS liegen nun die ersten BBZ-Durchsuchungsbeschlüsse vor, die alle nahezu exakt gleich aussehen. Ein Beschuldigter hat selbst keine Dateien hochgeladen, sondern nur Postings bei Boerse.bz (BBZ) durchgeführt und damit den Download-Link bei einem Sharehoster bekannt gegeben. Wegen 64 Werken wurde seine Wohnung durchsucht. Christian Solmecke bezweifelt, ob das reine Posten (ohne Upload) schon eine Urheberrechtsverletzung darstellt.

Interessanterweise wird in den Durchsuchungsbeschlüssen nicht näher aufgeführt, welche Werke denn überhaupt von der Rechtsverletzung betroffen sind. „In einem Fall ist beispielsweise die Rede von 14 Filmen und 50 sonstige Dateien, die über einen Zeitraum von zwei Jahren verlinkt worden sein sollen. Uns ist nicht ersichtlich, wie sich daraus eine gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung herleiten lassen soll.“ Normalerweise müssen für einen Durchsuchungsbeschluss vom zuständigen Amtsgericht mindestens 3.000 Dateien angeboten werden. Hier wurde vom Richter eine ganz andere Mindestanforderung zugrunde gelegt.
BBZ-Uploader und -Poster anhand der E-Mail Adressen ermittelt

Wer bei Boerse.bz einen deutschen E-Mail-Anbieter angegeben und diesen im Verlauf der letzten Monate genutzt hat, wurde dadurch laut Solmecke überführt. „Anhand der Web-basierten E-Mail-Adressen konnte eine IP-Adresse herausgefunden werden, mit der ein Login beim E-Mail Provider passiert ist. Diese IP Adresse konnte dann zurückverfolgt werden. Interessant ist, dass alleine das Einloggen in ein E-Mail Dienst dem Gericht schon ausgereicht hat um einen weit davon entfernt Zusammenhang mit dem Upload von urheberrechtlich geschützten Material herzustellen.“ Unklar ist aber, ob diese Vorgehensweise wirklich in allen Fällen so angewendet wurde.
Alles mitgenommen, was nicht niet- und nagelfest war

Offenbar haben die Behörden diese Woche alles beschlagnahmt, was nicht niet- und nagelfest war. „Vom Computer der Oma über Handy Simkarten bis zu Online Banking PIN Nummern wurde alles beschlagnahmt. Teilweise wurden sogar die beruflich genutzten Computer der Beschuldigten mitgenommen, was deren berufliche Existenz bedrohen könnte. Auch nahmen die Ermittler SD-Karten mit, die sie in Spielekonsolen gefunden haben.” Was sie damit anstellen wollen, ist allerdings unklar.

Die Kanzlei Wilde Beuge Solmecke will nun für ihre Mandanten die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse überprüfen. In einigen Fällen haben die Ermittler aber offenbar „über das Ziel hinaus geschossen“, weswegen „die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gewahrt wurde“. Ob die eingelegten Beschwerden gegen die Beschlagnahmungen etwas bringen werden, bleibt natürlich abzuwarten.



Quelle: Tarnkappe
 
Nur (und nur deshalb) weil boerse.bz mittlerweile das Zeitliche gesegnet hat, bleibt dein Beitrag so stehen.

Ansonsten sollte klar sein, dass die allgemeinen Forenregeln (#10) zu beachten sind ;).

Ausserdem ist mir gerade unklar, warum das Thema im U-Forum "One Click Hoster" erstellt wurde.

===> verschoben in die Plauderecke


MfG
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mit Rechtsmäßigkeit hat das meiner Meinung nach nicht viel zu tun, aber da wird halt ein Exempel statuiert, um den anderen Angst einzujagen (so wie immer eben).
Ich mein ich bin nicht gegen die Bekämpfung von Kriminalität im Sinne von der Verbreitung (illegaler) Software o.ä., aber dennoch sollte das Recht in einem Rechtsstaat durchaus eingehalten werden. Aber das ist es sowieso noch nie gewesen.

Um es kurz auf den Punkt zu bringen: Es muss(te) wohl so kommen.
 
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