Buchführungspflicht Frage 

jack-3d

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Aufgabe:

"Der Landwirt Ohlig betreibt in Maisborn einen Getreideanbaubetrieb. Er erzielt aus seinem Betrieb Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach § 13 EStG. Sein Betrieb erfordert eine kaufmännische Organisation; eine Eintragung in das Handelsregister erfolgte nicht."

So nun soll ich entscheiden und begründen ob eine handelsrechtliche Buchführungspflicht vorliegt.

-> ich hatte mir gedacht, da die Einkünfte der Land- und Forstwirtschaft entspricht und diese erst durch Eintragung ins Handelsregister Kaufmann sind nach dem HBG, sind sie dann in diesem Fall nicht buchführungspflichtig.

Aber es liegt hier eine Buchführungspflicht vor, wieso?!
 
Woher siehst du denn, dass er die Grenzen nach § 141 AO überschreitet?

Da steht doch nur "Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach § 13 EStG".

Nachträglich: § 141 AO ist die steuerrechtliche Buchführungspflicht, ich soll nach der handelsrechtlichen Buchführungspflicht beurteilen.
 
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Hallo,

m.E. besteht handelsrechtliche Buchführungpflicht auf Grund von § 1 und § 238 Abs. 1 des HGB >> Guckst du

Gruss Totsch
 
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Ich kann die Seite nicht öffnen.

Also wegen dem Satz "erfordert eine kfm. Organisation"?
 
Und was hat sowas im Politik Diskussionsforum zu suchen???

Hört sich für mich nach einer Schulaufgabe an, daher Verschoben in Bildung & Karriere > Schule
 
Also ich würde sagen mit der Aussage
... Sein Betrieb erfordert eine kaufmännische Organisation; ...
ist § 1 Abs. 2 HGB belegt

§ 1 HGB

(1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.

(2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.

somit liegt aus diesem Grund eine Buchführungspflicht nach den von totsch genannten § 238 Abs. 1 HGB vor

§ 238 Abs. 1 HGB
Buchführungspflicht

(1) Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Die Buchführung muß so beschaffen sein, daß sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.

Wenn du die Gesetze nicht zur Hand hast, kannst du diese auch immer ganz gut hier nachlesen: juris BMJ - Aktuelle Texte

Gruß
Aimee
 
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