bund miete + wiederholen geschlossen 

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Dansamilia

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Okt. 2006
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so der schock sitzt noch tief :D ja gut eig. wars abzusehn weil ich mit verweigerung schreiben immer auf die nächsten woche verschobne habe, aber am samstag kam der brief von der bundeswehr: 1. Oktober Kempten Gebiergssanitätsregiment xD röfl,
Naja eig. wollt ich ja das schuljahr wiederhollen (grade fachabitur geschreiben) weil der schnitt nicht gerade geil ist, aber mein bruder hat gemeind das wäre der bundeswehr scheiss egal, aber dem draf man ja auch nciht alles glauben xD
nun wollt ich wissen ob das wirklich wahr wäre?!

2. Frage :D ich wollte so ende nächsten monats um/ausziehn und da man ja beim bund nciht gerade viel geld bekommt hab ich mich gefragt ob die die mietkosten übernehmen, oder zumindest ein bestimmten teil ?!

vielen dank im vorraus :)
 
Der Bund übernimmt die Hälfte der Mietkosten, glaube aber nur wenn du seit 6 Monaten einen Mietvertrag hast! Aufjedenfall beteiligt er sich dran!

Bei deiner ersten Frage kann ich dir nicht weiterhelfen, aber ich weiß bei Leuten die Studieren, dass diese nicht gezogen werden. Und wenn du wirklich nicht zum Bund willst, gibt es viele Möglichkeiten wenn du erstmal da bist.

Seelsorge, Pazifist, KDV-Antrag aber da müsstets du dann glaube ich Zivi machen
 
wenn du noch ein jahr zur schule gehst und eine schulbescheinigung beilest können die dich nicht einziehen, du wirst dann zurückgestellt
 
Der Bund übernimmt für Grundwehrdienstleistende die komplette Miete, aber nur wenn der Mietvertrag mind. 6 Monate besteht UND die Vermieter nicht die Eltern sind.

Wenn man sich nachträglich verpflichtet muß die Miete zurück gezahlt werden!
Wenn Du eine Verpflichtung planst, dann so früh wie möglich, damit die Rückzahlung nicht allzu hoch ausfällt.

Wenn Du noch keinen Mietvertrag hast, mach besser keinen!
Alle Mietverträge die NACH dem erhalt des Einberufungsbescheid gemacht werden zahlt der Bund nicht.

Wenn du von der Schule ne Bescheinigung bekommst, das Du noch in der Schule bist, sofort damit zum nächsten KWEA, und um eine Zurückstellung bitten.
Bei der ersten Ausbildung (auch reine Schulische Berufsausbildung) ist dies kein Problem.
 
Aviator schrieb:
Bei deiner ersten Frage kann ich dir nicht weiterhelfen, aber ich weiß bei Leuten die Studieren, dass diese nicht gezogen werden.

Dann hast du es falsch gehört! ;)
Auch wenn man studiert, kann das KWEA bis zum Anfang des dritten Semesters ziehen! Ist blöd, rechtlich aber korrekt. Und ich kenn mehr als genügend Fälle, wo das so durchgesetzt wurde.

Nun zum Fall: Wenn du die Klasse wiederholen möchtest, dann schreib auf jeden Fall einen Widerspruch an das KWEA (z.B. dass du doch Zivi machen willst) - der Inhalt ist nicht so wichtig. Es geht lediglich darum, dass du Zeit gewinnst. In der Zwischenzeit solltest du dich schleunigst um die schulische Angelegenheiten kümmern und dann einfach eine Bescheinigung beim KWEA einreichen und den Widerspruch zurückziehen. :)

Gruß

Cataract
 
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