Mr. Crow
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- Registriert
- Jan. 2005
- Beiträge
- 221
Hallo zusammen!
Ich weiß es gab schon einige Bundeswehr Threads, aber haben alle nicht getroffen auf mein Anliegen deshalb einen neuen.
Ich war bei der Musterung, soweit alles okey hatte auch kein Problem damit. Da ich nicht ein schmarotzer bin oder ähnliches, und möchte mich auch keinesfalls vorm Dienst am Staat drücken aber in diesem fall hab ich kaum eine andere Wahl.
Da ich sehr Karriere fixiert bin, kommt mir das mehr als Ungelegen!
Ich höre schon seit kind schlecht, und hatte auch bei der Musterung ein mieses ergebnis beim Hörtest. Daraufhin musste ich zu meinem Facharzt für Gehör. Der Stellt ähnliche werte fest, und er meinte Zitat: "Wenn Schusswaffen abgefeuert, oder eine Granate explodiert, wäre das fatal für meine Ohren". Er hat seinen bericht an das Kreiswehrersatzamt geschickt. Heute bekam ich via Einschreiben mein Tauglichkeitsgrad mitgeteilt. Und siehe da ich bin T2 mit einschränkung. Ich darf nichts machen das über 85 db laut sein darf. Jetzt frage ich, in der Grundausbildung reichts doch wenn da jemand schreit, oder aufm Schießstand mal die Wumme abfeuert damit es bei mir klingelt oder? Laut beiliegendem Zettel darf ich Panzergrenadier, Scharfschütze oder Schützen Offizier im Panzer machen. Ich mein das is doch schwachsinn?
Da mir Bund oder Zivi eh total ungelegen kommt, und ich nicht einfach 9 Monate weg kann von meinem Beruf / Position, kann ich dagegen nicht Wiederspruch einlegen? Wenn ich so mies höre, bzw. es schädlich ist für mein Gehör? Kann ich da ne Zweite Facharzt Meinung einholen? Oder welche Rechte habe ich?
Wenn ja wie muss ich so ein Wiederspruch formulieren?
Ich hoffe Ihr könnt mir schnell helfen, da es ja bald April ist und da ich gehört habe das se da einziehn nochmal.
Grüße
Mr. Crow
Ich weiß es gab schon einige Bundeswehr Threads, aber haben alle nicht getroffen auf mein Anliegen deshalb einen neuen.
Ich war bei der Musterung, soweit alles okey hatte auch kein Problem damit. Da ich nicht ein schmarotzer bin oder ähnliches, und möchte mich auch keinesfalls vorm Dienst am Staat drücken aber in diesem fall hab ich kaum eine andere Wahl.
Da ich sehr Karriere fixiert bin, kommt mir das mehr als Ungelegen!
Ich höre schon seit kind schlecht, und hatte auch bei der Musterung ein mieses ergebnis beim Hörtest. Daraufhin musste ich zu meinem Facharzt für Gehör. Der Stellt ähnliche werte fest, und er meinte Zitat: "Wenn Schusswaffen abgefeuert, oder eine Granate explodiert, wäre das fatal für meine Ohren". Er hat seinen bericht an das Kreiswehrersatzamt geschickt. Heute bekam ich via Einschreiben mein Tauglichkeitsgrad mitgeteilt. Und siehe da ich bin T2 mit einschränkung. Ich darf nichts machen das über 85 db laut sein darf. Jetzt frage ich, in der Grundausbildung reichts doch wenn da jemand schreit, oder aufm Schießstand mal die Wumme abfeuert damit es bei mir klingelt oder? Laut beiliegendem Zettel darf ich Panzergrenadier, Scharfschütze oder Schützen Offizier im Panzer machen. Ich mein das is doch schwachsinn?
Da mir Bund oder Zivi eh total ungelegen kommt, und ich nicht einfach 9 Monate weg kann von meinem Beruf / Position, kann ich dagegen nicht Wiederspruch einlegen? Wenn ich so mies höre, bzw. es schädlich ist für mein Gehör? Kann ich da ne Zweite Facharzt Meinung einholen? Oder welche Rechte habe ich?
Wenn ja wie muss ich so ein Wiederspruch formulieren?
Ich hoffe Ihr könnt mir schnell helfen, da es ja bald April ist und da ich gehört habe das se da einziehn nochmal.
Grüße
Mr. Crow
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