Hallo,
hab ne Aufgabe in BWL, bei der ich mir ziemlich unsicher bin. Hier mal die Aufgabe:
Richard schickt Herrn Maler eine E-Mail, in der er das Angebot annimmt. Allderdings möchte er 10% Rabatt auf den Verkaufspreis haben. Am gleichen Tag erhält Richard von Gustav ein Angebot über eine weitere "blaue Mauritius" für nur 700€. 3 Tage nachdem Richard die E-Mail geschickt hat, erhält er von Herrn Maler Antwort per E-Mail. Herr Maler stimmt hierin dem vom Richard vorgeschlagenen Preis zu. Nun ist sich Richard über folgende Dinge im Unklaren:
- Kann er das günstigere Angebot von Gustav annehmen oder
- Ist bereits ein Kaufvertrag mit Herrn Maler zustande gekommen?
- Kann RIchard seine Willenserklärung noch wiederrufen?
Mein Ansatz ist:
KV zustande gekommen, da RIchard das Angebot nicht vor der Annahme von Hr. Maler widerufen hat.
Aber bin mir sehr unsicher. Weiß jemand ob es so stimmt?
hab ne Aufgabe in BWL, bei der ich mir ziemlich unsicher bin. Hier mal die Aufgabe:
Richard schickt Herrn Maler eine E-Mail, in der er das Angebot annimmt. Allderdings möchte er 10% Rabatt auf den Verkaufspreis haben. Am gleichen Tag erhält Richard von Gustav ein Angebot über eine weitere "blaue Mauritius" für nur 700€. 3 Tage nachdem Richard die E-Mail geschickt hat, erhält er von Herrn Maler Antwort per E-Mail. Herr Maler stimmt hierin dem vom Richard vorgeschlagenen Preis zu. Nun ist sich Richard über folgende Dinge im Unklaren:
- Kann er das günstigere Angebot von Gustav annehmen oder
- Ist bereits ein Kaufvertrag mit Herrn Maler zustande gekommen?
- Kann RIchard seine Willenserklärung noch wiederrufen?
Mein Ansatz ist:
KV zustande gekommen, da RIchard das Angebot nicht vor der Annahme von Hr. Maler widerufen hat.
Aber bin mir sehr unsicher. Weiß jemand ob es so stimmt?
