Dickes Blitzerproblem Frage 

#PrEvIoUs.A

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Tachchen zusammen,

ein Freund von mir wurde außerorts wohl mit knapp 120 km/h (80) waren erlaubt) von einem mobilen Blitzer erwischt.

Er ist noch in der Probezeit.

Folgendes hat er sich überlegt. Er möchte klagen. Seine Ausrede sieht folgendermaßen aus. Seiner Story zu Folge wurde er gedrängt. Er will zugeben, dass er knapp unter 100 km/h war als er gedrängt wurde und dann eben beschleunigt hat. Der Fahrer hinter ihm habe dann wohl rechtzeitig gebremst, weshlab er nicht geblitzt wurde.

Zum Zeitpunkt, als er geblitzt wurde, fuhr er in Wirklichkeit alleine auf der linken Spur ohne gedrängt zu werden.

Hat er mit dieser Story eine Chance? Geht er ein Risiko ein?
Als Zeugen gibt es nur einen Beifahrer, der ihn wohl unterstützen würde.

Eure Meinung?
 
ich würd mich schonmal mit einer verlängerten Probezeit +Nachschulung einstellen
mit sowas hat man nie eine Chance da hat die Polizei schon bessere Ausreden gehört
 
Hallo!

Also ich glaube kaum, das dein Freund viel Chancen bei so einer haarigen Version hat. Denn es zeugt nicht gerade von fahrerischer Reife, wenn jemand anfängt zu rasen, weil er glaubt bedrängt zu werden - für einen Richter fast schon eine Einladung den Führerschein wegen "Uneignung" ein zu behalten. (Er könnte begründen, so jemand gehöre in Behandlung und nicht auf die Strasse).

Zudem ist ja dann auch noch das Beweisfoto, auf dem ja wohl kein anderes Auto zu sehen ist. Und - wenn kein anderes Auto - warum dann überhaupt auf der linken Spur?

Wenn aber dein Freund Angst um seinen Führerschein hat, wäre doch der Gang zum Fachanwalt sicher die richtige Wahl. Sofern er eine RSV hat.

Gruß
Berla
 
Sieht schlecht aus.

Bei vielen mobilen Blitzern laufen Video-Aufnahmen mit, auf denen das Verkehrs-Geschehen zu sehen ist.

Selbst wenn es nicht zu sehen ist:
Warum fuhr er nicht auf der rechten Spur, so das der hintere links hätte überholen können?
Außerdem: Wer sich zum schneller fahren drängen läßt, ist meistens selber schuld...

Warum können eigentlich nicht Fahranfänger zu ihren Fehlern stehen?
Warum muß immer versucht werden, die Schuld auf andere abzuladen?
 
Erst einmal abwarten, was letztendlich dabei herauskommt. Meistens gehen die Tachos etwas vor und es wird ja noch eine Toleranz abgezogen.

Ansonsten hilft meiner Meinung nach wirklich nur der Gang zu einem Anwalt. Mit irgendwelchen Angaben kann man sich nämlich ganz gewaltig selber ins Knie schießen.

Das mit dem gedrängt worden sein ist jedenfalls eine dämliche Ausrede, die in keinem Fall etwas bringt.
 
Wenn ich der Sachbearbeiter wäre, und die Ausrede "Drängeln" hören,würde ich sofort die Strafe erhöhen. Einspruch einlegen ist ziemlich teuer.

Als Staat würde ich sagen, dass du ja nicht auf das Drängeln eingehen musst o.ä. Jedenfalls ist der Versuch lächerlich. Dann wirklich lieber zum Anwalt.
 
Ausreden bringen NIE etwas. Wenn nicht ein Anwalt den Einspruch bearbeitet wird man nicht ernst genommen. Es gibt aber viele Anwälte die auf dem Gebiet fit sind, und die können helfen. Andere Anwälte haben keine Ahnung, nehmen das geld und sagen später "da konnte man nichts machen".

Ich kann ein paar tips geben, wenn ich mehr details bekomme. Was für ein Blitzgerät war das (Foto, Laser, video)? Wurd er angehalten und hat irgendwas zugegeben, oder hat er ein foto geschickt bekommen? Wenns ein Lasergerät war, hatten die ein Stativ dabei? Fuhr jemand dicht vor ihm als er geblitzt wurde? (wurd der vor ihm evtl auch geblitzt)? Je nachdem wie das war ist die Messung nämlich evtl nix wert, und hält vor gericht nicht stand (pasiert erstaunlich oft, dass die Bediener sich nicht an die Anleitung der Blitzgeräte halten).
 
außerorts wohl mit knapp 120 km/h (80) waren erlaubt) von einem mobilen Blitzer erwischt.

Knapp unter 120, dann rechne ich die Tachoungenauigkeit weg und die Toleranz, sagen wir mal 110.

Zulässige Geschwindigkeit: 80 km/h
Festgestellte Geschwindigkeit: 110 km/h
Bußgeldkennzahl: 141722
Verkehrsordnungswidrigkeit:
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 80 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 110 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.5 BKat
Bußgeld : 80 Euro
Punkte: 3

Zum selber rumspielen


Seiner Story zu Folge wurde er gedrängt. Er will zugeben, daß er knapp unter 100 km/h war als er gedrängt wurde und dann eben beschleunigt hat. Der Fahrer hinter ihm habe dann wohl rechtzeitig gebremst, weshlab er nicht geblitzt wurde.

Da liegt dann Nötigung vor, die betrifft aber nur den Hintermann, sofern es überhaupt einen gab. Für Deinen Freund als Genötigten ist aber kein nachvollziehbarer Grund vorhanden, wieso er auf einmal beschleunigen sollte. Wenn dem Hintermann nicht schnell genug geht, es gibt immer noch die Gegenfahrbahn zum überholen. Wenn da Gegenverkehr kommt, hat man eben Pech gehabt.

Daß der Fahrer hinter einem rechtzeitig gebremst haben soll ist auch unwahrscheinlich. Um Drängeln zu können, hätte er weniger als 1/2 Tacho hinter einem sein müssen, also < 60m. Bei 120km/h legt man 33m/s zurück, demzufolge hätte er vom ersten Blitz noch mindestens 33m mit seiner Geschwindigkeit von 120 km/h fahren müssen (Schrecksekunde), erst dann hätte er reagieren und auf die Bremse steigen können. Jetzt ergibt sich aber ein Problem, denn Nötigung fängt nicht damit an, daß ich den Sicherheitsabstand man um 1 oder 2m unterschreite, nötigen heißt ich kleben Stoßstange an Stoßstange und der Nötigende wäre in dieser Situation definitiv auch in die Radarfalle getappt.

Im übrigen: § 156 StGB Falsche Versicherung an Eides Statt ;).
Spätestens wenn irgendwo eidesstattliche Versicherung drüber steht wäre ich vorsichtig.


Als Zeugen gibt es nur einen Beifahrer, der ihn wohl unterstützen würde.

Ach ne, macht doch nicht soetwas.
Mindestens: § 153 StGB Falsche uneidliche Aussage
Bei Vereidigung: § 154 StGB Meineid

Erste Frage: "Wie konnten Sie wissen, daß hinter Ihnen ein Autofahrer drängelt? Sie haben doch keinen Rückspiegel"
Öhm ...


Plauderecke ---> Auto & Co.


Linda
 
Also bei Geschwindigkeitsüberschreitung wird es ganz bestimmt keine eidesstaatliche Versicherung geben. Die Richter machen das im Allgemeinen sehr selten, da dann die Strafen für den Meineid meist höher sind als das was eigentlich beklagt wurde.
 
also linda hat es jetzt schon sehr gut erklärt.

nur was sie vergessen hat: in der probezeit darf man (soweit ich weiß) keine punkte haben. also sieht es schlecht für ihn aus.

wenn er knapp 120 gefahren ist würde ich abzüglich tacho vorgehen und toleranz auf ca. 105 kmh schätzen

aber wenn er so dumm ist, dann muss er dazu stehen und sich nicht noch mit lügengeschichten weiter reinreiten.
ich bin auch in der probezeit und manchmal schnell unterwegs, aber ich würde zumindest dazu stehen

ansonsten: wenn er gefragt wird ob und warum er zu schnell war, dann am besten immer sagen, dass man es nicht so wirklich gemerkt hat, weil dann ist es nicht vorsätzlich
 
Richtig. Nie zugeben, dass man absichtlich die zuläßige Höchstgeschwindigkeit überschritten hat. Vorsatz bringt nur zusätzlichen Ärger. Lieber auf dumm, blind, unwissend usw schieben.
 
genau, am besten einen auf unzurechnungsfähig machen :bier1:

ne im Ernst, was soll das alles mit Widerspruch einlegen und vors Gericht gehen? am Ende bleibt er noch auf den Kosten sitzen und hat sich ne Menge Ärger gemacht

Angenommen er war 30kmh zu schnell, zahlt er seine 80€ Strafe und geht dann ins Aufbauseminar. Wenn man ******** baut soll man dazu stehen.
 
Ganz einfach: Dein Freund ist selber schuld... Für was gibt es die Probezeit ? Was bringt es, wenn dein Freund schnell fährt, und wo gegen fährt ? Weil ihm die Erfahrung fehlt. Oft ist auch selbstüberschätzung mit dabei.. Man liest in den Zeitungen genug davon, das gerade bei Fahranfängern die Unfallquote sehr hoch ist. Diese Nachschulung soll ein Denkzettel sein.
 
ich habe jetzt net alles gelesen. aber denk mal logisch wenn er gedrängt wurde, ist der drängler mind genauso schnell wie dein kumpel gefahren. sprich, er wäre auch geblitzt worden... falschaussage etc.... viel spass
 
hallo,

also das geld fürn anwalt sollte er sich lieber sparen. auch wenn er einen verkehrsrechtschutz hat ist da meißtens ne selbstbeteiligung dabi. habe selber schon oft genug mit den bullen zu tun gehabt und du hast eigentlich keine chance dagegen was zu machen.
ich mein fast jeder hat doch immer ne ausrede.

das einzige was er machen kann ist das ganze um zwei drei monate hinaus zu ziehen wenn er einspruch gegen den bußgeldbescheid erhebt. wenn sein anwalt am letzten tag der frist einspruch erhebt dauert es halt ne weile.

und er kann den einspruch praktisch einen tag vor der verhandlung wieder zurückziehen

=> Hinauszögern ja, Chancen auf anderes Urteil neien;)

mfg

und außerdem werden sie sagen, wenn man gedrängelt wird musss man ja nicht voll gas geben und schneller fahren
 
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