Zum Mietvertrag:
Die Rechtsprechung, insbesondere des BGH, hat eindeutig geklärt, dass die Kündigungsfrist für jeden Mietvertrag für den Mieter 3 Monate beträgt, grundsätzlich!
Für Dich heißt das, dass Dein Mietvertrag, sofern er tatsächlich eine Klausel der Unkündbarkeit enthält, nichtig nach § 134 BGB ist. Jedoch die Zahlungen einfach einstellen bedeutet, dass Du in der Folge ein großes Problem haben wirst, denn der Vermieter kann erst einmal die Zahlungen von Dir einklagen. Ich würde einfach den Mietvertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen. In der Kündigung kurz eine Grundsatzentscheidung des BGH erwähnen, nach der jeder Mietvertrag nicht rechtskräftig ist, sofern er eine Klausel zur Benachteiligung des Mieters enthält. Und schau mal auf die "Salvatorische Klausel" am Ende. Das ist eine Klausel, die, sofern der Mietvertrag rechtswidrige Komponenten enthält, den Rest des Vertrages trotzdem gültig bleiben läßt. In jedem Fall hast Du als Mieter mehr Rechte als Dein Vermieter.
Ich würde das mal ganz schnell von einem Rechtspfleger im Gericht prüfen lassen, das ist meist kostenlos, sofern Du Dir keinen Rechtsanwalt leisten kannst.
Damit wäre die Geschichte mit dem Mietvertrag gegessen. Was Deine Ausbildung angeht, da mußt Du Dir selbst im Klaren sein, was Du willst.
Gruß,
MacJoshi