Durchfahrtsrecht .....

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Love79

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Hallo Boarder,

hab da mal ein paar Fargen zum Durchfahrtsrecht etc. Ich kaufe in den nächsten Tagen ein Haus mit Scheune und Grundstück, das Grundstück wird geteilt, allerdings kommt jetzt die Frage auf, wie kommen wir hinten zum Grundstück? Da ist eine große Wiese wo wir Holz oder Baumaterial abstellen möchten. Wir müssen sozusagen durch das Grundstück des Verkäufers.

Jetzt hatten wir die Idee ein sogenanntes Durchfahrtsrecht eintragen zu lassen, da wir diese Woche zum Notar gehen mit Veräufer. Anfangs war es okay für sie, aber nun sagt der Verkäufer. Das gefällt ihm gar nicht, weil sein Teil vom Grundstück an Wert verlieren soll.

So meine Frage, in wie weit stimmt das, und gibt es eine andere Möglichkeit?

Habe mir ein paar Gedanken darüber gemacht, mündlich ist es immer so eine Sache?!?!

Besteht die Möglichkeit es so schriftlich miteinander auszumachen oder gilt das falls es hart auf hart kommt für ungültig?

Der Verkäufer ist soweit voll nett, er übernimmt auch die Kosten für das Teilen des Grundstückes. Wo gibts sowas heutzutage noch???


Ich hoffe ich bekome hilfe, weil ich bis morgen Nachmittag eine neue Idee brauche.


MfG

Love79
 
Ich habe das noch nicht ganz verstanden.
Möchtet ihr nur kurz über das Grundstück des Verkäufers, um Materialien hinten bei euch abzustellen oder soll das dauerhaft sein?

Wie kommt ihr sonst zu eurem Haus?
Gibt es vorne einen Zugang, den ihr aber für die Materialien nicht nutzen könnt?
 
Mit Durchfahrtsrecht meinst Du vmtl. ein Wegerecht ;)

Normalerweise ist dies bei nachfolgenden, "dahinter liegenden" Grundstücken beim Verkauf gleich mit geregelt, denn was nutzt Dir ein eigenes Grundstück,
wenn Du nicht drauf kommst ;)

Aber natürlich verliert ein davor liegendes Grundstück auch ein wenig an Wert ;)
Denn ein Wegerecht bedeutet immer auch (Publikums- bzw. Autoverkehr) und verringert durch diese Verkehrsfläche auch diejenige Fläche, die vorher in seinem ausschließlichen Nutzungsrecht lag.

Ich schätze,
hierzu müsst ihr Euch sowohl finanziell einigen und gegebenenfalls auch noch detailliertere Nutzungsvereinbarungen treffen.

Etwas Vorinformation bei einem Anwalt/Notar dazu und vor allem ein nettes, sachliches Gespräch mit dem späteren Nachbarn sollte aber schon akzeptable Lösungsmöglichkeiten schaffen.

Good luck dabei ;)
muesli

PS.
Der Verkäufer ist soweit voll nett, er übernimmt auch die Kosten für das Teilen des Grundstückes.
Was ist daran denn nett :D
Es ist eine Selbstverständlichkeit, da ohne vorherige Teilung/Eintragung ins Grundbuch ja gar kein rechtmäßiger Verkauf des Grundstücks zustande kommen kann ;)
Sicherlich kann man solche Kosten auch auf die spätere Verkaufssumme tw. umlegen...
Aber das Ganze klingt mir bisher doch ein wenig sehr nach Bauernschläue :D
Lass Dich besser vorher von einem Fachanwalt für Grundstücksrecht beraten,
lege bestenfalls auch einen Grundstücks bzw. evtl. auch einen Flächennutzungsplan vor -> Kataster-/Grundbuchamt, bzw. Gemeindeverwaltung
- Ist das Grundstück auch wirklich ausgewiesenes Bauland? ;) -
und verabredet dann erst ein neues Vorgespräch mit dem Verkäufer ;)
Zu viele Baufehler passieren im Vorfeld...;)
Und hinterher ist dann der Ärger groß :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Das mit dem Wegerecht ist relativ strittig. Mein Vater (Jurist) hat damals jahrelang wegen eines Grundstücks mit Hanglage prozessiert, weil das Wegerecht zwar gewährt wurde, die Zufahrt mit dem Auto allerdings nicht. Man kann sich vorstellen, wie aufwendig es z.B. ist, das Dach neu decken zu lassen, wenn man das Material zu Fuß herauftragen muß. So kann man wenigstens versuchen, die Mehrkosten oder zumindest einen Teil davon vor Gericht wiederzubekommen. Der Wert des Grundstücks sinkt dadurch natürlich ins Unermessliche.

Gruß Konradin
 
Danke schon mal für die Antworten,

kann gut sein das es auch Wegerecht heißt.

Es geht lediglich darum, das wir nicht täglich, sondern gelegentlich auf die Rückseite müssen, es ist eine große Wiese dahinter, und da soll hin und wieder Holz oder anderes hingebracht werden. Der Hauseingang und somit der Haupteingang ist vorne an der Strasse. Es gibt eine Scheune wo auch ein Zugang nach hinten durchgeht, ist aber zu umständlich da in der Scheune Masch. Traktor etc. im Weg sind, die wir dann immer erst hin und her transportieren, bzw.fahren müßten. Was total umständlich wäre.

Es ist keine öffentliche Strasse da, sondern eine Wiese über die wir aussenrum durchs Grundstück müssen. Und der Weg geht somit nur über die Wiese vom Verkäufer.


MfG

Love79
 
Sorry Love79,

deine ersten Beschreibungen schildern ein "Helikoptergrundstück". Also ein Grundstück ohne Zugang zu Straße oder Wegen. Ein solches zu kaufen macht meist wenig sinn. Darauf zielen auch alle geschilderten Wegerechtsbeschreibungen.

Deiner aktuellen Ergänzung entnehme ich, dass du an der Straße das Haus hast und somit kein Helikoptergrundstück. Das Problem ist also nicht das Erreichen des Grundstückes, sondern das Erreichen der Grünfläche hinter dem Haus.
Diese ist jedoch auch durch eine Scheune zu erreichen.

Wenn ich das so richtig verstanden habe, dann kann ich den Verkäufer komplett verstehen. Er hat überhaupt keine Notwendigkeit irgendwelches Wegerecht in Betracht zu ziehen. Das angebotene Grundstück bietet alle Möglichkeiten. Einzig die Bequemlichkeit des/der Käufer die Scheune frei zu räumen steht im Weg.

An Stelle des Verkäfuers würde ich hier komplett blocken und mich auf keinerlei Diskussionen einlassen.
Mag sein, das du dies grade nicht lesen willst, ist aber so.

Gruß
yuhu
 
Ich hatte ein Haus/Grundstück mit "Wegerecht" zu einem zurück liegendem Haus.

Im Grundbuch war das "Wegerecht" fest drin, also nicht löschbar.
Was bringt einem auch ein Haus, wenn man nicht hinkommt.

Es handelte sich bei dem Wegerecht um einen Fußweg, über die Länge meines Grundstücks.
(Der Besitzer des hinteren Hauses hatte eine Garage, nen paar Meter entfernt).

An dem Grundstück von mir gab es KEINE Wertminderung, da das ganze so von Bau an geplant war.

(Das ein Wegerecht zu Problemen führen kann, kann sich ja jeder vorstellen.
In meinem Fall war es der Besuch der Nachbarn, die fast IMMER auf meinem Grundstück vor meiner Garage geparkt haben (der Weg ging zwischen Garten und Garage durch)
Absperren des Garagenvorplatzes war nicht möglich).


In eurem Fall sieht es aber anders aus, da ihr eine Möglichkeit habt, die Wiese, Scheune und Garten zu erreichen.
Da könnt ihr nur auf eine Einigung mit dem Verkäufer hoffen.
(Vielleicht auch so: laßt ihr mich durch, und kehre ich nachher für euch die durchfahrt)
 
die einfachere lösung wäre natürlich, die scheune einfach mal aufzuräumen und so einzuräumen, dass immer eine durchfahrt gegeben ist. ;) (und den boden könnt man dann auch gleich überarbeiten, dass er nimmer schlammig ist)
 
Hallo an alle die geholfen haben, :)

haben es nun so geregelt, das wir da wo das Grundtück geteilt wird, 4 Meter dazukaufen (vorkaufsrecht), und wir es dann als Strasse umbauen können . Sozusagen haben wir nun ein Vorverkaufsrecht für diese 4 Meter und auch für das zweite Grundstück, falls verkauft wird. Somit kommt sich keiner in die Quere und streit kommt auch keiner auf. :)

Das Thema kann geschlossen werden.




MfG

Love79
 
Na dann stell bitte beim nächsten mal auch das Präfix um.

mfg coschi
 
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