Also nochmals deutlich:
Maßgeblich ist die zweifach wiederholte Angabe des Anbieters, das Gerät als (Zustand)
DEFEKT zu verkaufen. Das alleine ist rechtlich maßgeblich. Da diese Angabe doppelt hervorgehoben dargestellt wurde, ist davon auszugehen, dass der Anbieter keinerlei Gewähr für die teilweise oder gesamte Funktionalität des angebotenen Produktes übernimmt.
Da der Anbieter zudem seine Unsicherheit über Funktion bzw. Nicht-Funktion angegeben hat, ist davon auszugehen, dass er als vermeintlicher Laie die tatsächliche Funktionalität nicht sachgerecht beschreiben kann. Seine Unsicherheit drückt er zu Gunsten eventueller Käufer (bzw. Interessenten) schon dadurch aus, dass er das Mainboard im Gesamten als
DEFEKT anbietet. Dies ist eine klare Aussage. Zudem ist in dem Ebay-Angebotstext auch vermerkt, dass 2 der 4 Speicherbänke nicht funktionieren. Dies ist ein erheblicher Mangel und deutet auf schwerwiegende Probleme technischer Art bei dem angebotenen Artikel dar.
Wer sich als Käufer, noch dazu ohne etwaige Rückfrage beim Anbieter, auf solch ein 'Glücksspiel' einlässt, darf sich hinterher nicht wundern über eine gesamte Nichtfunktionalität des Artikels.
Die Kosten für eine Überprüfung in einer Fachwerkstatt in Höhe von mehr als dem anderthalbfachen Artikelpreis sind in diesem Fall absolut unangemessen und rechtlich nicht dem Anbieter anzulasten. Man könnte dem Käufer sogar unterstellen, dass er die vermeintliche technische Unkenntnis des Anbieters ausnutzen und günstig ein hochwertiges Mainboard erwerben wollte.
Rein rechtlich (Hobbyesel wird uns sicher die passenden Paragrafen nennen können) ist dem Anbieter hier nichts vorzuwerfen.
Wenn man natürlich rein menschlich weiter denkt, dann ist der Angebotstext natürlich verlockend für einen technisch versierten Käufer, in der Annahme, es könnte sich um beheb- oder tolerierbare Probleme handeln. Solche Angebote gibt es massenhaft in Ebay, teils mit wesentlich wachs-weicheren Formulierungen:
"Biete Artikel XY an, kann ihn aber nicht testen und biete ihn daher als DEFEKT an ..."
Auch hier kaufen immer noch genügend Leute solche Artikel in der Hoffnung, ein Schnäppchen zu machen, obwohl 99,9 % solcher Angebote tatsächlich nur defekten Ramsch beinhalten.
Rein rechtlich ist für den Käufer hier m.E. keinerlei Ersatz möglich, weder für den Kaufpreis noch die weiteren Kosten. Moralisch würde ich den Ball eher flach halten, ich sehe hier keine verantwortungslosen Angaben zur Übervorteilung des Käufers.
...
Kurz du hast den Mangel arglistig verschwiegen, dann kann er dich auch auf Schadenersatz verklagen (was er dir aber nicht nachweisen werden kann).
Damit handelt es sich um einen versteckten Mangel. Damit kann er den Kaufvertrag anfechten. ...
Also wenn du es tatsächlich wußtes, dann ist es ein mieser Betrug.
...
Wie gut, dass du keine Rechtsberatung erteilst (gemäß deinem Beitrag), denn deine Aussagen sind absolut unhaltbar. Zudem kann der Käufer sicher nicht auf Schadenersatz klagen, denn das Einzige wäre eine Rückgängigmachung des Kaufvertrags. Selbst das aber ist in diesem Fall nicht möglich.
Die Aussage
DEFEKT (ich wiederhole mich) ist eindeutig. Sie besagt, das ein Produkt nicht wie gewünscht funktioniert und daher die ehemals zugeordneten Betriebseigenschaften nicht mehr erfüllen kann.
Nachtrag:
Der Verkäufer des Mainboards hat zudem angeboten, vor dem Kauf bzw. Bieten nachzufragen. Zudem könnte man davon ausgehen, dass ein teilweise defektes Mainboard, mit mindestens 2 Mängeln, durch einen Transport, auch sachgerecht verpackt, weitern Schaden nimmt. Der Gefahrenübergang beim Privatverkauf geht mit Übergabe an den Transportdienst auf den Käufer über.
Eine 'Anzeige' wird sich der Käufer auch sparen können, da ein Betrugsvorwurf nicht haltbar sein wird. Hier könnte also nur zivilrechtlich vorgegangen werden. Fragt sich aber, ob der Kaufpreis dies auch nur ansatzweise rechtfertigen würde. Die Angabe des Käufers, der Anbieter hätte nur
'bedingt defekt' geschrieben, ist ebenfalls nicht haltbar.
Falls die PC-Werkstatt in ihrem K.V./Gutachten wirklich behauptet hat, dass das Mainboard
'völliger Müll' wäre, so ist dies keinesfalls eine fachlich versierte Feststellung, sondern müsste durch Fakten untermauert werden.
Mal ehrlich:
Würdet ihr ein Mainboard ersteigern/kaufen, bei dem der Anbieter schreibt, dass die ersten beiden Speicherbänke nicht funktionieren, es sofort immer angeht und er es als DEFEKT tituliert?
Würdet ihr euch hinterher beschweren, wenn es doch nicht tut?
Würdet ihr euch bei einem Kaufpreis von knapp 23 Euro an eine Werkstatt wenden, die einen Kostenvoranschlag für 36 Euro dazu erstellt?
:löl: