Falsch, unklar, halbwissend, was manche hier so raten:
Speziell für Anbieterplattformen wie EBAY gilt: einen Monat hat ein Käufer Zeit, vom Kaufvertrag zurück zu treten. Dies muss ohne jede Begründung möglich sein und ohne, dass dem Käufer dabei Kosten entstehen. Voraussetzung: der Anbieter ist eine gewerblicher Verkäufer. Es gilt hierbei deutsches Recht, da der japanische Anbieter sein Produkt bei Ebay Deutschland angeboten hat.
Ebay darf hierbei KEINE Verwarnung aussprechen, da es sich bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag um geltendes deutsches Recht handelt. Ausgenommen bei Spaßbietern, die zuhauf Dinge erwerben und dann vom Kauf zurück treten.
Hab auch mal so ein Problem gehabt und Ebay kontaktiert, Verwarnung wurde sofort zurück genommen! Ebay ist zu groß, um besonders kundenfreundlich zu sein, was aber nichts daran ändert, dass man seine gesetzlichen Rechte als Käufer ohne Einschränkung wahrnehmen kann.
Wenn es dem Anbieter aus Japan nicht passt, kann er dich ja vor einem deutschen Gericht verklagen.

Nee, das wird er natürlich nicht tun und vielleicht lernen, dass er sich als Verkäufer auf dem deutschen Ebay an deutsche Gesetze halten muss!
FAZIT:
E-Mail an den Ebay-Kundensupport, auf deine gesetzlichen Rechte hinweisen bezüglich Rücktritt vom Kaufvertrag binnen eines Monats und Ebay definitiv auffordern, die Verwarnung zurück zu nehmen, da diese deine gesetzlichen Rechte als Käufer (bei einem gewerblichen Anbieter) unzulässig beschränkt.
Übrigens:
Zwei Wochen Rücktrittsrecht nach dem Fernabgabegesetz gelten nur für normale Anbieter, wie Quelle, Alternate, etc.