E
Eduard
Hallo zusammen,also ich hätte mal ein paar hypothetische Fragen.
Was erwartet einen wenn man auf der Suche nach einer Waschanlage falsch herum in eine Einbahnstraße einbiegt, also entgegen der Fahrtrichtung. Die Einbahnstraße gehöre zur Waschanlage war also die Ausfahrt.
Es kam dabei niemand entgegen und da waren auch keine Leute die man hätte gefährden können. Nun waren da aber zwei Autos, wahrscheinlich mit Fahrern, die einen gesehen haben könnten.
Kann da noch etwas per Post kommen?
Und was ist, wenn man beim Wenden eine durchgezogene weiße linie überquert, was kann da noch kommen?
wirkt sich das auch auf die Probezeit aus?
Was erwartet einen wenn man auf der Suche nach einer Waschanlage falsch herum in eine Einbahnstraße einbiegt, also entgegen der Fahrtrichtung. Die Einbahnstraße gehöre zur Waschanlage war also die Ausfahrt.
Es kam dabei niemand entgegen und da waren auch keine Leute die man hätte gefährden können. Nun waren da aber zwei Autos, wahrscheinlich mit Fahrern, die einen gesehen haben könnten.
Kann da noch etwas per Post kommen?
Und was ist, wenn man beim Wenden eine durchgezogene weiße linie überquert, was kann da noch kommen?
wirkt sich das auch auf die Probezeit aus?
Zuletzt bearbeitet:
). Da kommt dann halt der übliche Verfahrensweg mit Anhörung etc. und wenn du Pech hast und erwischst einen übelgelaunten Sachbearbeiter der noch genauer hin schaut od. schlimmstenfalls hochpuscht auf "vorsätzlich" und solchen Quatsch ...
Ist doch viel zu viel Stress wegen