Fahrtkostenerstattung Bewerbungsgespräch Frage 

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wessi

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Sep. 2005
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Hallo an alle,
ich habe folgende Frage.
Ich wurde zu einem Vorstellungsgespräch in einen 500km entfernten Ort eingeladen. In der Einladung stand drinnen, dass mir die Fahrtkosten für eine fahrt mit der 2. Klasse der Bahn bezahlt werden. Wenn ich nun mit dem Auto dorthin fahre, bekomme ich dann gar keine Reisekostenerstattung oder kann ich den Preis, den mich die fahrt mit der Bahn theoretisch gekostet hätte (kann man ja bei der Bahn recherchieren) einfordern?
Die fahrt mit der Bahn wäre mir zu Umständlich gewesen, das die Firma doch ein paar km vom Bahnhof entfernt ist.
 
Am besten frag mal bei der Firma nach, ob Sie dir die Fahrtkosten mit dem Auto erstatten, anstatt die Bahnfahrkarte.
Erklär auch, das die Fahrt mit der Bahn für dich mit einigen Schwierigkeiten verbunden wäre, usw...usw...
Kann mir auch gut vorstellen, das die Firma einen Nachweis über die entstandenen Kosten verlangen wird.
 
soweit ich weiß, übernimmt auch das Arbeitsamt die Reisekosten für ein Bewerbungsgespräch, allerdings musst du dich VORHER arbeitssuchend (!nicht arbeitslos) melden. Dann bekommst du nen Vordruck, bei dem die Firma die Anwesenheit bestätigt und dann werden die Kosten erstattet.

Wenn mich nicht alles täuscht, wird dann entweder die günstigste Fahrt mit der bahn oder, wie bei dir, die Strecke*Km-Pauschale berechnet
 
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soweit ich weiß, übernimmt auch das Arbeitsamt die Reisekosten für ein Bewerbungsgespräch, allerdings musst du dich VORHER arbeitssuchend (!nicht arbeitslos) melden. Dann bekommst du nen Vordruck, bei dem die Firma die Anwesenheit bestätigt und dann werden die Kosten erstattet.

Wenn mich nicht alles täuscht, wird dann entweder die günstigste Fahrt mit der bahn oder, wie bei dir, die Strecke*Km-Pauschale berechnet

Man muss aber auch vorher beim AA anfragen wegen der Fahrkostenerstattung, die Schicken einem dann nen extra Vordruck dafür. Nachträglich wird nix mehr erstattet. Du musst dann eintragen, wie viel KM du gefahren bist und ob mir eigenem Auto. Man bekommt 20 cent pro gefahrenen KM, wenn die das nicht geändert haben. Bei Bahnfahrten müssen die Fahrkarten aber beigelegt werden. Sagen die dir aber auch wenn du da nachfragst.
 
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