Hallo an alle,
ich habe folgende Frage.
Ich wurde zu einem Vorstellungsgespräch in einen 500km entfernten Ort eingeladen. In der Einladung stand drinnen, dass mir die Fahrtkosten für eine fahrt mit der 2. Klasse der Bahn bezahlt werden. Wenn ich nun mit dem Auto dorthin fahre, bekomme ich dann gar keine Reisekostenerstattung oder kann ich den Preis, den mich die fahrt mit der Bahn theoretisch gekostet hätte (kann man ja bei der Bahn recherchieren) einfordern?
Die fahrt mit der Bahn wäre mir zu Umständlich gewesen, das die Firma doch ein paar km vom Bahnhof entfernt ist.
ich habe folgende Frage.
Ich wurde zu einem Vorstellungsgespräch in einen 500km entfernten Ort eingeladen. In der Einladung stand drinnen, dass mir die Fahrtkosten für eine fahrt mit der 2. Klasse der Bahn bezahlt werden. Wenn ich nun mit dem Auto dorthin fahre, bekomme ich dann gar keine Reisekostenerstattung oder kann ich den Preis, den mich die fahrt mit der Bahn theoretisch gekostet hätte (kann man ja bei der Bahn recherchieren) einfordern?
Die fahrt mit der Bahn wäre mir zu Umständlich gewesen, das die Firma doch ein paar km vom Bahnhof entfernt ist.