Fernabsatzgesetz - Wer kennt sich aus? Frage 

Big Smoke

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So, hi Leute!
Normalerweise würde ich eigentlich garnicht so eine simple Frage hier in die Runde werfen, aber irgendwie Wurmt es mich doch:

Folgender Sachverhalt: Ich habe mir vor ner Woche bei ebay einen neuen Drucker bestellt, per paypal bezahlt und diesen auch Promt geliefert bekommen. (Artikel Nummer 290593847345 falls es wen interessiert.)

Leider kam mir meine Freundin zuvor und hatte auch schon einen bestellt, kurz gesagt ich will den jetzt wieder zurück schicken.

Alles an sich kein Problem, nur der Verkäufer behauptet jetzt, da es ein Wiederruf sei, ich die Kosten für den Rückversand zu Tragen habe.
Zitat: "Beim Widerruf haben Sie als Käufer die Rückversandkosten zu tragen."

DAS ist mir allerdings neu, so wie ich das Fernabsatzgesetz kenne, muss beim Wiederruf der Verkäufer das Rückporto tragen (Artikel hat über 40Euro gekostet). Auch die neusten Änderungen haben da dran nichts geändert.

Leider ist mein Anwalt derzeit im Urlaub, also frage ich hier in die Runde: kann mir da jemand eine definitive Antwort geben?
Ich glaube der Verkäufer will mich etwas verar... :würg:

Bitte keine langen überlegungen, antwortet wenn ihr euch sicher seid.

mfG, Big Smoke
 
3 Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechts Hat der Kunde ein Widerrufsrecht, so werden ihm bei Ausübung des Widerrufsrechts die regelmäßigen Kosten der Rücksendung auferlegt, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Kunde die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. In allen anderen Fällen trägt der Verkäufer die Kosten der Rücksendung.

Das sind die Bedingungen des Verkäufers. Es duerfte hauptsaechlich vom Kaufpreis abhaengen.
 
Rechtlich gesehen muss der Verkäufer dir die Versandkosten zurückerstatten.
Du könntest das Paket auch unfrei versenden, allerdings ist er in diesem Fall berechtigt die höhere Gebühr wieder abzuziehen (nach Auffassung der meisten, nicht aller, Rechtsgelehrten).

Moralisch betrachtet wäre allerdings die Frage ob du wirklich auf deinem Recht beharren möchtest. Der Fehler ist auf deinem Mist gewachsen und liegt nicht in der Schuld des Verkäufers - und das Widerrufsrecht ist nicht für diesen Zweck gedacht.

Grüße
neo
 
Ich werde recht oft mit dieser Sache konfrontiert.
Als VK.
Der Zusatz, das du in jedem Fall die Rücksendekosten zu tragen hast ist leider rechtlich nicht haltbar.
> 40 euro
Würde evtl sogar Mitbewerber hinsichtlich Abmahnungen auf den Plan rufen....
Lasse dir ein RMA Ticket ausstellen oder versende Frei als Paket nach Rücksprache mit dem VK....
Unbedingt mit Nachweis versenden (Paket)
Kosten fallen (leider) zu Lasten des VK.
Ohne wenn und aber. :(
 
Erstmal heißt es Widerruf und nicht Wiederruf ;)

Ein Widerruf kann auch durch konkludente Rücksendung der Ware erfolgen, ohne dass man den Verkäufer vorher informieren muss ;)

Lass Dich nicht verunsichern durch derartige AGB Floskeln. Im Gesetz ist klar definiert, dass der Verkäufer bei einem Warenwert über EUR 40,00 die Rücksendekosten zu tragen hat.

Das ganze kann der Verkäufer in § 357 Abs II BGB nachlesen.
 
mein Anwalt meint wenn der Verkäufer alles richtig gemacht hat und die Ware absolut in Ordnung war, muss ich zahlen, da kann man nichts drehen.

Wieder was dazugelernt :panik:....

EDIT: aber ganz so möchte ich die Sache nicht vom Tisch räumen, ich schreibe dem Verkäufer dass er die Rückportogebühren nach § 357 Abs II BGB zu tragen hat. Ansonsten gibs halt ne negative Bewertung.
@SonyFan: was meinst du mit RMA Ticket?
Wie bringe ich die Mitbewerber dazu, den Verkäufer abzumahnen?

Fragen über Fragen, aber irgendwie gehts jetzt doch ums Prenzip... Obwohl ich kaum glaube dass Mein Anwalt sich irrt... obwohl er auch nur ein Mensch ist.
Habe dem Verkäufer geschrieben, er soll seinen Standpunkt mit einem Gesetzestext begründen.

Habt ihr noch weitere Ansätze?
 
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Eine muss ich noch:
Du hast den Falschen Anwalt sorry!
Oder ich..
Oder § 357 Abs II BGB gilt nich mehr!
Da würde ich mich ja freuen :)
 
Ohh, das war aber ein kurzer Urlaub des Anwalts....

Entweder hat Dein Anwalt keine Ahnung oder Du hast uns hier irgendwas verschwiegen, ansonsten ist es so wie ich geschrieben habe.
 
Tippe dann mal doch drauf dass mein Anwalt sich vertan hat, obwohl ich ihm ziemlich vertraue... der hat schon einige Sachen so gedreht, die ein anderer vll. nicht hinbekommen hätte... möchte diesbezüglich nicht weiter ins Detail gehen.

Rufe noch einen anderen Anwalt an, mal gucken was er sagt :D

Jo, denke nicht dass ich hier was Verschwiegen/vergessen habe... Drucker gekauft, gleicht per paypal bezahlt, als er ankam dem Verkäufer gleich ne Mail geschickt dass ich widerrufe
Der Drucker steht absolut so wie er ankam da, an dem Gerät ist (warscheinlich) alles voll OK, hab die Kiste nichtmal aufgemacht.

Nunja, ich halte euch auf dem Laufenden.

EDIT: Der Verkäufer hat jetzt einfach so ohne weitere Kommentare zu meiner Email eingelenkt und mir ein GLS Rücksendeaufkleber gesendet... War warscheinlich doch falsch was er behauptet hat oder er wollte einfach keine Negative Bewertung erhalten.
Also für die Zukunft: immer auf sein recht bestehen!
 
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Ende gut alles Gut....
RMA ....Und zurück...Und auf die Kohle hoffen....
 
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