M
muesli
Moin moin an Alle (Informierten bzw. Fachleute) 
Sorry, es geht hier um Euer (evtl. fundiertes) juristisches Fachwissen.
Ich beschränke mich hier auf eine kurze Nachfrage an Euch,
da ich im Net dazu so auch nicht fündig geworden bin.
Gibt es auf Schreiben privater, aber rechtlicher Natur gesetzliche Antwortfristen?
In meinem eh recht dubiosen Fall
zwischen mir als derzeitigem Mieter (noch) und
einer Maklerin als bevollmächtigte Vertreterin der jetzigen Besitzer läuft zur Zeit ein reger, sehr kurzfristiger, fast täglicher Schriftwechsel,
der inhaltlich sowohl meine Rechte als Mieter berührt und mir zudem auch noch zum wiederholten Nachteil gereicht.
Es betrifft die
(zeitweilig und auch noch danach noch einmal wechselnde)
Aufgabe von mir immer schon genutzten, also gemieteten Räumen, die bis heute aber so detailliert gar nicht im Mietvertrag im Detail aufgeführt waren, obwohl seit Jahren unbestritten genutzt,
(Allerdings gerade eben bzw. heute Abend, durch ein mir persönlich überreichtes, dies bzgl. Schreiben hat sich diese Frage der klaren Zuordnung wohl durch den Inhalt dieses Schreibens eh erledigt, da meine Räume so auch explizit aufgeführt werden....Egal...weiter geht's)
Das Ganze wird begründet durch baldige Renovierungs- und Umbaupläne von potentiellen neuen Kaufinteressenten, welche dies für einem bald möglichen, notariell beglaubigten Kaufvertrag wohl zur Vorbedingung gemacht haben.
Das soll wohl übermorgen bzw. nächste Woche stattfinden.
Na ja, grundsätzlich ist mir natürlich klar,
das ein Hauskauf keinen Mietvertrag bricht etc.pp.
Meine Frage grundsätzlich dazu
(da zur Zeit sowohl durch Krankheit gehandikapt als auch zukünftig mit anderen zeitlichen Planungen befasst)
Gibt es sowohl für postalisch zugesandte wie auch persönlich überreichte Schreiben eigentlich gesetzliche Fristen, die eine Antwort(pflicht) dies bzgl. verbindlich vorschreiben?
Ich wäre Euch wirklich sehr verbunden, wenn Ihr hierzu (schnellst möglich *g* ) dazu (gerne auch per Link dazu) antworten und glänzen könntet
Dankbar für jede Hilfe dazu
muesli
Sorry, es geht hier um Euer (evtl. fundiertes) juristisches Fachwissen.
Ich beschränke mich hier auf eine kurze Nachfrage an Euch,
da ich im Net dazu so auch nicht fündig geworden bin.
Gibt es auf Schreiben privater, aber rechtlicher Natur gesetzliche Antwortfristen?
In meinem eh recht dubiosen Fall
zwischen mir als derzeitigem Mieter (noch) und
einer Maklerin als bevollmächtigte Vertreterin der jetzigen Besitzer läuft zur Zeit ein reger, sehr kurzfristiger, fast täglicher Schriftwechsel,
der inhaltlich sowohl meine Rechte als Mieter berührt und mir zudem auch noch zum wiederholten Nachteil gereicht.
Es betrifft die
(zeitweilig und auch noch danach noch einmal wechselnde)
Aufgabe von mir immer schon genutzten, also gemieteten Räumen, die bis heute aber so detailliert gar nicht im Mietvertrag im Detail aufgeführt waren, obwohl seit Jahren unbestritten genutzt,
(Allerdings gerade eben bzw. heute Abend, durch ein mir persönlich überreichtes, dies bzgl. Schreiben hat sich diese Frage der klaren Zuordnung wohl durch den Inhalt dieses Schreibens eh erledigt, da meine Räume so auch explizit aufgeführt werden....Egal...weiter geht's)
Das Ganze wird begründet durch baldige Renovierungs- und Umbaupläne von potentiellen neuen Kaufinteressenten, welche dies für einem bald möglichen, notariell beglaubigten Kaufvertrag wohl zur Vorbedingung gemacht haben.
Das soll wohl übermorgen bzw. nächste Woche stattfinden.
Na ja, grundsätzlich ist mir natürlich klar,
das ein Hauskauf keinen Mietvertrag bricht etc.pp.
Meine Frage grundsätzlich dazu
(da zur Zeit sowohl durch Krankheit gehandikapt als auch zukünftig mit anderen zeitlichen Planungen befasst)
Gibt es sowohl für postalisch zugesandte wie auch persönlich überreichte Schreiben eigentlich gesetzliche Fristen, die eine Antwort(pflicht) dies bzgl. verbindlich vorschreiben?
Ich wäre Euch wirklich sehr verbunden, wenn Ihr hierzu (schnellst möglich *g* ) dazu (gerne auch per Link dazu) antworten und glänzen könntet
Dankbar für jede Hilfe dazu
muesli
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