Ab 16 Jahre....
A1 (Beschränkt): max. 125ccm / 11KW/15PS / 80km/h
hat man den A1 mit 16 erworben wird er sobald man das 18 Lebensjahr erreicht zum A1 (Unbeschränkt) erweiter. Macht man ihn mit über so ist er Automatisch unbeschränkt.
A1 (Unbeschränkt): max. 125ccm / 11KW/15PS / ohne Geschwindigkeitsbegrenzung
(in der Regel laufen die dinger mit 11KW/15PS so 120 km/h)
hat man den A1 führerschein erworben so fängt mit dem zeitpunkt die Probezeit an. Diese ist somit wenn man sich nicht eine Nachschulung erlaubt aufgrund von irgendwas zuende sobald man das 18 Lebensjahr erreicht.
mit 18 muss man dann wenn man große Motorräder fahren will einen neuen führerschein machen A-Beschränkt.
hier darf man maximal 25 kW und nicht mehr als 0,16 kW pro kg Fahrzeuggewicht führen. Die Berechtigung zum Führen leistungsunbeschränkter Krafträder wird erst nach mind. zwei Jahren Fahrerfahrung erteilt (A1 nicht eingeschlossen)
ist man älter als 25 Jahre und macht den A Führerschein ist es ein Direkteinstieg und man darf direkt Unbeschränkt fahren.
A1 schließt M und Mofa ein.
A schließt A1, M und Mofa ein.
denke nu sollte es jeder verstanden haben.