Führerschein(-erweiterung) im Ausland geschlossen 

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alletKaputt

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Hi Leutz,

hab da mal ne Frage, evtl. kennt sich ja hier jemand mit dem Thema aus.

Ich spiele mit dem Gedanken nachträglich noch den 1er Führerschein (mittlerweile heißt der ja anders) nachzumachen. Aus Kostengründen hätte ich das jetzt einfach in Polen oder Rumänien oder so gemacht, das kostet dann weniger und ne Woche Urlaub ist auch noch inklusive :D

Jetzt hat der Gesetzgeber ja wohl versucht einen Riegel vorzuschieben :depp:, da viele Leute, denen der Führerschein abgenommen wurde, ins Ausland sind um dort ne Fahrerlaubnis zu machen. Ich bilde mir ein, daß man nun dort einen Wohnsitz angemeldet haben muß, für mindestens 180 Tage oder so.

Gilt das auch für den Fall, daß man noch eine gültige deutsche Fahrerlaubnis besitzt? Oder ist es da kein Problem einfach zusätzliche Scheine im Ausland zu "erwerben" und umschreiben zu lassen? :confused:

Merci beaucoup!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Was hat eine gültige deutsche Fahrerlaubnis damit zu tun, daß du dir eine weitere zusätzlich über das Ausland erschleichen willst?

Es ist für den Erweb des Führerscheins der Klasse A unerheblich, ob du den Führerschein der Klasse B besitzt oder nicht. Weder gibt es dafür Rabatt, noch weniger Theorie- und Praxisstunden. Es ist dafür genauso relevant, ob du den Freischwimmer hast oder nicht, nämlich garnicht.

Aber umgekehrt wird ein Schuh daraus. Letztendlich hast du einen Gesamtführerschein, in welchem die Klassen eingetragen sind, die du fahren darfst und so ist er auch eingetragen. Punkte bekommst du für den gesammten Führerschein und wenn er dir aus welchen Gründen auch immer abgenommen wird, dann bist du die Fahrerlaubnis für alle Klassen los.

An deiner Stelle würde ich mich auf solch windige Sachen nicht einlassen.

Gruß Konradin
 
Da hast Du jetzt irgendwas falsch verstanden...

Es geht nicht um's Erschleichen von irgendwas, sondern lediglich darum, daß ein Führerschein im Ausland nur einen Bruchteil dessen kostet, was man dafür in D hinblättern muß.

Innerhalb der EU sind wohl alle Führerscheine gegenseitig anerkannt, also kann auch hier nicht die Rede von Erschleichung sein.

Sorry, ich verstehe Deine Antwort leider nicht :confused::confused::confused::confused:
 
Schau mal hier:

Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse in Deutschland / ¦ \ FAHRTIPPS.DE

Da steht eindeutig:

fahrtipps.de schrieb:
Eine ausländische Fahrerlaubnis berechtigt NICHT zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland,

...

• wenn die Fahrerlaubnis während eines Aufenthalts im Ausland erworben wurde, der kürzer als 185 Tage war

• wenn der Auslandsaufenthalt nur auf dem Papier bestand, d.h. der ständige Aufenthalt tatsächlich weiterhin Deutschland war


Ich denke, das sagt alles. ;)



Da gibt es noch weitere Infos:
http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fev.php?par=28&PHPSESSID=fb9c28e111bc663b799b523873756651

http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/umschreibung.php?PHPSESSID=fb9c28e111bc663b799b523873756651
 
hmmm... wirklich interessante Links, die Du da aufgetan hast.

Schade nur, daß sich damit wohl der Traum nach dem günstigen Erwerb weiterer Klassen erst mal zerschlagen hat. Na mal sehen, vielleicht tut sich ja da die nächsten Jahre nochmal was, eilt ja nicht :)

Besten Dank für die hilfreiche Antwort!
 
alletkaputt schrieb:
Es geht nicht um's Erschleichen von irgendwas, sondern lediglich darum, daß ein Führerschein im Ausland nur einen Bruchteil dessen kostet, was man dafür in D hinblättern muß.
Also doch. Du gibts selbst offen zu, daß es dir nur um die Kosteneinsparung geht und genau das ist Erschleichung. Du hast deinen Lebensmittelpunkt hier in Deutschland und nicht woanders und das zählt.

Wenn Leute hier in Deutschland leben und ihr Geld hier verdienen, dann findet es auch niermand ok, wenn sie ihr Geld z.B. in Monaco versteuern, weil sie dabei Gelds sparen. Der Unterschied ist nur, die machen es im Großen und du versuchst es im Kleinen - die Motivation ist die gleiche. Was erwartest du also?

Gruß Konradin
 
Sorry, aber Du solltest Dir mal den Begriff "Erschleichung" genauer anschauen... bevor Du anderen Leuten hier solche Sachen unterstellst!

Oder erschleichst Du Dir auch regelmäßig Deinen Urlaub in Spanien, weil Du Dein Geld den dortigen Hotelbesitzern (wenn auch ggf. indirekt) in die Hand drückst. Und wenn Du dort am Ende noch irgendwelche Angebote nutzt oder sogar zum Essen gehst, erschleichst Du Dir ja schon wieder (Deiner Meinung nach scheinbar unversteuerte) Dinge?!?

Komm doch bitte mal wieder auf den Boden der Tatsachen zurück. Mein Geld, mit welchem ich besagten Führerschein bezahlen würde, ist sehrwohl in Deutschland versteuert worden!

Dienstleistungen im Ausland in Anspruch zu nehmen ist weder illegal noch irgendeine Form von Erschleichung noch sonst irgendwas!

Mach Dich erst mal schlau, bevor Du hier solch sinnfreies Zeug postest!
 
alletKaputt schrieb:
Dienstleistungen im Ausland in Anspruch zu nehmen ist weder illegal noch irgendeine Form von Erschleichung noch sonst irgendwas!
Vollig falsch, alletKaputt. Wenn man vorhat, geltendes deutsches Recht zu umgehen, das trifft es durchaus zu.

Eine Fahrerlaubnis ist nicht irgendein x-beliebiger Gegenstand, welche du dir auf dem freien Markt 'einfach so' kaufen kannst. Was glaubst du eigentlich, wozu der Gesetzgeber Pflichtstunden beim Erwerb des Führerscheins zwingend vorschreibt und ohne sowohl theotetische als auch praktische Fahrprüfung die Ausstellung des Papiers verweigert?

Und du glaubst allen Ernstes, du könntes dies aus Kostengründen einfach so umgehen? Ehrlich gesagt graut mir vor Verkehrsteilnehmern, für die es wichtiger ist, ihre Fahrerlaubnis am liebsten umsonst zu bekommen, als die dazugehörigen Kernntnisse und Fähigkeiten zu erlernen.

Falls ich eines Tages Urlaub in Spanien machen sollte, dann übrigens ganz bestimmt nicht, um die hiesigen Gesetze zu umgehen.

Gruß Konradin
 
Konradin schrieb:
Eine Fahrerlaubnis ist nicht irgendein x-beliebiger Gegenstand, welche du dir auf dem freien Markt 'einfach so' kaufen kannst. Was glaubst du eigentlich, wozu der Gesetzgeber Pflichtstunden beim Erwerb des Führerscheins zwingend vorschreibt und ohne sowohl theotetische als auch praktische Fahrprüfung die Ausstellung des Papiers verweigert?

1) doch, genau das ist es, auch wenn Du das nicht einsehen willst!
Was haben sich denn Deiner Meinung nach jene Leute erschlichen, die für ein Jahr z.B. zum Arbeiten ins Ausland gehen und dort ihren Führerschein machen, das ist geltendes Recht sogar hier in Deutschland, denen unterstellst Du aber automatisch auch den Straftatbestand der Erschleichung!

2) Unterstelle mir hier bitte nicht, daß ich geltendes Recht umgehen will, das ist reine Interpretation von Dir, nichts weiter!

3) war meine Frage schlicht in der Art, ob der Gesetzgeber die 180-Tage-Frist nur für jene Leute vorsieht, die ihren Führerschein in Deutschland abgenommen bekommen haben, und somit anderen dennoch die Möglichkeit haben, einen verbilligten Führerschein im Ausland zu erwerben, denn das war meines Wissens vor einigen Jahren mal möglich.

4) ich empfehle Dir, nicht in Urlaub ins Ausland zu fahren, denn dort fahren nämlich genau jene Leute, denen Du jegliche Fahrtüchtigkeit absprichst, die haben ihren Führerschein nämlich mitunter dort gemacht

5) ist diese Diskussion absolut sinnfrei und somit für mich beendet, auch wenn Du das bestimmt wieder anders siehst

Schöne Grüße!
 
Ach, eine Fahrerlaubnis ist ein x-beliebiger Gegenstand? Dann frage ich mich, wozu ich eine Fahrschule besucht habe und anschließend geprüft wurde. Warum mache ich mich dann strafbar, wenn ich mir eine Fahrerlaubnis selbst ausstelle und warum bekomme ich sie dann nicht beim Händler nebenan? Nein, deine Behauptung ist pure Rechthaberei, sonst nichts.
alletKaputt schrieb:
Unterstelle mir hier bitte nicht, daß ich geltendes Recht umgehen will, das ist reine Interpretation von Dir, nichts weiter!
Tu ich das? Warst du es nicht selbst, der hier geschrieben hat, es ginge ihm um die reine Geldersparnis?

Außerdem ist es natürlich Unsinn, mir unterstellen zu wollen, daß ich allen Menschen, die in ihrem Heimatland den Führerschein gemacht haben, die Fahrtauglichkeit absprechen will. Aber etwas lesen und etwas verstehen ist zuweilen zweierlei.

Gruß Konradin
 
Nur mal so zur Abkühlung hier ... ;)

Ein Nachbar von mir, Portugiese, fuhr in DE LKW, obwohl seine bisherige Fahrerlaubnis dies so nicht zuließ. Nehmen wir mal an, aus Unkenntnis!

Okay, bei einer Kontrolle kam das raus, er bekam ein Verfahren, aus dem er noch glücklich rauskam. Jetzt wollte er in seinem Heimatland den LKW-Führerschein nachmachen bzw. neu machen - im Urlaub. Die Familie besitzt dort eine Wohnung und er hat dann einfach seinen Wohnsitz ein paar Monate vorher schon nach Portugal verlegt und letzten Sommer dort wollte er seinen LKW-Schein machen, da er in Portugal nicht mal 20% von dem kostet, wie in Deutschland.

nun gut, ich fand das schon etwas bedenklich, von wegen Qualität der Ausbildung und Zulässigkeit. Aber: mein Nachbar ist durch die Prüfung in Portugal gerasselt und hat immer noch keinen passenden LKW-FS.

Da frage ich mich schon, wie geeignet er für das Fahren von LKWs ist?! Denn in DE fuhr er ungefähr 4 - 5 Jahre lang schon Baustellen-LKWs. :rolleyes:


// EDIT:
sorry, hab das 'CLOSED' übersehen - war aber vielleicht noch eine interessante Ergänzung! ;)
 
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