alletKaputt
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- März 2009
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Hi Leutz,
hab da mal ne Frage, evtl. kennt sich ja hier jemand mit dem Thema aus.
Ich spiele mit dem Gedanken nachträglich noch den 1er Führerschein (mittlerweile heißt der ja anders) nachzumachen. Aus Kostengründen hätte ich das jetzt einfach in Polen oder Rumänien oder so gemacht, das kostet dann weniger und ne Woche Urlaub ist auch noch inklusive
Jetzt hat der Gesetzgeber ja wohl versucht einen Riegel vorzuschieben
, da viele Leute, denen der Führerschein abgenommen wurde, ins Ausland sind um dort ne Fahrerlaubnis zu machen. Ich bilde mir ein, daß man nun dort einen Wohnsitz angemeldet haben muß, für mindestens 180 Tage oder so.
Gilt das auch für den Fall, daß man noch eine gültige deutsche Fahrerlaubnis besitzt? Oder ist es da kein Problem einfach zusätzliche Scheine im Ausland zu "erwerben" und umschreiben zu lassen?
Merci beaucoup!
hab da mal ne Frage, evtl. kennt sich ja hier jemand mit dem Thema aus.
Ich spiele mit dem Gedanken nachträglich noch den 1er Führerschein (mittlerweile heißt der ja anders) nachzumachen. Aus Kostengründen hätte ich das jetzt einfach in Polen oder Rumänien oder so gemacht, das kostet dann weniger und ne Woche Urlaub ist auch noch inklusive

Jetzt hat der Gesetzgeber ja wohl versucht einen Riegel vorzuschieben
, da viele Leute, denen der Führerschein abgenommen wurde, ins Ausland sind um dort ne Fahrerlaubnis zu machen. Ich bilde mir ein, daß man nun dort einen Wohnsitz angemeldet haben muß, für mindestens 180 Tage oder so.Gilt das auch für den Fall, daß man noch eine gültige deutsche Fahrerlaubnis besitzt? Oder ist es da kein Problem einfach zusätzliche Scheine im Ausland zu "erwerben" und umschreiben zu lassen?

Merci beaucoup!
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