Führerschein Radlader/Teleskoplader geschlossen 

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Leo89

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Juni 2007
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Hi, wollte mal nachfragen, ob ich mit dem normalen Autoführerschein (B,L)einen Radlader, bzw einen Teleskoplader fahren darf der auf 20km/h begrenzt ist, aber schwerer als 3,5t.
Meines erachtens darf ich ja mit der Klasse L Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis zu einer Geschwindigkeit von 20km/h fahren. Bin mir nur nicht sicher, ob das Gewicht eine Rolle dabei spielt.
Wäre Super, wenns mir einer weiß.
MFG Leo89
 
Meines erachtens darf ich ja mit der Klasse L Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis zu einer Geschwindigkeit von 20km/h fahren
Meines Wissens nach war das früher so geregelt - mein Vater hat mir schon paar mal erzählt dass er solche Maschinen fahren darf (bis 20 km/h)

Aber bei Führerscheinen in der heutigen Generation ist dass anders geregelt: 3,5t mit der Führerscheinklasse B - mehr nicht! So ist es also mir in der Fahrschule erzählt worden...
...wenn du eine in der Nähe hast kannst ja dort mal nachfragen welchen Führerschein du dafür brauchst....

MfG
 
Darfst Du fahren! Die 3,5t Begrenzung bezieht sich auf LKW bzw. Transporter!
 
Hi,
Danke für euere Antworten.
Also darf ichs doch, habe auch im Fahrschullehrbuch nix drüber gefunden, dass die Selbstfahrenden Arbeitsmaschinen eine Gewichtsbegrenzung hättn.
MFG Leo89
 
Habe hier eine Übersicht über die (neuen) Führerscheinklassen hochgeladen:


Du darfst mit deinem Führerschein Zugmaschinen mit bis zu 32km/h fahren - das Gewicht spielt in diesem Fall keine Rolle.

MfG Earthling
 
hi, cool danke.... sogar is 32 km/h das hätt ich nun nich gedacht....
OK, dann könn war das ja jetzt als geschlossen betrachten


EDIT:mit l darf ich doch nur 25 km/h Selbstfahrende Arbeitsmaschinen fahren, 32 nur bei Zugmaschinen:

Klasse L:
Beinhaltet
ab 16 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und , sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs – Zulassungs – Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Quelle:
Alle neue EU Führerschein-Klassen in der Übersicht



nochmal Danke an alle!

MFG Leo89
 
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