Garantie Fall Gehäuse umbauen Frage 

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Kevin1

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Ich hab einen pc bekommen der fast meinen Wünschen entspricht.
An diesem stört mich lediglich das Gehäuse da dies keine richtige Lüftung hat und es viel zu heiß wird und optisch ganz und garnicht ansprechen ist.Es ist ein fertig Pc und ich wollte gerne wissen ob,wenn ich die Hardware umbau die Garantie verloren geht.Solte etwas passieren, bin ich mir im klaren das ich den dann im neuen Case nicht zurückschicken kann sondern ihn in das alte zurückbauen würde.
Vielen dank für eure Antworten

grüße,
Kevin:pjo
 
Nein, afaik erlischt die Garantie wenn du etwas baulich veränderst. Sie werden es dann immer so drehen das dein Fehler war und so wirst du kaum Garantieansprüche durchsetzten kannst.

Aber ich habe auch an meinem ehemaligen OEM PC so viel verändert :rolleyes: Die Garantie hab ich noch nie gebraucht, wenn was nich ging hab ich es selber ausgetauscht. Ist meist auch billiger ;)
 
Normalerweise hast du ja bei Fertig-PCs ein Siegel am Gehäuse. Ob die Garantie nun erlischt wenn du das zerstörst, darüber scheiden sich die Geister. Auf der sicheren Seite bist du natürlich wenn das Siegel noch ganz ist.
 
Durch das "zerstören" des Siegels verlierst du die Garantie, aber nicht die gesetzliche Gewährleistung da "die wesentliche Beschaffenheit des Komplett-PCs durch das Öffnen des Gehäuses nicht beeinträchtigt wird". Auch alle Klauseln in den AGBs oder dem Kaufvertrag sind nach §309 Nr. 8 BGB unwirksam :rolleyes:

Grüße, NoThInG

Vielleicht sich dazu das hier durchlesen.
 
Ok vielen dank, dann muss ich halt mit dem Gehäuse leben.

grüße Kevin
 
Hallo,
im Prinzip ist es alles richtig.
Was aber wenn man seinen Rechner erweitern will. Dazu musst Du den PC öffnen.
Es kann dich keiner zwingen den PC zum Händler zu bringen, damit der eine Erweiterung einbaut.
Also sind diese Klauseln damit unwirksam. Denn es ist ja dein PC den Du Käuflich erworben hast.

samson
 
Zwingen nicht, aber ich kenne auch Leute, die aufgrund eben dieses Siegels den kompletten PC jedesmal zum Händler tragen wenn drin irgendwas klappert. ;)
Ob sich der Händler dann aber im Fall des Falles querstellt oder nicht, kann man vorher auch wieder nicht wissen.
 
samson schrieb:
Hallo,
i
Es kann dich keiner zwingen den PC zum Händler zu bringen, damit der eine Erweiterung einbaut.
Also sind diese Klauseln damit unwirksam. Denn es ist ja dein PC den Du Käuflich erworben hast.

samson

Ein Komplettumbau, ist ja nun nicht unbedingt eine Erweiterung. Eine einfache

Erweiterung ist aber erlaubt. Der PC ist ja nun auch sein Eigentum, kann er

auch mit machen was er will, nur die Garantie ist unter Umständen halt

futsch.:D

Gruß
 
Ein Öffnen eines PC-Gehäuses, um z.B. eine TV-Karte, eine Speichererweiterung oder Ähnliches einzubauen, gehört zur normalen Funktion der Anwendung/Handhabung eines Computers. Bei einem Notebook sähe das u.U. schon anders aus.

Der Hersteller kann aber eine freiwillige Herstellergarantie mittels Sicherheitsaufkleber einschränken, wenn ein nicht autorisiertes Eingreifen erfolgt. Schließlich ist ja nicht jeder Anwender ein PC-Profi. ;)

Die gesetzliche Gewährleistung wird dadurch aber nicht beeinträchtigt, ausgenommen, durch das Öffnen des Gehäuses und Erweitern des PCs wird ein Schaden am Gerät verursacht, z.B. durch nicht fachgerechte Installation.

Ein Umbau sämtlicher Komponenten in ein anderes Gehäuse würde aber auf jeden Fall ein sofortiges Erlöschen auch der Gewährleistungspflicht des Verkäufers bedeuten.
 
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