Gedankenspiel - Gebrauchtwagenkauf - Eure Ideen! Auto & Recht 

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Halycon

Grüß euch!

Folgendes Szenario:

Ihr kauft einen Gebrauchtwagen von Privat. Sieht gut aus, hat neuen TÜV. Laut TÜV-Bericht erst erhebliche Mängel, die aber beim Nachbericht als behoben dokumentiert werden.
Ihr fahrt in die Werkstatt, um Service machen zu lassen.
Nachdem der KFZ-Meister sich das Auto genauer ansieht, wird das Auto wegen erheblicher Mängel und Verkehrsunsicherheit stillgelegt.
Der TÜV-Bericht ist dubios, möglicherweise höchst unseriös.

Ihr wollt euer Geld zurück und seid ziemlich sauer.
Was macht ihr?

(Bitte keine Ideen, wie: "aufs Mowl hauen" oder "hinfahren und zusammenscheißen")

Danke!
 
Ich bleibe sachlich, und berufe mich auf § 123 (1) BGB, dieser besagt wer zur Abgabe einer Willenserklärung (kauf des Fahrzeuges) durch arglistige Täuschung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.

Heißt also der Kauf des Fahrzeuges kann angefochten werden. Mängel am Auto kann man einfach nicht übersehen, ob es nur nun außerlich oder innerlich betrifft.

Anderseits, wenn der Verkäufer gutgläubig war kannst du ihm nicht viel anhaben. § 123 (2) sagt Hat ein Dritter(in unserem Fall die Dekra/TÜV) die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.

Ich würde einfach den zustande gekommen Kaufvertrag anfechten ;)
 
Besten Dank für deine Einschätzung.
Wer noch Meinungen dazu hat, bitte sehr!
 
Anfechten kannst du den Kaufvertrag zwar ... aber

du hast doch von gebraucht gekauft oder nicht?
War eine gültige TÜV-Plakette dran oder nicht?
Hat der Verkäufer schriftlich zugesichert, daß das Auto Mangelfrei ist?

Wie kommt ein Werkstattmeister dazu ein Auto stillzulegen? (selbst wenn du nur auf 3 Rädern ankommst und zum bremsen einen Anker werfen musst geht das den einen Scheißdreck an)

Stillegen tut bei uns die Polizei oder der TÜV und sonst keiner ... und wenn der TÜV/DEKRA die Plakette draufklebt heisst das auch nur daß die Kiste zu diesem Zeitpunkt fahrtüchtig war, das ist keinesfalls ein Garantie und schon gar nicht eine einklagbare Eigenschaft des Fahrzeugs.
 
Nun, in diesem Fall ist es womöglich doch ein Straftatbestand. Denn die im Mängelbericht aufgeführten erheblichen Mängel wurden nicht nur nicht behoben, es wurde auch durch ein Nachprüfungsprotokoll bestätigt, dass das Auto mängelfrei ist.
Und derartige Mängel treten nicht acht Wochen nach völliger Reparatur erneut auf, das kannst du mir glauben. Zudem gibt es weder Ersatzteil- noch Werkstattrechnungen über die angeblich ausgeführten Reparaturen.

Stillgelegt hat in diesem Fall nicht der KFZ-Meister, sondern der zufällig wegen Standard-TÜVabnahmen anwesende Prüfer des TÜV.

Das Auto ist gebraucht von privat, gültiger TÜV (zumindest laut Plakette), der VK hat zumindest folgendes schriftlich zugesichert:
"Der Verkauf des Kraftfahrzeuges erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, sofern der Verkäufer nicht eine Garantie oder eine anders lautende Erklärung abgibt. Unberührt von diesem Ausschluss der Sachmängelhaftung bleibt die Haftung für vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Handeln
sowie die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."
 
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