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Beweismittel: Messgerät Traffipax Traffiphot III, Frontfoto
Zeugen: Frau Schmidt, M. Stadtverwaltung Mannheim, Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Tja, jetzt solltest Du das in Angriff nehmen was ich
oben bereits geschrieben habe
Da Du der Meinung bist, dass Du noch bei gelb in die Kreuzung eingefahren bist
und ein zweiter Autofahrer nach und neben Dir auf die Kreuzung fuhr,
sollte das auf dem Bild auch zu sehen sein.
(Da die Bilder oft elektronisch ausgewertet werden, bist Du als vorderster
Fahrer (KfZ-Kennzeichen) auf dem Foto automatisch der Übeltäter)
Also Fotos anschauen und ggf auf das andere Auto verweisen lohnt sich!
Sollte doch nur Dein Auto zu sehen sein, aber Dein Gesicht nicht zu erkennen,
streite ab, dass Du an dem Tag überhaupt gefahren bist, aber nicht mehr weißt,
wem Du Dein Auto geliehen hast.
(Dafür wirst Du allerdings eine Fahrtenbuch-Auflage bekommen).
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Jetzt soll ich da meine Personalien angeben...
... das musst Du auf jeden Fall ...
. . . joa und bei dem dritten steht da, ob ich die Tat zugebe, oder nicht. wenn nicht, soll ichs begründen, warum.
Wenn Du alleine und eindeutig auf dem Bild zu erkennen bist,
hast Du noch die Möglichkeit trotzdem die Tat NICHT zuzugeben.
In dem Feld zur Begründung schreibst Du nur diesen Satz:
"Einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren widerspreche ich"
Dann müsste für Deinen Fall ein "richtiges" mündliches Verfahren mit Staatsanwalt, Richter usw eröffnet werden.
Dabei ist es jedoch einigermaßen wahrscheinlich, dass das Verfahren
eingestellt wird. (Wegen Überlastung der Gerichte)
Solltest Du dann u.U. zuerst eine Vorladung zu Polizei bekommen
(die sollen manchmal zur Vermeidung einer mündlichen Verhandlung
dem Übeltäter doch noch ein Geständnis au der Nase kitzeln),
machst Du dort
zur Sache keinerlei(!) Aussage
(auch nicht, ob das auf dem Bild Dein Auto ist o.ä. )
Bei einer nicht zu erwartenden Vorladung vor Gericht kannst Du Deinen
Widerspruch vor dem Gerichtstermin jederzeit wieder zurückziehen
(damit Dir keine Verfahrenskosten entstehen)
und das normale Bußgeldverfahren nimmt seinen Verlauf . . .
viel Erfolg,
Ciao
bestoernesto :hy:
edit:
... naja, allerdings mach ich atm grad halt meine nachschulung bzw. das aufbauseminar...
das is echt scheis*e -.-
hatte das erst gar nicht verinnerlicht
. . .
ich zahl das, gebs zu und so. ich guck auserdem, dass das schnell über die bühne geht. vllt hab ich ja glück

- wenigstens is net de lappen fürn monat weg
Den Zahn solltest Du Dir ziehen!
In diesem Fall kann es sein, dass Dein Lappen ganz weg ist, und nach 2 Jahren und ner MPU
kannste dann wieder von vorne anfangen.