Die Frage stellt sich, was Dein Belang ist.
Eine Haftungsbeschränkung ist erst mit einer GmbH zu erreichen ( wie der Name schon sagt ). Dies bedeutet aber ein Stammkapital von 25.000.- EUR.
Wenn Du nur ein Gewerbe anmelden willst um in den Genuß von Großhandelskonditionen zu kommen ist die GbR das minimalste ( aber voll haftbar ). Aus Sicht des Finanzamtes müssen dann die Zahlen einigermaßen stimmen d.h.: die sogenannte Gewinnerzeihlungsabsicht muß erkennbar sein.
Noch ein Beispiel : Du machst schon immer Musik und möchest dies groß aufziehen, weil Deine Kunden auch langsam mal ne Rechnung brauchen.
Jetzt meldest Du ein Gewerbe auf Deiner Gemeinde an und schon gehts los.
Beim Finanzmat kannst Du Deine Anlage ( die Du schon hast ) die ersten Jahre als Verlust einsetzen. Und jeden Kuli den Du brauchst ( man kann sogar Werbegeschenke absetzen ) und sowieso kaufst, geht in Deine Gewinn- Verlustrechnung ein. Also warum nicht ? Und der Verlust oder Gewinn wird auf Dein nicht selbsständiges Einkommen auf - oder abgerechnet.
Nur Vorsicht : immer nur Verlust schaut sich das Finanzamt nur 3 -4 Jahre an und kann, wenn die Gewinnerziehlungsabsicht nicht erkennbar ist, die zurückgezahlten Steuern wieder einfordern.
Wenn man sowieso schon Geschäfte macht, warum nicht offiziell.
Man muß sich halt daran gewöhnen für Gewinne Steuern zu zahlen ( allerdings zahlt man keine Renten- und Krankenversicherung ).
Dies ist ein Beispiel aus meiner eigenen Praxis ( weiteres gerne mehr ).