GEZ als minderjähriger Azubi? geschlossen 

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auamanu

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Hallo,
heute kam ich von der Arbeit nachhause und mir wurde berichtet das ein GEZ-Mann bei uns im Haus war. Alle Fernseher und Radios meiner Eltern sind angemeldet und brav bezahlt. Als der Mann meine Mutter fragete ob ich einen PC hätte hat diese mit Ja geantwortet was wohl ein großer Fehler war.. :(
Ich wurde nun angemeldet und soll mit meinen paar Euro Azubi Gehalt wovon ich mein Auto und jeden Arbeitstag Benzin für 100km bezahlen darf auchnoch GEZ bezahlen :( Find das schon ne Frechheit wenn ich schon 18 währe würd ichs gerade noch verstehn aber so..

Naja, also mein Zimmer war zu dem Zeitpunkt verschlossen und von außen gibt es keine Möglichkeit zu überprüfen ob sich da nun wirklich ein PC befindet. Die Anmeldung stützt sich auf die Aussage meiner Mutter (der Mann hat definitiv gemerkt das sie keine Ahnung davon hat was denn ein Internetfähiger PC ist) und einem kurzen Telefonat zwischen dem Kontrollör und mir.

Ich habe mir nun 2 Sachen überlegt:

1. Ich schreibe einen Wiederruf, da ich die Anmeldung nicht unterschrieben habe, nix davon wusste und kein meldepflichtiges Gerät habe (sagen wa zumindest mal^^)

2. Ich melde den PC wieder ab mit der Begründung das ich ihn wegen dem ganzen GEZ Misst gleich mal entsorgt habe.

Wenn ich richtig liege müssten die mir ja beweisen das ich ein empfangsbereites Gerät weiter besitze und dazu müssen Sie in meine Räumlichkeiten die aber DEFINITIV nicht ohne mich einzusehen oder zu betreten sind und ich lass die sicher nicht rein ;)

Ich weiß ist vilt unfair gegenüber denen die bezahlen.. Aber jetzt auchnoch Azubis im 1. Lehrjahr ausnehmen die eh kaum über die Runden kommen find ich schon dreist..

Achja, hier noch ein Wiederruf den ich geschrieben hab:
Wiederruf der Anmeldung eines neuartigen Empfangsgeräts


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit wiederrufe ich die Anmeldung des Teilnehmers ---- (Beleg-Nr. 0000000) die am 19.04.2010 ohne mein Wissen und ohne meine Unterschrift durchgeführt wurde. Außerdem hatten ihr Beauftragter ----- (Beauftragten-Nr. 00000) sowie meine Erziehungsberechtigten zu besagten Zeitpunkt keine Zutrittsmöglichkeit in meine Räumlichkeiten oder Kenntnis darüber ob sich darin anmeldepflichtige Geräte befinden.

Mein Vormund ------ hat aus Unwissenheit darüber das ich seit September 2009 keinerlei anmeldepflichtige Geräte mehr besitze, sich von Herrn ---- verunsichern lassen und deswegen die Anmeldung fälschlicherweise unterschrieben.

Zugleich wünsche ich einen Auszug über alle Daten die über meine Person ----- bei ihnen oder ihnen zugehörigen Unternehmen gespeichert sind und beantrage die sofortige Löschung.
Denkt ihr der ginge so i. o.?
 
mir is irgendwie, als wenn dir der gar nix kann. grunddessen, du lebst noch daheim und die geräte daheim sind angemeldet. und da ist, wenn ein fernseher angemeldet ist, der rest mit inbegriffen.
es ist schlicht egal, wem die geräte gehören, du ist ja nicht zur untermiete dort.
wärst du in einer eigenen wohnung, sähe die sache wohl anders aus.
 
Ja der Typ meinte ich hätte "Exclusive Nutzungsrechte" an dem PC (hat er auch recht^^) und deswegen muss ICH den PC extra bezahlen obwohl meine Eltern bereits alles angemeldet haben.. Ob das nun so rechtens ist weiß ich nicht, versuch ich seit gestern herrauszufinden ^^
 
Für dich als Azubi gilt, dass du für deine Geräte zahlen musst, wenn dein Einkommen einen bestimmten Satz übersteigt: Die GEZ sagt hierzu:

In einem Privathaushalt ist grundsätzlich nur ein Radio, ein Fernsehgerät oder ein neuartiges Rundfunkgerät gebührenpflichtig. Die Vergünstigung, für eine Rundfunkgebühr mehrere Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalten zu können, gilt für den Rundfunkteilnehmer selbst sowie für seinen Ehegatten.

Sie betrifft auch Personen, die im Haushalt des Rundfunkteilnehmers leben und deren Einkommen den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige nicht übersteigt, z. B. schulpflichtige Kinder.

Die Regelsätze für Haushaltsangehörige sind bundeseinheitlich geregelt. Die Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige beträgt seit 1. Juli 2009 287 Euro.

Ausnahmen:

Haushaltsangehörige (z. B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen - wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente - haben, das den Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt. Wenn beispielsweise Sohn oder Tochter über ein Einkommen verfügen und Rundfunkgeräte im Zimmer, im Auto bzw. am Arbeitsplatz haben, müssen sie diese Geräte auf ihren Namen anmelden und Gebühren zahlen.

Auf der GEZ-Seite ist auch unter "Internet PC" erklärt, was darunter zu verstehen ist.

Du musst natürlch auch an ein eventuell in deinem Auto eingebautes Radio denken, bzw. an ein eventuell Internetfähiges Handy.

Übrigens muss man die Burschen garnicht in die Wohnung lassen, wenn man nicht will.
 
Dann gebe ich mein halbwissen auch mal zu besten:

Als Azubi bzw. Allgemein muss man keine GEZ bezahlen, wenn keine Geräte in deinen Räumen rumstehen. Also du keinen eigenen Fernseher oder ein Radio (auch Autoradio) hast. Auf PCs muss man grundsätzlich keine GEZ bezahlen.
 
Auf PCs muss man grundsätzlich keine GEZ bezahlen.

Nicht ganz richtig.
Als neuartige Rundfunkempfangsgeräte werden solche Geräte angesehen, die Hörfunk- oder Fernsehprogramme über konvergente Plattformen ohne Rundfunkempfangsteil wiedergeben können, wie z. B. das Internet (www) oder die UMTS-Technologie.

Neuartige Rundfunkgeräte sind z. B.:
- PCs und Notebooks, die Radio- und Fernsehprogramme ausschließlich über das Internet empfangen.
- PDAs und MDAs/Smartphones, die Rundfunk ausschließlich über das Internet oder UMTS empfangen.
- Server, wenn sie ohne besonderen technischen Aufwand an das Internet angeschlossen werden können.
- UMTS- und WLAN-Handys, die Radio- und Fernsehprogramme ausschließlich über UMTS oder das Internet empfangen.

Radio und neuartiges Rundfunkgerät
(Grundgebühr) 5,76 EUR

Du musst also auch für einen PC zahlen, der an das Internet angeschlossen ist.
Ich will ja keine Diskussion über GEZ lostreten, aber ich finde in diesem Zusammenhang doch wieder folgende Tatsache lustig:
Als Auszubildender oder Student mit Bafög zahlt man keine GEZ Gebühren, obwohl man ja eigentlich ein "Einkommen" hat.
Als normaler Student ohne Bafög wird aber sehr wohl GEZ fällig. An sowas sieht man wieder was für eine Sauerei da betrieben wird und wie undurchdacht das System ist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mal eine ganz andere Frage, beziehst du Bafög? Falls hat hätte sich die Diskussion wohl erledigt.
 
auamanu schrieb:
Ich wurde nun angemeldet und soll mit meinen paar Euro Azubi Gehalt wovon ich mein Auto und jeden Arbeitstag Benzin für 100km bezahlen darf auchnoch GEZ bezahlen :( Find das schon ne Frechheit wenn ich schon 18 währe würd ichs gerade noch verstehn aber so..

Noch nicht 18, aber schon ein eigenes Auto, mit dem du jeden Tag 100 km zur Arbeit fährst? Wie geht das denn? Selbst wenn du schon den "Führerschein mit 17" hättest, dürftest du doch ohne Beifahrer, der schon einen Führerschein hat, gar nicht fahren. Oder hast du jemanden, der jeden Tag mit dir auf die Arbeit fährt, dort den Tag verbummelt und dann wieder mit dir nach Hause fährt?

@ topic:

Es ist schon eine Frechheit, was sich die GEZ erlaubt! Vor allem die Regelung mit dem BAföG ist ja bescheuert. Wer BAföG kriegt, also Kohle hat, muss nichts zahlen. Wer kein BAföG kriegt, also gezwungen ist, neben dem Studium noch arbeiten zu gehen, und ständig knapp bei Kasse ist, der muss zahlen.

Und dann wird da eine unwissende Mutter überrumpelt und dazu genötigt, die GEZ-Anmeldung für ihren nicht anwesenden und nichts ahnenden Sohn zu unterschreiben.

Ich würde auch sofort widerrufen und behaupten, dass ich den PC, von dem meine Mutter sprach, gar nicht mehr besitze. Das Gegenteil sollen sie dir erst mal beweisen, was schwierig wird, wenn du sie dein Zimmer nicht betreten lässt, denn ohne deine Zustimmung dürfen sie ja nicht rein. Obwohl, man könnte ja den PC ins Wohnzimmer oder Abeitszimmer der Eltern stellen, dann die Heinis reinlassen, und wenn sie geschluckt haben, dass du keinen eigenen PC hast, ihn wieder zurück in dein Zimmer stellen.
 
Wie geht das denn?

Man kann, wenn man das Auto braucht und das tut auamanu in diesem Fall für die Ausbildung, eine Sondererlaubnis beantragen mit der man die Erlaubnis erhält auch schon unter 18 alleine Auto zu fahren. Jedoch darf man das Auto dann nur für den Weg zur Arbeit nehmen. [/OT]
Grüße! :)
 
Bei mir stand damals der GEZler vor der Tür, als ich diese nichts ahnend aufgemacht habe. War auch noch Minderjährig. Er meinte zu mir, dass ich zahlen muss, wenn ich PC,TV, Radio etc. in meinem Zimmer stehen hab.
Musste sogar nachzahlen, da die GEZ erst mehrere Monate nach meinem Ausbildungsbeginn damit ankam :mad:

Also immer schön die Tür zuschlagen, wenn solche Idioten davor stehen ;)
 
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