Ich würde Dir gerne Helfen, jedoch kann ich mit der Österreichischen Rechtspflege nicht viel anfangen. Vielleicht kann ich Dir jedoch ein paar grundlegende Dinge erläutern, die Dir mehr oder weniger Hoffnung machen
Grundsätzlich tendiere ich jedoch dazu, dass die Wahrscheinlichkeit gering ist, den schließlich reicht laut GIS-Angaben bereits der Besitz von Rundfunkempfangseinrichtungen aus um einen Anspruch zu begründen. Allenfalls bleibt Dir natürlich die Möglichkeit glaubhaft zu machen, dass Du keinerlei Gerätschaften besitzt, die zu einem Radio- oder Fernsehempfang tauglich sind.
Weiterhin könntest Du eine Gebührenbefreiung beantragen, sowas funktioniert in einigen Fällen, wenn Du nachweisen kannst, dass bei Dir gewisse Voraussetzungen vorliegen.
An eine Leitentscheidung, so wie Du sie suchst möchte ich aber auch eher nicht glauben, da auch dies vermutlich lediglich eine Ausnahme war.
Naja eine offizielle Befreiung wird sicher schwierig, aber wenn Du auf eine Anbindung nach außen verzichten kannst, sollte es ein Problem, auch seitens des Gewissens nicht geben
cya
T0x1n
PS: Die GIS hat ne super Page, da stehen ganz wertvolle Dinge für solche Belange drin...