cc210678
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- Apr. 2006
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- 19
Hi,
meine Freundin hat das Notebook von meinem Bruder geschrottet.
Sie ist über ihre Eltern Haftpflicht-versichert. Gestern haben wir das defekte Gerät an die Versicherung geschickt, da die Versicherung darauf bestand.
Das Notebook( Compaq Presario 1800T) hat mein Bruder vor 5 Jahren für ca. 2000 DM bei ebay gekauft. Hatte aber von der Ausstattung einen viel höheren Wert. Jetzt meine Frage: Was wird mein Bruder von der versicherung verlangen können oder zu erhoffen haben? Kann er darauf bestehen, so wie es in §249 Absatz 2 BGB steht, eine Geldzahlung zu verlangen? Wird der Wiederbeschaffungswert gezahlt oder der Zeitwert oder werden die Reparaturkosten gezahlt? Das Notebook hat definitiv ein kaputtes Mainboard, das haben wir in einem PC-Fachgeschäft schon feststellen lassen.
Also hat schon mal jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Danke
Christian
meine Freundin hat das Notebook von meinem Bruder geschrottet.
Sie ist über ihre Eltern Haftpflicht-versichert. Gestern haben wir das defekte Gerät an die Versicherung geschickt, da die Versicherung darauf bestand.
Das Notebook( Compaq Presario 1800T) hat mein Bruder vor 5 Jahren für ca. 2000 DM bei ebay gekauft. Hatte aber von der Ausstattung einen viel höheren Wert. Jetzt meine Frage: Was wird mein Bruder von der versicherung verlangen können oder zu erhoffen haben? Kann er darauf bestehen, so wie es in §249 Absatz 2 BGB steht, eine Geldzahlung zu verlangen? Wird der Wiederbeschaffungswert gezahlt oder der Zeitwert oder werden die Reparaturkosten gezahlt? Das Notebook hat definitiv ein kaputtes Mainboard, das haben wir in einem PC-Fachgeschäft schon feststellen lassen.
Also hat schon mal jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Danke
Christian