Handynutzung auf der Arbeit Frage 

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walleaufmalle

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Wenn man durch Handynutzung auf der Arbeit eine Abmahnung bekommt ?
Was bedeutet das für die Zukunft ?
Wie lange ist diese gültig.

Würde mich über Antworten freuen :!:
 
Hallo walleaufmalle,

für die Zukunft bedeutet es, dass du dich möglichst nicht noch einmal mit einer Handynutzung auf der Arbeit erwischen lassen solltest. Für den Fall, dass es noch einmal oder mehrmals passiert, hat dein Arbeitgeber es leichter, dich zu kündigen. Wenn es also nicht wieder vorkommt, brauchst du erst einmal nichts zu befürchten.

Eine Abmahnung hat kein Verfallsdatum, nach dem die Gültigkeit abläuft. Allerdings wird bei einer Kündigung dann vom Arbeitsgericht im Einzelfall entschieden, wie lange der erzieherische Effekt zu berücksichtigen ist. Demnach dürfte z.B. eine 10 Jahre alte Abmahnung nicht mehr als Kündigungsgrund gelten.

MfG

patchmatch :) :) :) :)
 
Der abgemahnte Arbeitnehmer kann sich beim Betriebsrat gemäß §§ 84 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 BetrVG beschweren. Hält der Betriebsrat die Beschwerde für berechtigt, so kann er nach § 85 Abs. 1 BetrVG beim Arbeitgeber die Abhilfe der Beschwerde verlangen.
Eine Abmahnung ist solange „in der Welt“, wie sie sich in der Personalakte befindet. Es ist davon auszugehen, dass eine Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte nach zwei Jahren verlangt werden darf.
Dein Arbeitgeber ist mit dem Verbot allerdings im Recht: Handyverbot am Arbeitsplatz: Ist das Verbot legal? - Arbeitsrechte 2019
 
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