Handyvertrag ungültig bzw anfechtbar?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Sahnepop

Registered +
Registriert
Mai 2009
Beiträge
99
Hi,
ich versuche mal kurz zusammen zu fassen, was mich momentan beschäftigt.

Habe im Ende August/September 2008 eine UMTS-Flat mit Stick bei BASE bestellt mit 24-Monatsvertrag über die Hotline. Ich hatte da angerufen und die gebeten, zu checken, ob ich in dem PLZ-Gebiet 745** damit Empfang haben würde. Ein Herr Weber hat mir das bestätigt und ich dann also bestellt.

Bei mir zu Hause brauche ich das Ding nicht, eben nur wenn ich mich in der Gegend 745** aufhalte und dort gibt es keine Netzabdeckung wie ich feststellen musste und dann auch von der Hotline gesagt bekam. Als ich den Stick zurück geschickt hatte, kam der wieder retour zu mir zurück, warum auch immer :(

Hat einer ne Ahnung, ob man sowas anfechten kann? Ich brauche den Vertrag so ja nicht und nutze den auch nicht.
 
du hast vor über einem jahr einen vertrag abgeschlossen und jetz fällt dir auf das du eigentlich keine netzabdeckung hast und du den vertrag deswegen kündigen willst ? Verstehe ich das richtig ?
 
Ich hab da halt öfter mal nachgefragt und die wissen bei der Hotline auch nie richtig bescheid und vertrösten einen immer auf später oder versprechen Rückrufe und nichts passiert.

Auf Faxe und Briefe wird auch nicht reagiert. Deswegen bin ich am Überlegen, ob ich da nen Anwalt einschalte.
 
Die Netzabdeckung in dem von Dir abgefragten Bereich ist eine wesentlich Eigenschaft,
die erfüllt werden muss, da sie für den Vertrag entscheidungsrelevant ist.

Wenn die Netzabdeckung zugesagt wurde (auch wenn nur mündlich) und sich herausstellt,
dass die Aussage falsch war, ist ein Rücktritt möglich.

Der Rücktritt sollte natürlich mit entsprechender Begründung erfolgen.

Wichtig ist auch, dass es sich NICHT um eine Kündigung des Vertrags handelt !

Wenn die der Provider die zurückgesandte Hardware wieder schickt, hat das
grundsätzlich KEINE rechtlich Bedeutung.
Du hast jetzt nur eine bestimmte befristete Aufbewahrungspflicht,
nach deren Ablauf Du den Stick "entsorgen" kannst.

Um rechtliche Nachteile zu vermeiden, würde ich den Provider davon in
Kenntnis setzen und ihm dadurch die Möglichkeit geben, den Stick auf
eigene Kosten zurück zu bekommen. Rührt sich der Provider nicht ist das sein Pech.

Denk daran Dir die Namen der Mitarbeiter(innen) des Providers zu notieren,
mit denen Du zu tun hast und hattest.
Gesprächsnotizen (mit Datum etc.) sind wichtige Dokumente, wenn es zu einem Streit kommt.
Außerdem solltest Du die Namen Deiner bekannten/Freunde notieren, die bei den Gesprächen
dabei waren und als Zeugen für Deine Darstellung der Fakten dienlich sein können.

In der Regel gehen die Provider allerdings einem Streit aus dem Wege..

Achtung: Benutze auf keinen Fall den Stick anderweitig!

Es lässt sich leicht feststellen ob und wann Du den Stick an anderen Orten benutzt hast.
Wenn Du das tust wird der Vertrag den du anfechtest durch sog. konkludentes Handeln
rechtskräftig und kann von Dir nicht mehr widerrufen werden.

Hoffe die Informationen sind für Dich nützlich

LG

Alatah
 
Vielen Dank, auf so eine Antwort hatte ich gehofft.

Wünsche dir noch nen schönen Abend!
 
Alles Gute - und daran denken:
AGB's sind der kümmerliche Versuch eines Stärkeren,
den Schwächeren das Gefühl zu geben, sie seien an allem Schuld.

LG

Alatah

P.S. Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast ist ein Anwalt IMMER eine gute Wahl...
(Wie sagte Jack Nicholssen in eine Frage der Ehre...
" Verhalte Dich freundlich - und hab' ein Panzerbataillon an Deiner Seite...")
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben Unten