Hausdurchsuchung geschlossen 

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schmecky5

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Hey,

mal was rechtliches:

Angenommen Person A geht zur Polizei behauptet das Person B ne Festplatte mit Raubkopien hat.

Wird das von denen ernst genommen und es gibt ne Hausdurchsuchung mit folgendem Strafverfahren?

Es gab ja mal dieses Bagatellurteil.

Muss man da Angst haben?
 
Wegen einer Festplatte voller Raubkopien? Kann ich mir kaum vorstellen.
Meines Erachtens wird die Polizei tätig wenn es gewerbsmäßige Verteilung von Raubkopien sind, also wenn Person B mit den Raubkopien Geld verdienen will.
Ein anderer Punkt bei den die Polizei sicher hellhörig wird ist wenn es um Kinderpornos geht - aber auch da wird die sicher von Person A genaueres wissen wollen.
Da eine Hausdurchsuchung nur auf richterliche Anweisung geht wird dieser also sicher stichhaltige Beweise oder Indizien haben wollen. Schließlich könnte Person A wenn er Person B "aus Spaß" anschwärzen will ziemliche Problem wegen übler Nachrede etc bekommen.

Aber Achtung: Ich bin kein Jurist oder Polizist ;-)

Wegen ein paar Raubkopien auf dem Rechener würde ich mir mal keine Gedanken machen.

So long
 
Hi,

Angenommen Person A geht zur Polizei behauptet das Person B ne Festplatte mit Raubkopien hat.

Behaupten kann Person A vieles ;)

Wenn A einen konkreten Hinweis oder Verdacht äußert, dass B Raubkopien zu Hause auf der Festplatte bunkert, weil er dies z.B von D gehört hat, geht die Polizei der Sache natürlich nach.

Wird das von denen ernst genommen und es gibt ne Hausdurchsuchung mit folgendem Strafverfahren?

Die Polizei muss jeder Strafanzeige nachgehen. Der A wird im Falle einer Anzeige befragt, wenn die Polizei der Meinung ist, das reicht aus, wird ermittelt. Ob ein Verfahren eingeleitet wird und ob eine Durchsuchung stattfindet entscheidet schließlich der Staatsanwalt.

Es gab ja mal dieses Bagatellurteil.

Ach ja, wie lautet das? schmecky5 darf Raubkopien auf der Festplatte haben :p

Nein mal im ernst, das ist ein Verstoß gegen § 106 UrhG, wobei man natürlich unterscheiden muss, ob die Kopien nur für den privaten Gebrauch oder wirklich weitläufig verteilt werden.

Muss man da Angst haben?

Ich kenne Deine Festplatte ja nicht ;)

Gruß Nicolas
 
Viel schöner wird die sache doch, wenn person A vorher person B eine festplatte voller KiPos od. ähnliches unterjubelt und dann erst zur polizei geht und der irgend ne gut durchdachte geschichte erzählt. (oder das gleiche mit BTM et c. durchführt)

allerdings würd ich da nicht in der situation von person b sein, denn ich könnt mir vorstellen, dass es sehr schwer wird, nachzuweisen, dass einem die platte untergejubelt wurde, wenn sie eben bei einem selbst irgendwo gefunden wurde. und letzten endes gilt ja sowieso der kategorische imperativ "handle immer so, wie du zugleich wollen kannst, dass andere handeln". und die polizei wird wohl trotzdem noch irgendwie die wahrheit herausfinden - hoffentlich.


im übrigen würde person a auch viel mehr aufmerksamkeit bei der polizei erlangen, wenn sie sagen würde, dass person b illegale raubkopien über das internet verteilt. da ist die polizei doch viel mehr hinterher, aus so nem leecher können die doch kaum was rauspressen, aber nen verteiler, den könnte man ja ordentlich ausnehmen - selbst wenn sich das dann am ende als ne ente rausstellt, hellhöriger dürften die ermittlungsbehörden da sicher werden!
 
Naja ich hab mal iregdnwo gehört, das die nicht die Wahrheut finden, sondern möglichst schnell Beweise und Inizien si zusammenlegen, das sie schnell nen Schuldigen finden. Und für n Gericht es ist ein Freihspruch angeblich aufwändiger als ne Verurteilung mit ner kleinen Strafe oder auch Einstellung des Verfahrens.
Vlt. isses ja auch nur sonn Irrtum der von Mund zu Mund getragen wird.
 
im übrigen würde person a auch viel mehr aufmerksamkeit bei der polizei erlangen, wenn sie sagen würde, dass person b illegale raubkopien über das internet verteilt. da ist die polizei doch viel mehr hinterher, aus so nem leecher können die doch kaum was rauspressen, aber nen verteiler, den könnte man ja ordentlich ausnehmen - selbst wenn sich das dann am ende als ne ente rausstellt, hellhöriger dürften die ermittlungsbehörden da sicher werden!

Klar wäre das für die Polizei interessanter.

Die Frage wäre halt, ob A das auch beweisen kann. Mit solchen Sachen sollte man vorsichtig sein, der Schuss kann hier schnell nach hinten los gehen und A hat womöglich ne Anzeige wegen falscher Verdächtigung am Hals ;)
 
Herr A müsste seine Behauptungen ggenüber der Polizei schon glaubhaft belegen können, dass diese ein Strafverfahren einleitet. Die Anordung einer Wohnungs- bzw. Hausdurchsuchung obliegen dann aber immer noch der Staatsanwaltschaft bzw. einem Richter, wenn keine Gefahr im Verzug vorliegt. Die Hürden hierfür sind sehr hoch, da es sich bei der Durchsuchung von privaten Räumlichkeiten um ein hoch geschütztes Rechtsgut handelt. Hierbei muss auch immer die Verhältnismäßigkeit beachtet werden und die dürfte bei ein paar Raubkopien für den Eigengebrauch (Spiele, Musik, etc...) nicht gegeben sein.
 
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