Fresh D.
Registered +
- Registriert
- Juni 2007
- Beiträge
- 213
Hallo Leute,
ich habe folgendes Problem: Meine Mutter behauptet, meine Freundin dürfe nicht bei mir im Zimmer übernachten, da ich kein Hauptmieter bin, weil ich ja nicht auf dem Mietvertrag stehe. Ich bin der Meinung, dass ich das Recht habe, da die Wohnung mein Hauptwohnsitz ist und ich somit das Hausrecht für mein Zimmer und gemeinsam genutzte Räume für mich reklamiere, ich bin also der Meinung, dass ich das Recht habe bei mir übernachten zu lassen wen ich will, solange derjenige sich nicht aufführt wie ein Verrückter, also zB. die Wohnung demoliert.
Was ist da der rechtliche Standpunkt? Habe ich das Recht, zu verlangen, dass meine Freundin hier übernachten darf?
mfg
Edit: Das bringt mich so nicht weiter, meine Mutter behauptet, dass ich KEIN Mieter bin, weil ich ja keine Miete zahle. Sie meint sie wäre der Alleinmieter-
Ich bin 18 Jahre alt und Schüler, erhalte also Kindergeld. Eine Kostenbeteiligung würde ich ja aktzeptieren, sie ist nur der Meinung, dass das nicht reicht, weil meinen Freundin kein Aufenthaltsrecht hat.
ich habe folgendes Problem: Meine Mutter behauptet, meine Freundin dürfe nicht bei mir im Zimmer übernachten, da ich kein Hauptmieter bin, weil ich ja nicht auf dem Mietvertrag stehe. Ich bin der Meinung, dass ich das Recht habe, da die Wohnung mein Hauptwohnsitz ist und ich somit das Hausrecht für mein Zimmer und gemeinsam genutzte Räume für mich reklamiere, ich bin also der Meinung, dass ich das Recht habe bei mir übernachten zu lassen wen ich will, solange derjenige sich nicht aufführt wie ein Verrückter, also zB. die Wohnung demoliert.
Was ist da der rechtliche Standpunkt? Habe ich das Recht, zu verlangen, dass meine Freundin hier übernachten darf?
mfg
Edit: Das bringt mich so nicht weiter, meine Mutter behauptet, dass ich KEIN Mieter bin, weil ich ja keine Miete zahle. Sie meint sie wäre der Alleinmieter-
Ich bin 18 Jahre alt und Schüler, erhalte also Kindergeld. Eine Kostenbeteiligung würde ich ja aktzeptieren, sie ist nur der Meinung, dass das nicht reicht, weil meinen Freundin kein Aufenthaltsrecht hat.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: