Hausrecht als Bewohner geschlossen 

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Fresh D.

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Hallo Leute,

ich habe folgendes Problem: Meine Mutter behauptet, meine Freundin dürfe nicht bei mir im Zimmer übernachten, da ich kein Hauptmieter bin, weil ich ja nicht auf dem Mietvertrag stehe. Ich bin der Meinung, dass ich das Recht habe, da die Wohnung mein Hauptwohnsitz ist und ich somit das Hausrecht für mein Zimmer und gemeinsam genutzte Räume für mich reklamiere, ich bin also der Meinung, dass ich das Recht habe bei mir übernachten zu lassen wen ich will, solange derjenige sich nicht aufführt wie ein Verrückter, also zB. die Wohnung demoliert.

Was ist da der rechtliche Standpunkt? Habe ich das Recht, zu verlangen, dass meine Freundin hier übernachten darf?

mfg

Edit: Das bringt mich so nicht weiter, meine Mutter behauptet, dass ich KEIN Mieter bin, weil ich ja keine Miete zahle. Sie meint sie wäre der Alleinmieter-

Ich bin 18 Jahre alt und Schüler, erhalte also Kindergeld. Eine Kostenbeteiligung würde ich ja aktzeptieren, sie ist nur der Meinung, dass das nicht reicht, weil meinen Freundin kein Aufenthaltsrecht hat.
 
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Es ist vollkommen uninteressant, wie alt du bist. Fakt ist, die Wohnung ist die deiner Mutter, denn sie hat den alleinigen Mietvertrag auf ihren Namen.

Da du volljährig bist, bist du keineswegs gezwungen, bei deiner Mutter zu wohnen. Aber solange du die Annehmlichkeiten des 'Hotel Mama' nutzt, solange wirst du auch die Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen müssen. Abhilfe schafft eine eigene Wohnung (oder WG), da gelten dann (mit) deine Spielregeln.

Die Idee mit dem Hauptwohnsitz ist ja ganz nett, greift aber nicht, da selbst ein Neugeborenes, welches über keinerlei Geschäftsfähigkeit verfügt, den Wohnsitz seiner Mutter, bei der es lebt, auch quasi als Hauptwohnsitz hat. Sei froh, daß du etwas älter bist. Denn im Gegensatz zu einem Kleinkind kannst du dir deinen Wohnort frei aussuchen und keiner kann dich daran hindern, auszuziehen, wenn dir die Regeln nicht passen.

Alles auf dieser Welt hat eben seinen Preis. :)
 
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Es ist eben nicht uninteressant, wie alt er ist, Konradin. Vielleicht interessiert es Dich nicht, mich schon. Eine rechtlich interessante Fragestellung ...

Man könnte hier ein Untermietverhältnis vermuten. Deine Mutter ist Hauptmieterin , Du ihr Untermieter. Als Untermieter hast Du auch das Recht Besuch zu empfangen. Allerdings mit der Einschränkung, dass es kein Dauerbesuch werden sollte, da sich die Nebenkosten dadurch zwangsläufig erhöhen.

Ggf. erhält Deine Mutter noch Kindergeld, Du gibst Kostgeld ab und hilfst im Haushalt mit, dann ist das eben Dein Beitrag zur Mietzahlung ;)
 
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Und wie üblich ist es schade, dass vom TS solche durchaus relevanten Fakten fehlen ...

Wie soll man helfen, wenn nicht alle Info vorliegen?

Vielleicht einfach auch bedenken, dass das I-net kein Rundtischgespräch ist, wo man schnell mal per Zwischenfrage etwas klären kann, sondern ein Medium, wo durch fehlende Info ganz schnell Missverständnisse entstehen ;)

Siehe die kontroversen Ansichten zum Gewicht des Alters hier. Die könnten von Vornherein vermieden werden, wenn man als Threadstarter mal ein paar Angaben macht.

- Alter (wegen o.g. Kindergeld reicht da "volljährig" eben nicht aus) wenn ja, wer kriegt das
- Eigenbeteiligung (Kostgeld od. anderes vergleichbares etc.)


MfG,
NeHe
 
Nur mal so aus reiner Neugierde und weil ich es hier grade gelesen habe. Gibt es in Deutschland für volljährige, also für erwachsene Menschen, wirklich noch Kindergeld? Kann doch wohl nicht sein, oder?
 
...Gibt es in Deutschland für volljährige, also für erwachsene Menschen, wirklich noch Kindergeld? Kann doch wohl nicht sein, oder?

Doch, das kann sein wenn diese noch Schüler, Studenten oder in Ausbildung und unter 25 Jahren alt sind.
Über 25 nur bei besonders begründetem Anlass (was immer das auch heissen mag...)
 
Eltern haben eine Aufsichts und Fürsorgepflicht. Bürger haben die Pflicht ihren Hauptwohnsitz anzugeben.
Wenn Eltern kein Mietgeld vom Kind bekommen, dürfen sie dann das Kind auf die Strasse setzen?

Du hast Rechte und Pflichten. Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf Freiheit ist ein Grundrecht das unantastbar ist. Eine Freundin übernachten zu lassen dürfte für Deine Mutter zumutbar sein. Das Verbot auf ein Zusammensein mit Deiner Freundin ist jedoch ein drastischer Eingriff in die Grundrechte und dürfte wohl nur dann nachvollziehbar sein wenn es dringende Gründe gäbe.
Wie das juristisch umsetzbar ist, ist mir unbekannt.

Ich würde die Konsequenz ziehen und mir eine eigene Wohnung suchen. Das ist das Ziel deiner Mutter. Sie hat die Schnauze voll von Dir oder ist etwas "falsch gewickelt" worden.
Nabel Dich ab, aber plane dies. Sorge dafür das Du finanziell geregelt den Abgang machst, auch da könnte es Pflichten geben die Deine Mutter tragen darf.
Sie ist ja eine ausgewiesene Verfechterin der Pflichten die andere zu erfüllen haben, oder? Das könnte für sie auch gelten.
 
Naja, werde dann jetzt wohl ausziehen. Ich mache mich gerade schlau, welchen Unterhaltsanspruch ich gegenüber meiner Mutter habe, wenn ich eine eigene Wohnung habe, hat da jemand vielleicht Infos oder ist in einer ähnlichen Situation?

Zur Info: Sie ist berufstätig und alleinerziehend. Ich denke, dass mir mindestens Kindergeld und Unterhalt zusteht, was ich darüber hinaus noch von ihr bekomme ist nicht ganz klar.
 
Naja, werde dann jetzt wohl ausziehen. Ich mache mich gerade schlau, welchen Unterhaltsanspruch ich gegenüber meiner Mutter habe, wenn ich eine eigene Wohnung habe..

Solange Du in der Ausbildung bist, kannst Du Unterhaltsansprüche an Deine Mutter stellen. Die nächste Frage wäre sodann, ob Deine Mutter so viel verdient, dass sie Unterhalt zahlen kann und damit ihren als auch einen Teil Deines Lebensunterhalts finanzieren kann. Wenn nein gibt es Möglichkeit staatliche Unterstützung wie z.B Berufsausbildungsbeihilfe oder BaföG zu beantragen.

Ich denke, dass mir mindestens Kindergeld und Unterhalt zusteht, was ich darüber hinaus noch von ihr bekomme ist nicht ganz klar.
Das Kindergeld kriegen in der Regel immer die Eltern. Wenn Du aber eine eigene Wohnung hast, kannst Du bei der Kindergeldkasse einen entsprechenden Antrag stellen, dass dies an Dich ausgezahlt wird.

P.S Was ist mit Deinem Vater?
 
Ich denke, dass mir mindestens Kindergeld und Unterhalt zusteht, was ich darüber hinaus noch von ihr bekomme ist nicht ganz klar.

Steht ja oben, bis 25 bzw. bis zum Ende der 1. abgeschlossenen Ausbildung (wenn nicht aus niederen Gründen abgebrochen) steht Unterhalt zu.

Bei Kindergeld sieht das ein wenig anders aus
Der Gesetzgeber schreibt ab dem Jahr 2007 neue Altersgrenzen für den Kindergeldanspruch vor. War es vorher so, dass ein Kind unter bestimmten Voraussetzungen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld hatte, so wurden diese Grenzen ab dem Jahr 2007 stufenweise gesenkt.

Von nun an bekommen nur noch die Kinder bis zum Geburtenjahrgang 1981 bis zum 27. Lebensjahr Kindergeld zugesprochen.

Die Kinder mit aus dem Geburtsjahr 1982 befinden sich auf einer Zwischenstufe, denn sie bekommen bis zum vollendeten 26. Lebensjahr Kindergeld.

Ab dem Jahrgang 1983 gilt dann das vollendete 25. Lebensjahr als absolute Obergrenze, was den Kindergeldanspruch betrifft.

In Ausnahmefällen kann das Kindergeld auch über die Altersgrenze hinaus gewährt werden, wenn das Kind den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet hat oder sich freiwillig für nicht mehr als 3 Jahre zum Wehrdienst verpflichtet hat. Das Kindergeld wird dann maximal um die Dauer des gesetzlichen Grundwehr- oder Zivildienstes verlängert. In der Zeit der Ableistung haben die Eltern selbst keinen Anspruch auf Kindergeld.

Quelle
weiterführende Info


MfG,
NeHe
 
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Zur Info: Sie ist berufstätig und alleinerziehend. Ich denke, dass mir mindestens Kindergeld und Unterhalt zusteht, was ich darüber hinaus noch von ihr bekomme ist nicht ganz klar.

Nein, Kindergeld steht dir nicht zu.

KIndergeld steht immer dem zu, der für den Unterhalt des Kindes sorgt - in deinem Fall also deiner Mutter.

Dir steht Unterhalt zu.

Kindesunterhalt | Unterhalt für Kinder

Das mit der eigenen Wohnung kann aber problematisch sein:

Unterhalt von Eltern und Staat - Mit 18 raus aus dem Haus - Job & Karriere - sueddeutsche.de

Deine Mutter muss dir nicht unbedingt eine Wohnung finanzieren, wenn du auch die Möglichkeit hättest, bei ihr zu wohnen, was für sie günstiger wäre. ;)



Wie viel trägst du zurzeit zu eurem gemeinsamen Wohnen und Leben bei?



PS

Zu dem Überlegungen, wie lange Kindergeld gezahlt wird usw.

Wenn man Kinder unterstützt, die älter als 25 sind und kein eigenes Einkommen haben, dann kann man das als Unterstützung bedürftiger Personen von der Steuer absetzen. Je nach Steuersatz ist das dann nicht viel anders also ob man Kindergeld bekommt. Das greift z.B. wenn das Kind nach 25 noch studiert.

Wenn das Kind arbeitslos ist, dann kriegt es ja sowieso Hartz4.
 
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Ich glaube, das Hauptproblem liegt hier nicht bei der Übernachtung deiner Freundin.
Du und deine Mutter, ihr habt wohl einiges im Argen. Leider! Denn sonst wäre dieses Thema bei euch ja nicht so groß.

Das Kindergeld steht deiner Mutter zu. Genau das Problem hatte meine Freundin auch. Sie hat es dann nachdem sie einen Antrag gestellt hatte das Geld auf ihr Konto bekommen. Unterhalt wird deine Mutter zahlen müssen, je nach Einkommen.

Aber überleg dir gut, ob du den ganzen Stress möchtes, es wird Monate dauern, bis du alles durch hast und das alles nur weil dein Mädel nicht bei dir übernachten darf? Schlaft doch bei ihr!?
Da du Schüler bist, kannst du zum Gericht gehen und dir einen BERATUNGSHILFESCHEIN holen. Mit diesem Schein gehst du zum Anwalt deiner Wahl und lässt dich in deiner Sache beraten. Wenn es zu einem Prozess kommen sollte, wird der Anwalt einen PKH(Prozesskostenhilfe Antrag ) stellen.

Du musst dann keine Kosten selber tragen. Aber die Prüfen 3 Jahre lang, ob du genug verdienst um das PKH zurück zu zahlen.

Von der ARGE wirst du bis du 25 bist aber keine Wohnung bezahlt bekommen, da du ja eine Möglichkeit hast um zu Schlafen(Bein deiner Mutter).

Einzige Möglichkeit für dich wäre...
Miete eine Wohnung und zahl die 6 Monate (Mit aushilfe jobs oder so).
Dann stellst einen Antrag bei der ARGE. Weil nach 6 Monaten können die dich nicht einfach wieder zu deiner Mutter schicken. Frag nicht warum, ich weiß es nicht. Aber ich weiß, dass es so ist. Du musst nur nachweisen, dass du ein Einkommen hattes und immer alles brav gezahlt hast.

Dann bekommst du ALG 2 350 euro oder so fürs Essen und Strom usw und deine Miete bis maximal 250 kalt(bin mir da nicht sicher, erkundigt dich, bevor du etwas mietes)

ABER ÜBERLEG DIR GUT, OB DU ES ALLES SO WILLST! Mädels gibt es mehr als genug,eine Mutter nur einmal.

Ich eill dir hier keine Anleitung geben, wir du an eine eig. Wohnung kommst, aber wenn es wirklich so schlimm für dich ist, dann versuch dein bestes.
pate
 
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Hallo,

so wie sich das anhört, solltest du erstmal die Gründe erforschen wieso deine Mutter deine Freundin nicht bei dir schlafen lässt. Denke da lässt sich noch am ehesten was drehen.
Ausserdem würde ich Abstand nehmen von rechtlichen Schritten ganz gleich welcher Art gegen Verwandte aus erster Linie! Der Schuss kann böse nach hinten losgehen...

gruß
Nico
 
Ausserdem würde ich Abstand nehmen von rechtlichen Schritten ganz gleich welcher Art gegen Verwandte aus erster Linie! Der Schuss kann böse nach hinten losgehen...

genau so sehe ich es auch.

Überleg es dir gut. ich habe dir nur die möglichkeiten aufgelistet, die du hast. aber gut sind die nicht!

Eltern hat man nur einmal... freundinnen naja... wenn du glück oder pesch hast mehrere. kann man sehen wie man will.
 
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