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das gilt nur, solang das original nicht mit nem kopierschutz versehen ist.Du darfst von Filmen eine Kopie besitzen, wenn Du auch das Original Dein Eigen nennst.
Du darfst von Filmen eine Kopie besitzen, wenn Du auch das Original Dein Eigen nennst.
das gilt nur, solang das original nicht mit nem kopierschutz versehen ist.

Je nach Bundesland wird das laden von Musik zum Eigengebrauch nicht mehr verfolgt.
Man darf NICHTS urheberrechtlich geschütztes downloaden, jeder Verstoß dagegen ist strafbar.
MfG xlemmingx
Ärger riskiert man am ehesten wenn man Software ohne Lizenz gewerblich einsetzt.
In einer Produktivumgebung in der gearbeitet wird wäre ich viel vorsichtiger als im Hausgebrauch.
....auf allem anderen liegt eigentlich ein Urheberrecht...
Aber wieso zeigen die in TV so oft, zum Beispiel Gallileo, das Musik zum eigenen Zweck runtergeladen werden darf? Ist das eine Grauzone? Oder werden die alle verknackt, weil die das alle auch wieder ausversehen, z.B. bei Kazaa, wieder UPloaden???