Hudson
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- Mai 2008
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- 276
Hallo,
wer von Euch hatte schon mal ne Faslchüberweisung auf seinem Konto erhalten? Was hast Du dann gemacht?
Bei nem Freund häuft sich das Ganze in den letzten 3 Monaten. Mittlerweile zählen wir 11 Vorgänge und das mit kontinuierlich steigenden Beträgen. Letzte Woche waren es ~12T€ und in Summe sind wir bei 20T€.
Bisher wurde alles brav zurück überwiesen (mal n Studiumsbeitrag, mal n Parkettverleger, mal n Modeversandhandel, ...). "Was Du nicht willst dass man Dir tu....". Aber wenn das so weiter geht, wird es bald einen Punkt geben, an dem die moralische Grenze überschritten wird...
Wenn er es nicht selber vorher feststellt, erhält er meist 2-7Tage später einen Brief der Bank, mit der Summe die zurück bezahlt werden soll. Er kann auf Seite 2 des Schreibens zustimmen oder ablehnen, dass die Bank seine Daten an den "Geschädigten" weiter gibt.
I.d.R. ist er vor Beantwortung des Schreibens schon zur Filiale gegangen und hat die Summe gleich zur Rücküberweisung freigeben.
Ein Gespräch mit dem Filialleiter ergab, es könne sich mal um Irrtümer der Bank und mal um die des Überweisers handeln. Aber er müsse die Gelder in jedem Fall zurück geben. Malte Szenarios von Anwalt, Gebühren, Zinsen etc. an die Wand. Aus Unkenntnis der Rechtslage und zuwenig kriminellen Gedankengängen war er beeindruckt und beeinflusst.
Inet Recherchen führen immer zu dem Az. 3 U 11/05 aus Celle. Aber an der Aktualität ist zuzweifeln. Texte auf Bank-Homepages scheinen häufig von der selben Quelle zu kopieren. Außerdem wird sehr häufig von "Onlineüberweisungsfehlern" geredet. Sind auch anderen Formen (klassisch "Ü-schein", direkt am Automaten etc.) betroffen bzw. eingeschlossen? Sowas hier ist oberflächlich, ungenau und hilft kein bisschen. Forenbeiträge enden mal mit nem positiven mal mit nem negativen Ergebnis. Eine einheitliche Linie ist da nicht erkennbar.
Kennt jemand was konkretes? Ab Betrag X, passiert dies zwangsläufig... ab Y jenes. Schafft man es, dass die Bank zahlen muss? Also wenn es ihr Fehler war, sie auch dafür haften muss?
Leider ist nicht ersichtlich, ob es sich um einen Fehler der Bank oder des Überweisers handelt. Was doch die Rechtslage verändern würde?
Ein Anwalt zu fragen kostet 150€ und ist es nicht wirklich wert. Die Widersprüche der Bank (ihm wurde schon geraten, das Geld zu behalten) helfen auch nicht.
Gesucht ist eine objektive Konsequenzschilderung für den Fall "Bankfehler" und deshalb "behalten".
Aus eigener Erfahrung, weiß ich wie schön es ist aus einem Zahlendreherfehler mit nem blauen Auge davon zu kommen.
Doch die sich erhöhenden Beträge und die abnehmende Zeit zwischen den Vorkommnissen machen stutzig. Der Bank ist dies bereits bekannt, da so gemeldet.
Sollte man dies auch der Polizei wegen Verdachts auf Geldwäsche melden?
Oder wem sonst?
Wäre über Hilfe, am besten von Betroffenen sehr erfreut.
Danke
wer von Euch hatte schon mal ne Faslchüberweisung auf seinem Konto erhalten? Was hast Du dann gemacht?
Bei nem Freund häuft sich das Ganze in den letzten 3 Monaten. Mittlerweile zählen wir 11 Vorgänge und das mit kontinuierlich steigenden Beträgen. Letzte Woche waren es ~12T€ und in Summe sind wir bei 20T€.
Bisher wurde alles brav zurück überwiesen (mal n Studiumsbeitrag, mal n Parkettverleger, mal n Modeversandhandel, ...). "Was Du nicht willst dass man Dir tu....". Aber wenn das so weiter geht, wird es bald einen Punkt geben, an dem die moralische Grenze überschritten wird...
Wenn er es nicht selber vorher feststellt, erhält er meist 2-7Tage später einen Brief der Bank, mit der Summe die zurück bezahlt werden soll. Er kann auf Seite 2 des Schreibens zustimmen oder ablehnen, dass die Bank seine Daten an den "Geschädigten" weiter gibt.
I.d.R. ist er vor Beantwortung des Schreibens schon zur Filiale gegangen und hat die Summe gleich zur Rücküberweisung freigeben.
Ein Gespräch mit dem Filialleiter ergab, es könne sich mal um Irrtümer der Bank und mal um die des Überweisers handeln. Aber er müsse die Gelder in jedem Fall zurück geben. Malte Szenarios von Anwalt, Gebühren, Zinsen etc. an die Wand. Aus Unkenntnis der Rechtslage und zuwenig kriminellen Gedankengängen war er beeindruckt und beeinflusst.
Inet Recherchen führen immer zu dem Az. 3 U 11/05 aus Celle. Aber an der Aktualität ist zuzweifeln. Texte auf Bank-Homepages scheinen häufig von der selben Quelle zu kopieren. Außerdem wird sehr häufig von "Onlineüberweisungsfehlern" geredet. Sind auch anderen Formen (klassisch "Ü-schein", direkt am Automaten etc.) betroffen bzw. eingeschlossen? Sowas hier ist oberflächlich, ungenau und hilft kein bisschen. Forenbeiträge enden mal mit nem positiven mal mit nem negativen Ergebnis. Eine einheitliche Linie ist da nicht erkennbar.
Kennt jemand was konkretes? Ab Betrag X, passiert dies zwangsläufig... ab Y jenes. Schafft man es, dass die Bank zahlen muss? Also wenn es ihr Fehler war, sie auch dafür haften muss?
Leider ist nicht ersichtlich, ob es sich um einen Fehler der Bank oder des Überweisers handelt. Was doch die Rechtslage verändern würde?
Ein Anwalt zu fragen kostet 150€ und ist es nicht wirklich wert. Die Widersprüche der Bank (ihm wurde schon geraten, das Geld zu behalten) helfen auch nicht.
Gesucht ist eine objektive Konsequenzschilderung für den Fall "Bankfehler" und deshalb "behalten".
Aus eigener Erfahrung, weiß ich wie schön es ist aus einem Zahlendreherfehler mit nem blauen Auge davon zu kommen.
Doch die sich erhöhenden Beträge und die abnehmende Zeit zwischen den Vorkommnissen machen stutzig. Der Bank ist dies bereits bekannt, da so gemeldet.
Sollte man dies auch der Polizei wegen Verdachts auf Geldwäsche melden?
Oder wem sonst?
Wäre über Hilfe, am besten von Betroffenen sehr erfreut.
Danke
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