mariocoolboy schrieb:
ihr überseht eine tatsache, nämlich die rechnung ist längst von A beglichen(am tag als das inkasso-schreiben einflatterte), es dreht sich jetzt eben um die künstlich geschaffenen gebühren. Zinsen wäre ich bereit zu zahlen aber für gebüren einer firma die ich nicht beauftragt habe
Nee, nee

Du

, sorry A,
(b)ist nach 30 Tagen in Verzug geraten.
Du

, sorry A,
ha(s)t erst nach 50 Tagen bezahlt.
Ob die Mahnung des Inkassounternehmens nach 31, 40 oder 51 Tagen eintrudelt, ist dabei eher unerheblich.
Denn der Verkäufer stellt damit lediglich seine Ansprüche gegenüber Dir, sorry A klar
Die Kosten dieses Verfahrens, Mahnung, Inkasso, Zinsen gehen bei Verzug zu Lasten des Schuldners, also Du oder A, B oder C

Der Schuldner war(st) nun aber mal A,B,C, oder
Du nach Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen.
Einzig verbleibende Möglichkeit,
die aber durch Dein bisheriges Verhalten eher erschwert wird.
Du bietest dem Schuldner respektive dem Inkassounternehmen einen Vergleich an,
z.B. 50% der restlichen Forderungen und überweist diesen Betrag auch sofort.
Normalerweise wird ein Unternehmen wegen dann noch fälliger Restbeträge (vllt. dann noch 20-35 €)
kein weiteres Verfahren bemühen.
Aber selbst das könnte rein rechtlich noch fortgefügt werden...
Und es müsste auch dann noch (der Rest) gezahlt werden
muesli
