Inkasso geschlossen 

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mariocoolboy

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A ließ sich mit der Zahlung fast 2 Monate Zeit, weil er/sie Urlaub hatte?
Aus Deiner Beschreibung wird nicht ersichtlich, welche Zahlfrist bestand und ob auch Mahnungen eintrafen.
Deswegen würde ich mal spontan behaupten, daß neben dem eigentlichen Rechnungsbetrag noch weitere Kosten von A getragen werden dürfen. Bei dieser Zahlungsmoral in meinen Augen übrigens auch mehr als angebracht.
 
Grundsätzlich setzen Inkassokosten Verzug des Schuldners voraus. Der Schuldner muss also nach Eintritt der Fälligkeit nicht gezahlt haben und hierdurch in Verzug geraten sein.

Verzug tritt jedoch ohne Mahnung ein, wenn - wie bei Kaufverträgen - für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist. Nach deinen eigenen Angaben liegt somit in deinem Fall wohl eindeutig Verzug vor.

Liegt Verzug vor, muss der säumige Schuldner nach § 280 BGB wegen dieses Vertragsverstoßes Schadensersatz an den Gläubiger leisten.Teil dieses Schadensersatzes sind die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung - die eigentliche Grundlage der Inkassokosten.

Inkassokosten dürfen nicht höher sein als die Kosten, die ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit ausgelöst hätte. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz stellt die Obergrenze der erstattungsfähigen, notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung dar. Bei einer Forderung von z.b 300 € bis 600 € dürften somit die Inkassokosten einen Betrag von 70 € nicht überschreiten.

Die könnten das sogar nachträglich geltend machen.
Lieben Gruß
 
Die Zahlungsfrist ist gesetzlich bei 30 Tage nach Rechnungsdatierung festgelegt.
Der Urlaub spielt überhaupt keine Rolle

Es sei denn, der Verkäufer gewährt eine längere Frist. Wenn der Urlaub keine Rolle spielt, sollte er auch nicht als Begründung für den Zahlungsverzug angeführt werden.
 
Die ganze Situation ist sehr verfahren wie sich das anhört. Grundsätzlich ist man 30 Tage nach erhalten der Rechnung bzw. der Ware im Zahlungsverzug, sofern ein entsprechender Hinweis auf der Rechnung vorhanden ist (Siehe §286 BGB). Da A ja wahrscheinlich den Erhalt der Ware quittiert hat gilt dies als Stichtag.

Dann darf der Verkäufer ein Inkassounternehmen beauftragen, das meistens einen sofortigen Mahnbescheid erwirkt. Grundsätzlich hat dabei der Schuldner die zusätzlichen Kosten des Zahlungsverzuges zu tragen. Ob A jetzt Briefe bekommen hat oder nicht ist dafür eigentlich unerheblich, da Inkassounternehmen soweit ich weiß nicht nach Leistung sondern nach Streitwert bezahlt werden.

Sieht mMn. eher schlecht für A aus. Ein Anwalt könnte an der Stelle sicherlich genauere Informationen liefern aber das ist halt teuer. Achja und als Beweise für eine Zahlschuld reicht eigentlich der erhalt der Ware, die Terminlich geregelt ist und eine Kopie der Rechnung in der der Käufer auf §286 BGB hingewiesen wirst.

DragonFly44
 
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mariocoolboy schrieb:
ihr überseht eine tatsache, nämlich die rechnung ist längst von A beglichen(am tag als das inkasso-schreiben einflatterte), es dreht sich jetzt eben um die künstlich geschaffenen gebühren. Zinsen wäre ich bereit zu zahlen aber für gebüren einer firma die ich nicht beauftragt habe
Nee, nee ;)
Du :D, sorry A,
(b)ist nach 30 Tagen in Verzug geraten.
Du :D, sorry A,
ha(s)t erst nach 50 Tagen bezahlt.

Ob die Mahnung des Inkassounternehmens nach 31, 40 oder 51 Tagen eintrudelt, ist dabei eher unerheblich.
Denn der Verkäufer stellt damit lediglich seine Ansprüche gegenüber Dir, sorry A klar ;)
Die Kosten dieses Verfahrens, Mahnung, Inkasso, Zinsen gehen bei Verzug zu Lasten des Schuldners, also Du oder A, B oder C :D
Der Schuldner war(st) nun aber mal A,B,C, oder Du nach Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen.

Einzig verbleibende Möglichkeit,
die aber durch Dein bisheriges Verhalten eher erschwert wird.
Du bietest dem Schuldner respektive dem Inkassounternehmen einen Vergleich an,
z.B. 50% der restlichen Forderungen und überweist diesen Betrag auch sofort.

Normalerweise wird ein Unternehmen wegen dann noch fälliger Restbeträge (vllt. dann noch 20-35 €) kein weiteres Verfahren bemühen.
Aber selbst das könnte rein rechtlich noch fortgefügt werden...
Und es müsste auch dann noch (der Rest) gezahlt werden ;)

muesli ;)
 
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mariocoolboy schrieb:
Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Folgendes:
A bestellt bei B eine Ware.
Ware kommt mit Rechnung.
Rechnung wird von A 1 Monat und 20 Tage später wegen Urlaub beglichen.
Am selben Tag bekommt A Inkasso Schreiben.

Wenn man doch eine Rechnung bekommt, hat man doch 7~14 Tage zeit dies zu begleichen und wenn nicht bekommt man die 1.te Mahnung, wieder 14 Tage Zeit zum zahlen, danach 2.te und 3.te mit dem gleichen Zeitraum und wenn dann immer noch kein eingang ist, wird der Inkasso eingeschaltet, so vergehen mehr als 50 Tage,oder nicht ?

So wie das im Startbeitrag steht und die Rechnung bezahlt ist, ist doch die Sache erledigt, es sei denn, das die 3 Mahngebühren nicht begleichen sind.
 
Das mit den 3 Mahnungen ist nicht mehr, die Zeiten waren mal.

Ich hatte auch mal sowas, hatte bei Strato eine offene Rechnung.
Keine Ahnung, irgendwie verplant gehabt zu zahlen, auf Jeden Fall kam dann auch Inkasso.

Hatte da drauf hin die Kosten bezahlt, allerdings direkt an STRATO.

Das Inkasso-Büro hat einen Brief von mir bekommen, wo ich sagte, das ich die Kosten bereits ausgeglichen habe mit Strato.
Danach kam nie wieder was von denen.
 
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